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   BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08   

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https://dejure.org/2009,11299
BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08 (https://dejure.org/2009,11299)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2009 - VI B 47/08 (https://dejure.org/2009,11299)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - VI B 47/08 (https://dejure.org/2009,11299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Absonderungsrecht nach § 50 Abs. 1 InsO

  • Judicialis

    InsO § 41; ; InsO § 50 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 41; InsO § 50 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
    Voraussetzungen der Revisionszulassungsgründe der Divergenz und des Verfahrensmangels; Abgrenzung zwischen einkommensteuerrechtlichem Arbeitnehmerbegriff und arbeitsrechtlichem Arbeitnehmerbegriff

  • datenbank.nwb.de

    Absonderungsrecht nach § 50 Abs. 1 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
    Soweit die Kläger eine Divergenz zwischen der angefochtenen Entscheidung des FG und dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. April 2005 IX ZR 138/04 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 2231) rügen, liegt eine solche tatsächlich nicht vor.

    Tragende Grundlage dieser Entscheidung des BGH war, dass der Insolvenzverwalter ohne eine wirksame Verpfändung die Bezugsberechtigung widerrufen könne, sodass die Rückkaufswerte in die Insolvenzmasse fielen (BGH-Urteil in NJW 2005, 2231, unter II. 2. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
    Wenn die Kläger weiter rügen, dass die Frage der Übertragung arbeitsrechtlicher Grundsätze auf den Dienstvertrag des Klägers weder schriftlich in den Akten noch in der mündlichen Verhandlung erörtert worden sei und dadurch der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt werde, kann auch hierauf nicht die Entscheidung des FG i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO beruhen, weil sich das FG auch insoweit nur ergänzend auf die Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteile vom 16. März 1972 3 AZR 191/71, Der Betrieb --DB-- 1972, 2116; vom 11. Oktober 1988 3 AZR 295/87, DB 1989, 731) bezogen hatte.
  • BFH, 07.12.2007 - III B 172/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
    Ist die Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881; vom 7. Dezember 2007 III B 172/06, BFH/NV 2008, 558, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.07.1980 - 3 AZR 68/79

    Arbeitsgerichtsverfahren - Zuständigkeit - GmbH & Co. KG - Arbeitnehmer - KG -

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
    Soweit die Kläger eine Divergenz zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10. Juli 1980 3 AZR 68/79 (NJW 1981, 302) darin sehen, dass das FG entgegen der Rechtsprechung des BAG den Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer qualifiziere, kann die Rüge schon deshalb nicht erfolgreich sein, weil der einkommensteuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff und der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff nicht deckungsgleich sind (Küttner/Huber/Seidel, Personalbuch 2008, Stichwort Arbeitnehmer (Begriff), Rz 28) und die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sich daher unterscheiden.
  • BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
    Ist die Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881; vom 7. Dezember 2007 III B 172/06, BFH/NV 2008, 558, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
    Wenn die Kläger weiter rügen, dass die Frage der Übertragung arbeitsrechtlicher Grundsätze auf den Dienstvertrag des Klägers weder schriftlich in den Akten noch in der mündlichen Verhandlung erörtert worden sei und dadurch der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt werde, kann auch hierauf nicht die Entscheidung des FG i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO beruhen, weil sich das FG auch insoweit nur ergänzend auf die Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteile vom 16. März 1972 3 AZR 191/71, Der Betrieb --DB-- 1972, 2116; vom 11. Oktober 1988 3 AZR 295/87, DB 1989, 731) bezogen hatte.
  • OLG Nürnberg, 21.06.2012 - 12 W 1132/12

    Insolvenzverfahren: Erstreckung der Restschuldbefreiung auf die

    Dass dieser (durch den Erlass einer entsprechenden Kostengrundentscheidung) aufschiebend bedingt war, steht nicht entgegen, wobei offen bleiben kann, ob aufschiebend bedingte Forderungen nach § 41 InsO als fällig gelten (vgl. BFH, Beschluss vom 20.01.2009 - VI B 47/08, juris) oder ob derartige Forderungen nur zu einer Sicherung (vgl. §§ 191, 198, 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO) berechtigen (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005 - IX ZR 138/04, MDR 2005, 1075; Bitter in: MünchKomm-InsO, 2. Aufl. § 42 Rn. 11).
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