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   BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18   

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https://dejure.org/2019,51195
BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18 (https://dejure.org/2019,51195)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2019 - XI B 115/18 (https://dejure.org/2019,51195)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - XI B 115/18 (https://dejure.org/2019,51195)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 233a, FGO § 115 Abs 2, FGO § 118 Abs 1, SpielbkG HE 2007
    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233a AO, § 115 Abs 2 FGO, § 118 Abs 1 FGO, SpielbkG HE 2007
    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • IWW

    § 233a der Abgabenordnung (AO), § ... 233a Abs. 5 AO, § 233a AO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 238, § 239 Abs. 2 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die entsprechende Anwendung von § 233a Abs. 5 AO auf die Tilgung der Umsatzsteuerschuld des Betreibers einer Spielbank aus dem Aufkommen der Spielbankabgabe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a; FGO § 115 Abs. 2
    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • rechtsportal.de

    AO § 233a; FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die entsprechende Anwendung von § 233a Abs. 5 AO auf die Tilgung der Umsatzsteuerschuld des Betreibers einer Spielbank aus dem Aufkommen der Spielbankabgabe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    a) Zwar kann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Revision u.a. auch dann zuzulassen sein, wenn dem FG ein so schwerwiegender Rechtsfehler unterläuft, dass eine greifbar gesetzeswidrige oder willkürliche Entscheidung vorliegt, deren Fortbestehen das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen würde und einer Korrektur durch das Revisionsgericht bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 6).

    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.08.2013 - III B 28/12, BFH/NV 2013, 1936, Rz 3; vom 22.05.2019 - IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136, Rz 43; in BFH/NV 2019, 1348, Rz 7).

  • BFH, 18.09.2007 - I R 15/05

    Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Soweit sich dabei Verzinsungslücken ergeben, ist dies de lege lata hinzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 18.09.2007 - I R 15/05, BFHE 219, 1, BStBl II 2008, 332, unter III.1.b, Rz 15).
  • BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18

    Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.08.2013 - III B 28/12, BFH/NV 2013, 1936, Rz 3; vom 22.05.2019 - IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136, Rz 43; in BFH/NV 2019, 1348, Rz 7).
  • BFH, 30.01.2019 - II B 104/17

    Wirkung eines Aufhebungsbescheids

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Denn hierbei handelt es sich um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung, weshalb dieselben Zulassungsgrundsätze gelten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2018 - III B 135/17, BFH/NV 2018, 705, Rz 5; vom 30.01.2019 - II B 104/17, BFH/NV 2019, 401, Rz 4).
  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Zur schlüssigen, den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Darlegung einer Divergenzrüge gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Das angefochtene FG-Urteil ist revisibel, soweit das FG aus dem von ihm dem Bestande und dem Inhalt nach festgestellten irrevisiblen Landesrecht, dem Hessischen Spielbankgesetz, Schlüsse auf die Anwendbarkeit von Vorschriften des Bundesrechts, der AO, gezogen hat (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.03.1995 - II R 10/93, BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432, unter II.3., Rz 19).
  • BFH, 20.03.2018 - III B 135/17

    Silvester als Feiertag bei der Fristberechnung

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Denn hierbei handelt es sich um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung, weshalb dieselben Zulassungsgrundsätze gelten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2018 - III B 135/17, BFH/NV 2018, 705, Rz 5; vom 30.01.2019 - II B 104/17, BFH/NV 2019, 401, Rz 4).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 48/09

    Keine Verzinsung eines zu Unrecht nicht ausgezahlten Steuerguthabens

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt nicht in Betracht, da sich der AO kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts entnehmen lässt, dass Ansprüche des Steuerpflichtigen aus dem Steuerschuldverhältnis stets zu verzinsen seien; vielmehr werden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2009 - I R 48/09, BFH/NV 2010, 827, unter II.4., Rz 14).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18
    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.08.2013 - III B 28/12, BFH/NV 2013, 1936, Rz 3; vom 22.05.2019 - IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136, Rz 43; in BFH/NV 2019, 1348, Rz 7).
  • BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20

    Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung;

    Diese Voraussetzungen sind nur dann erfüllt, wenn eine Entscheidung jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt, auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte, oder wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat oder eine solche Vorschrift völlig unvertretbar ausgelegt hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19.12.2019 - XI B 115/18, BFH/NV 2020, 340, Rz 19).
  • BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21

    (Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht)

    Diese Voraussetzungen sind nur dann erfüllt, wenn eine Entscheidung jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt, auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte, oder wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat oder eine solche Vorschrift völlig unvertretbar ausgelegt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 19.12.2019 - XI B 115/18, BFH/NV 2020, 340, Rz 19; in BFH/NV 2021, 673, Rz 20).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2022 - 3 LB 58/14

    Unwirksamkeit einer Vereinbarung über die Verzinsung von Abgabenforderungen

    Soweit sich dabei Verzinsungslücken ergeben, ist dies de lege lata hinzunehmen (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - XI B 115/18 - juris Rn. 12 - Kernbrennstoffsteuer; Oosterkamp, in: Beck-OK AO, Stand: 01.07.2022, § 233 Rn. 1).
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