Rechtsprechung
BFH, 20.01.2016 - VI R 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33, ZPO § 623 Abs 1, FamFG § 137 Abs 1, EStG § 33
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- Bundesfinanzhof
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 EStG 1997, § 623 Abs 1 ZPO, § 137 Abs 1 FamFG, § 33 EStG 2002
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung - IWW
§§ 622 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 6 de... s Grundgesetzes (GG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 623 Abs. 1 ZPO, § 137 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 623 Abs. 1 Satz 3 ZPO, Art. 6 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Kosten der Scheidung und von Scheidungsfolgesachen als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten der Scheidung und von Scheidungsfolgesachen als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 2 S. 1
Berücksichtigung der Kosten der Scheidung und von Scheidungsfolgesachen als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Ehescheidungs- und Räumungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Abzug der Folgekosten eines Scheidungsverfahrens
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 05.03.2012 - 5 K 182/04
- FG München, 05.03.2012 - 5 K 710/12
- BFH, 20.01.2016 - VI R 66/12
Wird zitiert von ... (6)
- FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Im Übrigen sind weitere Revisionsverfahren zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gerichten als außergewöhnliche Belastungen beim BFH anhängig (Az. X R 34/12, IX R 41/12, VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12). - BFH, 15.06.2016 - VI R 26/13
Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem …
aa) Der Senat führt für die bis einschließlich 2012 anzuwendende Fassung des § 33 EStG die Rechtsprechung zur Berücksichtigung von durch Ehescheidungsverfahren entstandenen Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen fort (Senatsurteile vom 20. Januar 2016 VI R 66/12, BFH/NV 2016, 998;… VI R 70/12, BFH/NV 2016, 905;… vom 10. März 2016 VI R 38/13, BFH/NV 2016, 1009). - FG Münster, 27.11.2013 - 11 K 2519/12
Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streites absetzbar
Die Revision ist im Hinblick auf eine Vielzahl von beim BFH anhängigen Revisionsverfahren nach der Änderung seiner Rechtsauffassung zum Merkmal der Zwangsläufigkeit in § 33 EStG zuzulassen (vgl. u. a. VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12, VI R 74/12, VI R 9/13, VI R 16/13, VI R 31/13, sowie XR 34/12).
- FG Münster, 20.03.2014 - 5 K 1023/12
Zivilprozesskosten in 2010 als außergewöhnliche Belastungen
Der Bekl. regt an, klarstellende Entscheidungen des BFH zu der streitigen Rechtsfrage in den dort anhängigen Verfahren VI R 66/12 und X R 34/12 abzuwarten, insbesondere auch im Hinblick auf die Vielzahl der bei den Finanzgerichten zur Frage der Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen anhängigen Klageverfahren.Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die abweichende Auffassung der Finanzverwaltung und die zu der Rechtsfrage beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (z. B. VI R 66/12, X R 34/12 und VI R 56/13) zuzulassen.
- FG Nürnberg, 01.08.2019 - 4 K 156/18
Auseinandersetzung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft als außergewöhnliche …
Darüber hinaus gelte allgemein, dass die Räumung oder Herausgabe einer Wohnung mit der entsprechenden Kostentragung diese Kosten bei einem Zivilprozess nicht zu außergewöhnlichen Belastungen mache und zwar unabhängig von der Art der Wohnungskündigung (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 29.01.2016 VI R 66/12). - FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen …
Allgemein gilt, dass die Räumung und Herausgabe der Wohnung mit der entsprechenden Kostentragung diese Kosten des Zivilprozesses nicht zu außergewöhnlichen Belastungen macht, und zwar unabhängig von der Art der Wohnungskündigung (siehe z. B. BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 66/12, BFH/NV 2016, 998 m. w. N.).