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   BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12   

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https://dejure.org/2015,5898
BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12 (https://dejure.org/2015,5898)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2015 - VII B 207/12 (https://dejure.org/2015,5898)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - VII B 207/12 (https://dejure.org/2015,5898)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten Zusatztanks - Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 138 Abs 2, FGO § 143, EGRL 96/2006 Art 24 Abs 1, EGRL 96/2006 Art 24 Abs 2, FGO § 139 Abs 3 S 3
    Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten Zusatztanks - Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten Zusatztanks - Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 2 FGO, § 143 FGO, Art 24 Abs 1 EGRL 96/2006, Art 24 Abs 2 EGRL 96/2006, § 139 Abs 3 S 3 FGO
    Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten Zusatztanks - Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • IWW

    § 143 Abs. 1, § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2003/96/EG, § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 138 Abs. 1 FGO, § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io

    Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten Zusatztanks - Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 143 Abs. 1; FGO § 138 Abs. 2
    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Energiesteuerbefreiung von Kraftstoffen in Zusatztanks von Nutzfahrzeugen; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.02.2011 - V B 61/10

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12
    Da die Erklärungen der Beteiligten erst im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2012 V B 61/10, BFH/NV 2011, 832).

    Für die Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG selbst dann zuständig, wenn die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 832).

  • EuGH, 10.09.2014 - C-152/13

    Holger Forstmann Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12
    Mit Urteil vom 10. September 2014 C-152/13 (ZfZ 2014, 301) hat der EuGH entschieden, dass der Begriff "Hauptbehälter" im Sinne von Art. 24 Abs. 2 erster Gedankenstrich EnergieStRL dahin auszulegen sei, dass er Behälter, die in Nutzfahrzeugen fest eingebaut und zu deren unmittelbarer Kraftstoffversorgung bestimmt sind, auch dann erfasst, wenn sie von einer anderen Person als dem Hersteller eingebaut wurden, sofern diese Behälter die unmittelbare Verwendung des Kraftstoffs sowohl für den Antrieb der Nutzfahrzeuge als auch gegebenenfalls während des Transports für den Betrieb der Kühlanlage oder sonstigen Anlagen ermöglichen.

    Ergänzend weist der beschließende Senat darauf hin, dass der BFH an die Entscheidung des EuGH in ZfZ 2014, 301 und an dessen Auslegung des in Art. 24 Abs. 2 EnergieStRL verwendeten Begriffs "Hauptbehälter" gebunden ist, so dass dem Kläger in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren ein Anspruch auf Steuerbefreiung des im Zusatztank festgestellten Kraftstoffs aufgrund der unmittelbaren Anwendung des Art. 24 Abs. 1 EnergieStRL --der unbedingt und hinreichend genau ist (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 2008 C-226/07, Slg. 2008, I-5999)-- hätte gewährt werden müssen.

  • EuGH, 17.07.2008 - C-226/07

    Flughafen Köln / Bonn - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12
    Ergänzend weist der beschließende Senat darauf hin, dass der BFH an die Entscheidung des EuGH in ZfZ 2014, 301 und an dessen Auslegung des in Art. 24 Abs. 2 EnergieStRL verwendeten Begriffs "Hauptbehälter" gebunden ist, so dass dem Kläger in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren ein Anspruch auf Steuerbefreiung des im Zusatztank festgestellten Kraftstoffs aufgrund der unmittelbaren Anwendung des Art. 24 Abs. 1 EnergieStRL --der unbedingt und hinreichend genau ist (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 2008 C-226/07, Slg. 2008, I-5999)-- hätte gewährt werden müssen.
  • FG Düsseldorf, 18.03.2013 - 4 K 3691/12

    Im Ausland tanken kann steuerliche Folgen haben!

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12
    Mit Beschluss vom 18. März 2013  4 K 3691/12 VE (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2013, Beilage Nr. 10, 62) hat das FG Düsseldorf dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zwei Fragen zur Auslegung des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2003/96/EG (EnergieStRL) des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 283/51) vorgelegt.
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