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   BFH, 19.12.2007 - X B 34/07   

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https://dejure.org/2007,6384
BFH, 19.12.2007 - X B 34/07 (https://dejure.org/2007,6384)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - X B 34/07 (https://dejure.org/2007,6384)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - X B 34/07 (https://dejure.org/2007,6384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorwurf der Verletzung einer erweiterten Mitwirkungspflicht i.R.d. Feststellung einer Steuerhinterziehung; Beweislast der Finanzbehörde für anspruchsbegründende Tatsachen bei Steuerhinterziehungen; Beanstandung der sachlichen Richtigkeit einer Buchführung; Änderung von ...

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Die Kläger entnehmen dem Urteil des BFH vom 7. November 2006 VIII R 81/04 (BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364) den abstrakten Rechtssatz, dass im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" gelte, der aus der objektiven Beweislast der Finanzbehörde für anspruchsbegründende Tatsachen abgeleitet werde.

    a) Zum einen liegt dem Urteil des BFH in BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364 ein mit dem Streitfall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • BFH, 02.12.2004 - III R 50/03

    Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlung in Krisengebiet (Kosovo)

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Wenn das FG gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, obliegt ihm als Tatsacheninstanz die Auswahl und Gewichtung der erforderlichen Beweismittel; es hat dabei die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 50/03, BFH/NV 2005, 1009).

    Die subjektive Gewissheit des Tatrichters vom Vorliegen eines entscheidungserheblichen Sachverhaltes ist dann ausreichend und für das Revisionsgericht bindend, wenn sie auf einer logischen, verstandesmäßig einsichtigen Beweiswürdigung beruht, deren nachvollziehbare Folgerungen den Denkgesetzen entsprechen und von den festgestellten Tatsachen getragen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1009).

  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall aber verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt oder das Beweismittel völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Pflichten gemäß § 90 Abs. 2 AO und ist der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar, so kann das FA --und ihm folgend das FG-- zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 205/81

    Anforderungen an Nachweis - Unterhaltsleistungen - Unterhalt an im Ausland

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhaltes sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss allerdings erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein (BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675; vom 19. Juni 1985 I R 109/82, BFH/NV 1986, 249; vom 12. Juli 1974 III R 116/72, BFHE 113, 150, BStBl II 1975, 25; ausführlich Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90 AO Rz 180, 166, 156 und 72 ff., m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 90 AO Rz 26 und 27).
  • BFH, 19.06.1985 - I R 109/82

    Regeln über die Verteilung der Feststellungslast für den Steuerprozess als

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhaltes sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss allerdings erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein (BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675; vom 19. Juni 1985 I R 109/82, BFH/NV 1986, 249; vom 12. Juli 1974 III R 116/72, BFHE 113, 150, BStBl II 1975, 25; ausführlich Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90 AO Rz 180, 166, 156 und 72 ff., m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 90 AO Rz 26 und 27).
  • BFH, 17.03.1997 - I B 123/95

    Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Pflichten gemäß § 90 Abs. 2 AO und ist der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar, so kann das FA --und ihm folgend das FG-- zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 12.07.1974 - III R 116/72

    Nachweispflicht - Geschäftsvornahme - Bestreiten der Zurechung - Vertretung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 34/07
    Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhaltes sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss allerdings erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein (BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675; vom 19. Juni 1985 I R 109/82, BFH/NV 1986, 249; vom 12. Juli 1974 III R 116/72, BFHE 113, 150, BStBl II 1975, 25; ausführlich Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90 AO Rz 180, 166, 156 und 72 ff., m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 90 AO Rz 26 und 27).
  • BFH, 16.12.2016 - X B 41/16

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer

    Gerade im Gegenteil will diese Vorschrift es dem FG --in ausdrücklicher Abweichung von zivilprozessualen Grundsätzen-- ermöglichen, auch von sich aus solche Beweise zu erheben, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, unter 2.).
  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 51/14

    Kapitaleinkünfte aus einem Auslandsdepot

    (1) Zwar kann ein FG nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, m.w.N.) zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes (lediglich) eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO verletzt und der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar ist.
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/16

    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Unter diesen Voraussetzungen soll der Steuerpflichtige nach dem Sinn des § 90 Abs. 2 AO den Nachteil des insoweit nicht aufgeklärten und durch das FG allein nicht aufklärbaren Sachverhalts tragen (BFH-Beschluss vom 19.12.2007 - X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    Keine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung des BFH entwickelten und auch den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen zugrundeliegenden Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist, diese aber (möglicherweise) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, und in BFH/NV 2008, 1158).
  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

    a) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595; vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 24/20

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner

    Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO und ist der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar, kann zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgegangen werden, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes (lediglich) eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BFH-Urteil vom 09.05.2017 - VIII R 51/14, BFH/NV 2018, 5, Rz 30; BFH-Beschluss vom 19.12.2007 - X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, Rz 8).
  • BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG -

    b) Wird die besondere Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und lässt sich der Sachverhalt nicht anders aufklären, kann das Gericht grundsätzlich ohne Weiteres zum Nachteil des mitwirkungspflichtigen Beteiligten von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 04.07.2008 - II B 77/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Darlegung einer Divergenz - Einwendungen gegen

    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn das FG erkennbar oder --wie im Streitfall-- ausdrücklich von den in der Rechtsprechung des BFH entwickelten und auch den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen zugrundeliegenden Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist, diese aber (möglicherweise) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597, und vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603).
  • BFH, 17.11.2010 - III B 158/09

    Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht

    c) Wird bei gegebenem Auslandsbezug die besondere Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und lässt sich der Sachverhalt nicht anders aufklären, kann das Gericht grundsätzlich ohne weiteres zum Nachteil des mitwirkungspflichtigen Beteiligten von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • FG Niedersachsen, 15.03.2017 - 1 K 95/14

    Einkommensteuer 2001 - 2005

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 14 K 2694/13

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit,

  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 3 K 994/09

    Pflicht zur Mitwirkung hinsichtlich des Nachweises der Grenzgängereigenschaft -

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

  • FG München, 18.10.2010 - 13 K 2802/08

    Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten nur bei voraussichtlich

  • FG Nürnberg, 19.05.2016 - 4 K 351/14

    Freistellung von aus Kapitalanlagen in der Schweiz bezogenen Zinsen und

  • FG München, 07.11.2013 - 5 K 318/12

    Zustandekommen eines Auslandsdarlehens; Zeugenvernehmung

  • FG München, 17.06.2008 - 6 V 2570/07

    Zur Frage, ob ein bestimmter Aufwand gewinnwirksam gebucht werden konnte und ob

  • FG München, 26.11.2009 - 6 K 241/08

    Bezeichnung des Beklagten und des Klagegegenstandes - Zuschätzung gewerblicher

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