Rechtsprechung
   BFH, 20.01.2022 - X B 132-133/20, X B 132/20, X B 133/20   

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https://dejure.org/2022,9992
BFH, 20.01.2022 - X B 132-133/20, X B 132/20, X B 133/20 (https://dejure.org/2022,9992)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2022 - X B 132-133/20, X B 132/20, X B 133/20 (https://dejure.org/2022,9992)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - X B 132-133/20, X B 132/20, X B 133/20 (https://dejure.org/2022,9992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 118 Abs 2, AO § 162 Abs 2, GG Art 3 Abs 1, FGO § 69, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 162 Abs 2 AO, Art 3 Abs 1 GG
    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Schätzung eines Getränkeumsatzes aufgrund einer Ausbeutekalkulation; Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (vorliegend verneint); Herausarbeitung einer abstrakten Rechtsfrage unter Berücksichtigung der ...

  • rewis.io

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Schätzung eines Getränkeumsatzes aufgrund einer Ausbeutekalkulation; Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (vorliegend verneint); Herausarbeitung einer abstrakten Rechtsfrage unter Berücksichtigung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzungsgrundsätze- und das Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Er verlangt weder vom FA noch vom FG, das aufgrund einer Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis durch eine andere Schätzungsmethode, etwa die Richtsatzschätzung, zu überprüfen oder zu untermauern (Senatsbeschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 21).

    b) Auch ein nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu berücksichtigender erheblicher, also qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, der ausnahmsweise, etwa bei Verstoß gegen Denkgesetze, zur Zulassung der Revision führen kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 2019, 1219, Rz 32), ist nicht erkennbar.

  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen gilt dies (vgl. nur Senatsbeschluss vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2020 - X B 84/19

    Abstrakte Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Es muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 18.05.2020 - X B 84/19, BFH/NV 2021, 1199, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2016 - III B 123/15

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Soweit der Kläger mit seinem Vorbringen, er fühle sich durch das angegriffene Urteil in seinen Grundrechten verletzt und diskriminiert, den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO geltend machen will, fehlt es sowohl an der Formulierung einer Rechtsfrage als auch an Darlegungen dazu, weshalb die Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. nur BFH-Urteil vom 19.07.2016 - III B 123/15, BFH/NV 2016, 1732, Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - X B 216/11

    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a. F. bei

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    In Bezug auf den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung fehlt darüber hinaus jeglicher Hinweis darauf, ob und in welchem Umfang die vom Kläger angegriffene Rechtsprechung in der Literatur in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet wird (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 29.08.2012 - X B 216/11, BFH/NV 2013, 24, Rz 8).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Schon im Urteil vom 25.03.2015 - X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 61) hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode hat.
  • BFH, 21.08.2019 - X R 16/17

    Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Dies betreffe insbesondere die im Senatsurteil vom 21.08.2019 - X R 16/17 (BFHE 266, 163, BStBl II 2020, 99) gemachte Aussage, dass das gewonnene Schätzungsergebnis schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein müsse und selbst grobe Abweichungen vom Schätzungsrahmen regelmäßig nur die Rechtswidrigkeit, nicht aber die Nichtigkeit der Schätzung zur Folge habe.
  • BFH, 21.09.2015 - III B 125/14

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Rechtfortbildung - Darlegung des

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    f) Eine grundsätzliche Bedeutung liegt auch nicht schon deshalb vor, weil die Art der Schätzungen durch die Finanzverwaltung eine Vielzahl weiterer gleichgelagerter (Einzel-)Fälle betrifft (vgl. insoweit auch BFH-Beschluss vom 21.09.2015 - III B 125/14, BFH/NV 2016, 61, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das

    Auszug aus BFH, 20.01.2022 - X B 132/20
    Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO müssen in der Begründung der Beschwerde diese Voraussetzungen so dargelegt werden, dass sie eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.06.2012 - IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621, Rz 5, m.w.N.).
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