Rechtsprechung
BFH, 20.01.2016 - VI R 93/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 EStG 2009, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Kosten eines Erbschaftsrechtsstreits als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten eines Erbschaftsrechtsstreits als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 2 S. 1
Berücksichtigung der Kosten eines Erbschaftsrechtsstreits als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten bei erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zivilprozesskosten aus Erbstreitigkeiten keine agB
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2013 - 3 K 1665/12
- BFH, 20.01.2016 - VI R 93/13
Wird zitiert von ...
- BFH, 04.08.2016 - VI R 63/14
Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der …
Das Ziel der Mehrung des Vermögens durch den Zugewinnausgleich ist allerdings nicht mit einem existenziell wichtigen Bereich, etwa dem drohenden Verlust einer schon vorhandenen Existenzgrundlage und deren Bewahrung, Absicherung oder Zurückerlangung im Rahmen eines Zivilprozesses, gleichzustellen (zur Durchsetzung der Erbenstellung ebenso Senatsurteil vom 20. Januar 2016 VI R 93/13, BFH/NV 2016, 1145).