Rechtsprechung
BFH, 20.01.2016 - VI R 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche Belastungen - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33
Abzugsfähigkeit von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche Belastungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Wasserschäden am Wohnhaus, Zivilprozesskosten und die außergewöhnlichen Belastungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Hochwasserschäden am Wohnhaus - als außergewöhnliche Belastungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Schäden am Gebäude als agB
- pwc.de (Kurzinformation)
Prozesskosten zur Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 3 K 333/12
- BFH, 20.01.2016 - VI R 40/13
- FG Niedersachsen, 03.11.2016 - 2 K 44/16
- BFH - VI B 170/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
Vielmehr hat er es nur in Fällen für möglich gehalten, dass der Steuerpflichtige ohne den Prozess seine Existenzgrundlage verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen könne, in denen entweder die Nutzung des Wohnhauses zu eigenen Wohnzwecken ernsthaft in Frage gestellt war (Senatsurteile vom 20. Januar 2016 VI R 40/13, BFH/NV 2016, 908, und VI R 62/13, BFH/NV 2016, 1436) oder der Steuerpflichtige durch eine Vertragsverletzung oder eine unerlaubte Handlung schwerwiegende körperliche Schäden erlitten hatte (…Senatsurteile in BFH/NV 2016, 1142, …und vom 19. November 2015 VI R 42/14, BFH/NV 2016, 739). - FG Köln, 01.12.2017 - 3 K 625/17
Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung
Eine solche existenzielle Betroffenheit liegt vielmehr nur dann vor, wenn die Nutzung des Wohnhauses zu eigenen Wohnzwecken ernsthaft in Frage gestellt ist (BFH 20.01.2016 - VI R 40/13, BFH/NV 2016, 908). - BFH, 20.01.2016 - VI R 62/13
Aufwendungen für ein Schlichtungsverfahren wegen Bergschäden als außergewöhnliche …
Das wäre insbesondere der Fall, wenn der Kläger aufgrund eines Bergschadens Gefahr liefe, sein selbstgenutztes Wohnhaus nicht mehr weiter zu Wohnzwecken nutzen zu können (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Januar 2016 VI R 40/13, BFH/NV 2016, 908).
- BFH, 28.03.2018 - VI B 106/17
Kein Abzug von Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln als außergewöhnliche …
dd) Schließlich ist geklärt, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung des lebensnotwendigen privaten Wohnens und eine damit einhergehende existenzielle Betroffenheit nicht schon mit jedem beliebigen Schaden an dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus des Steuerpflichtigen gegeben ist, sondern vielmehr nur dann vorliegt, wenn die Nutzung des Wohnhauses zu eigenen Wohnzwecken ernsthaft in Frage gestellt ist (Senatsurteil vom 20. Januar 2016 VI R 40/13, BFH/NV 2016, 908). - FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2013 - 3 K 1665/12
Anerkennung von Rechtsanwaltsgebühren für einen Zivilprozess als außergewöhnliche …
Das vom beklagten Finanzamt angeführte anhängige Verfahren vor dem BFH - VI R 40/13 - (Vorinstanz Niedersächsisches FG, Az.: 3 K 333/12) sei hier nicht einschlägig.Ferner weist der Beklagte auf das anhängige Verfahren vor dem BFH - VI R 40/13 - (Vorinstanz Niedersächsisches FG, Az.: 3 K 333/12) hin.
- FG Niedersachsen, 03.11.2016 - 2 K 44/16
Einkommensteuer 2010 - (zweiter Rechtsgang)
Aufgrund der vom BFH zugelassenen und vom Beklagten eingelegten Revision hob der BFH durch BFH-Urteil vom 20. Januar 2016, VI R 40/13 (BFH/NV 2016, 908) das finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück. - FG Nürnberg, 01.08.2019 - 4 K 156/18
Auseinandersetzung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft als außergewöhnliche …
Der Bundesfinanzhof habe im Urteil vom 20.01.2016 (VI R 40/13) die Klage nur deshalb abgewiesen, weil der Wasserschaden den Keller betroffen habe und damit keinen existenziell wichtigen Bereich.