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   BFH, 19.12.2002 - V R 66/00   

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https://dejure.org/2002,4855
BFH, 19.12.2002 - V R 66/00 (https://dejure.org/2002,4855)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2002 - V R 66/00 (https://dejure.org/2002,4855)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - V R 66/00 (https://dejure.org/2002,4855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § 17 Abs. 1; ; UStG § 25a; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a; UStG § 14 Abs. 2
    Nachzahlungszinsen

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Nachzahlungszinsen auf gemäß § 14 Abs. 2 UStG bis zur späteren Rechnungsberichtigung geschuldete USt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 233 a, AO § 227
    Billigkeitsgründe; Erlass; Nacherhebung; Zinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - V R 66/00
    Die Festsetzung von Zinsen nach der Vorschrift ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545, m.N.).

    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf die Berichtigung des Steuerbetrags bedeutet, dass diese Berichtigung erst "in ihrem" Besteuerungszeitraum vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 545), nicht aber (rückwirkend) auf den der Rechnungsausgabe oder auf den für § 14 Abs. 2 UStG gesetzlich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG vorgeschriebenen Zeitpunkt der Steuerentstehung für die Leistung (vgl. Sölch/Ringleb, Umsatzsteuergesetz, § 14 Rz. 136).

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 19.12.2002 - V R 66/00
    Auf den Erlass bestehe ein Anspruch (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178).
  • FG Köln, 18.06.2014 - 14 K 1714/10

    Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus

    Der Zweck des § 233a AO liege darin, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig würden (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 12/2157, S. 194; ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).

    (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545; in BFH/NV 2003, 591).

    Zweck der Vorschrift ist es einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuer bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden (so die Gesetzesbegründung in BTDrucks. 11/2157, S. 194; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 183, 353, BStBl II 1997, 716; in BFH/NV 2002, 545; in BFH/NV 2003, 591).

    Liquiditätsvorteile, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäten Erlass eine Steuerbescheides typischerweise entstanden sind, sollen mit Hilfe der sog. Vollverzinsung ausgeglichen werden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 545, m.w.N.; in BFH/NV 2003, 591; BFH-Beschluss BFH/NV 2013, 901).

    Dies hat zur Folge, dass die Berichtigung nicht auf den Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung zurückwirkt, der auch der gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG für den Fall des § 14c Abs. 2 UStG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt der Steuerentstehung ist (vgl. zu § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG a.F. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 545; in BFH/NV 2003, 591, und aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 V B 91/09, BFH/NV 2010, 1619, m.w.N.).

  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

    Für eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von derartigen Umsatzsteuernachforderungen ist deshalb kein Anhaltspunkt ersichtlich (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591; BFH-Beschluss vom 6. April 2005 V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Denn die Berichtigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst in "ihrem" Besteuerungszeitraum vorzunehmen, nicht etwa (rückwirkend) auf den Zeitpunkt der Rechnungsausgabe oder auf den für § 14 Abs. 2 UStG a.F. gesetzlich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG vorgeschriebenen Zeitpunkt der Steuerentstehung für die Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 648/02

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines

    Der Zweck des § 233a AO liegt darin, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-Drucksache 11/2157, S. 194; st. Respr., vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591 ).

    Denn nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Gefährdungstatbestandes des § 14 Abs. 2 UStG darf hinsichtlich der Zinsen nicht ein Ergebnis entstehen, als wirke die Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG zurück (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 591 und in HFR 2002, 381; BFH/NV 2002, 545 ).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 60/04

    Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch

    Denn die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" war (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610, m.w.N.; vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545, unter II. 2. b; vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • FG Brandenburg, 05.11.2001 - 1 K 446/00

    Auch bei Rechnungsberichtigung kein Erlass von Nachforderungszinsen auf nach § 14

    Der Kläger hatte einen solchen Liquiditätsvorteil erlangt, indem er die in den fraglichen Rechnungen unberechtigt offen ausgewiesene und damit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer nicht an den Beklagten abführte (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 3 K 14/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 197, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: V R 66/00).

