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   BFH, 19.12.1991 - V R 107/86   

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https://dejure.org/1991,1376
BFH, 19.12.1991 - V R 107/86 (https://dejure.org/1991,1376)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1991 - V R 107/86 (https://dejure.org/1991,1376)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - V R 107/86 (https://dejure.org/1991,1376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 3 Abs. 1 und 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit der Anlage, Nr. 43 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigter Steuersatz - Lieferungen von Büchern - Lieferungen von Broschüren - Lieferungen von ähnlichen Drucken - Vorlage des Kunden - Maschinenschriftlich gefertigte Dissertation - Herstellung von Fotokopien - Herstellung von Abzügen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 411
  • BB 1992, 1269
  • BB 1992, 700
  • DB 1992, 822
  • BStBl II 1992, 449
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1970 - IV R 131/69

    Mündliche Verhandlung - Verzicht - Widerruflichkeit

    Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
    Diese Einverständniserklärung ist Prozeßhandlung und konnte daher von der Klägerin nicht widerrufen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1970 III R 122/66, BFHE 101, 49, BStBl II 1971, 201, und vom 26. November 1970 IV R 131/69, BFHE 101, 61, BStBl II 1971, 241).
  • BFH, 26.10.1970 - III R 122/66

    Einverständniserklärung des Prozeßbeteiligten - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
    Diese Einverständniserklärung ist Prozeßhandlung und konnte daher von der Klägerin nicht widerrufen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1970 III R 122/66, BFHE 101, 49, BStBl II 1971, 201, und vom 26. November 1970 IV R 131/69, BFHE 101, 61, BStBl II 1971, 241).
  • BFH, 21.09.1955 - V 150/55 S
    Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
    Es kann bei dieser Gestaltung für die Vervielfältigung eines Werkes im Fotokopierverfahren nichts anderes gelten als für die Herstellung von Druckerzeugnissen durch eine Druckerei, deren Leistung nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (Urteil vom 17. Oktober 1930 V A 1034-1036/29, RFHE 28, 1, RStBl 1931, 365) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 21. September 1955 V 150/55 S, BFHE 61, 354, BStBl III 1955, 334) als Werklieferung zu beurteilen ist.
  • BFH, 26.09.1991 - V R 33/87

    Das Herstellen von Fotokopien durch ein "Kopiercentrum" ist eine sonstige

    Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. September 1991 V R 33/87 (BStBl II 1992, 313) folgendes ausgeführt: Mit der Herstellung von Fotokopien wird dem Kunden gegenüber eine einheitliche Leistung erbracht, die sowohl Lieferungselemente (Verschaffung der Verfügungsmacht am Kopierpapier) als auch Elemente sonstiger Leistungen (Übertragung einer graphischen Darstellung von der Vorlage auf das Kopierpapier) enthält.
  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02

    Lieferung und Einsaat von Getreide

    c) Bei einer Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen aufweist, hängt die Qualifizierung als einheitliche Lieferung oder sonstige Leistung davon ab, welche Leistungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung bestimmen (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BFHE 166, 411, BStBl II 1992, 449; vom 26. September 1991 V R 33/87, BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313; vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270, m.w.N.).
  • FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung: Sortenwechsel als sonstige

    Um eine Lieferung handelt es sich, wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand den wirtschaftlichen Gehalt der Lieferung prägt, d.h. wenn die Zuwendung des Gegenstandes selbst nach dem Willen der Parteien des Geschäfts und der Verkehrsauffassung den wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs bestimmt (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. P-231/04 [richtig: C-231/94 - d. Red.] -Faaborg-Gelting Linien A/S- amtliche Slg 1996, I-2395; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1991 V R107/86, BStBl II 1992, 449; Nieskens in Rau/ Dürrwächter § 3, Rdnr. 3442, 3451 ff. m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1993 - V R 43/89

    Abzahlungsgeschäfte im Versandhandel auch dann einheitliche Warenlieferungen

    Erbringt ein Unternehmer eine einheitliche Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen enthält, liegt insgesamt eine Lieferung vor, wenn die Lieferungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung bestimmen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BFHE 166, 411, BStBl II 1992, 449).
  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03

    Behauptung eines Strohmanngeschäfts im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen

    Es kommt bei einer Lieferung darauf an, ob infolge der Verschaffung der Verfügungsmacht dem Abnehmer wirtschaftlich die Substanz eines Gegenstandes übertragen wird (BFH vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BStBl II 1992, 449 ).
  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07

    Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur

    Der Vertrag erlaube eine Anpassung nach den Bedürfnissen der Vermögensübergeber (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.3.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 449).
  • FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 61/00

    Anwendung des umsatzsteuerrechtlichen Regelsteuersatzes auf Umsätze eines

    Eine nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG begünstigte Werklieferung liegt nämlich dann nicht vor, wenn bei einer einheitlichen Leistung der jeweils mit einer Maschine ausgeführte (technische) Dienstleistungsanteil den Lieferungsanteil überwiegt und daher eine von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht begünstigte sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG) anzunehmen ist (vgl. BFH, Urteil vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BStBl. II 1992, 449; siehe auch Grawe, in: Offerhaus/Söhn/Lange, UStg, § 12 Abs. 2 Nr. 1, Rdnr. 463; Husmann, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 , Rdnr. 671 f.).
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