    Der Senat hat die Revision unter anderem angesichts der beim Bundesfinanzhof bereits anhängigen Revisionsverfahren (Aktenzeichen: V R 66/00 und V R 72/00) zu der auch hier streitentscheidenden Frage wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO - zugelassen.

  • FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Umsatzsteuerberichtigung im Rahmen der

    Die Berichtigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst in dem späteren Besteuerungszeitraum vorzunehmen, nicht etwa (rückwirkend) auf den Zeitpunkt der Rechnungsausgabe oder auf den für § 14c Abs. 1 UStG gesetzlich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG vorgeschriebenen Zeitpunkt der Steuerentstehung für die Leistung (Urteil des Bundesfinanzhofsvom 19. Dezember 2002 - V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • BFH, 10.03.2006 - V B 82/05

    Nachzahlungszinsen

    Vielmehr ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO 1977 grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er --wie im Streitfall-- von der Zahlung der geschuldeten Steuer wegen unzutreffender Steuerfestsetzung vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545; vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • BFH, 02.11.2006 - V B 24/05

    NZB: Zulassungsgründe, Verzinsung

    dass die Zinsregelung des § 233a AO 1977 --im Falle der Steuernachforderung-- darauf abzielt, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden und die Festsetzung der Zinsen nach § 233a AO 1977 grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn der Schuldner der Steuernachforderung deswegen Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" war (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591 [BFH 19.12.2002 - V R 66/00]; vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545), dass grundsätzlich unbeachtlich ist, ob der Steuerpflichtige die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen hat (BFH-Urteile vom 16. November 2005 X R 28/04, BFH/NV 2006, 697 [BFH 16.11.2005 - X R 28/04]; vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198 [BFH 15.10.1998 - IV R 69/97]), dass die Verzinsung der nachträglich festgesetzten Umsatzsteuer nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil der Leistende von einer sog. Null-Situation (keine Umsatzversteuerung durch den Leistenden, kein Vorsteuerabzug des Empfängers) ausgegangen war (BFH-Beschluss vom 18. September 2001 V B 205/00, BFH/NV 2002, 307), und dass § 233a AO 1977 bei Nachforderungszinsen auf einen Vorteil des Steuerpflichtigen abstellt und deshalb unerheblich ist, ob sich Vor- und Nachteil der verspäteten Festsetzung beim Fiskus per saldo wegen des Zusammenhanges von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer möglicherweise ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178; BFH-Urteil vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFHE 183, 353, BStBl II 1997, 716).
  • BFH, 06.04.2005 - V B 60/04

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Für eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von solchen Umsatzsteuernachforderungen ist kein Anhaltspunkt ersichtlich (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • BFH, 19.07.2012 - XI B 26/12

    Kein Billigkeitserlass für Nachzahlungszinsen, wenn in einer Rechnung offen

  • FG Nürnberg, 25.02.2011 - 7 K 3/10

    Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen Liquiditätsnachteilen durch

  • BFH, 05.06.2003 - V B 59/02

    Nachzahlungszinsen, Erlass

  • BFH, 28.10.2005 - V B 196/04

    Erlass von Nachzahlungszinsen

  • BFH, 16.12.2004 - V B 32/03

    Liquiditätsvorteil i.S. des § 233a AO

  • BFH, 11.05.2006 - II B 119/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung - Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO

  • BFH, 27.04.2004 - V B 78/03

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn sie anhand bereits vorliegender

  • FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07

    Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des

  • FG Niedersachsen, 13.03.2009 - 15 K 400/07

    Anwendung der Vorschrift über die Verzinsung von Steuernachforderungen und

  • FG Bremen, 28.04.2009 - 2 K 39/08

    Kein Erlass von Nachforderungszinsen wegen langer Bearbeitungsdauer der

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08

    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft durch Anordung weiterer

  • FG München, 11.03.2004 - 14 K 4370/01

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Zentralfinanzamt und den Münchener

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