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   BFH, 20.03.2014 - V R 4/13   

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https://dejure.org/2014,17717
BFH, 20.03.2014 - V R 4/13 (https://dejure.org/2014,17717)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2014 - V R 4/13 (https://dejure.org/2014,17717)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2014 - V R 4/13 (https://dejure.org/2014,17717)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • openjur.de

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins; Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § ... 4 Nr 22 Buchst b, UStG § 10 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 65, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m, EWGRL 388/77 Anh H Nr 14, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 4 Nr 22 Buchst b, UStG § 10 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 64 Abs 1, AO § 14 S 1, AO § 14 S 3, UStAE Abschn 1.4 Abs 1 S 1, UStR Abschn 4 Abs 1 S 1, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006
    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • Bundesfinanzhof

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 4 Nr 22 Buchst b UStG 1999, § 10 Abs 1 UStG 1999, § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a UStG 1999, § 65 AO
    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • rewis.io

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflicht vereinnahmter Beitragszahlungen eines Sportvereins

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Schlupfloch bei Mitgliedsbeiträgen von Sportvereinen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflicht vereinnahmter Beitragszahlungen eines Sportvereins

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • Jurion (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Vereins können durch Entgelte Dritter vergütet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Steuerbare Leistung eines Sportvereins

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 397
  • BB 2014, 1814
  • NZG 2014, 1000
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 08.03.2012 - V R 14/11

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, entspricht § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG nur insoweit dem Unionsrecht, als es Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG i.V.m. Anhang H Nr. 14 den Mitgliedstaaten erlaubt, einen ermäßigten Steuersatz für die "Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen durch von den Mitgliedstaaten anerkannte gemeinnützige Einrichtungen für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit, soweit sie nicht nach Artikel 13 steuerbefreit sind" anzuwenden (BFH-Urteil vom 8. März 2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, unter II.2.a bb(1) zur gleichlautenden Nachfolgebestimmung in Art. 98 Abs. 2 und 3 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG i.V.m. Anhang III Nr. 15).

    Dabei ist aber der Grundsatz steuerrechtlicher Neutralität zu beachten, mit dem es nicht vereinbar ist, andere Kategorien als Anhang H Nr. 14 nur zugunsten steuerbegünstigter Körperschaften, nicht aber auch für andere Unternehmer auszuüben (BFH-Urteil in BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, unter II.2.a bb(2)).

    bb) § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG ist insoweit richtlinienwidrig, als die Vorschrift nicht nur die Leistungen, die steuerbegünstigte Körperschaften für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit erbringen, sondern alle Leistungen dieser Körperschaften wie z.B. auch bei der Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) erfasst (BFH-Urteil in BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, unter II.2.a cc).

    Daher sind die Begriffe, die --unmittelbar oder mittelbar-- gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG zur Anwendung des Regelsteuersatzes führen, weit und die Begriffe, die zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes führen, eng auszulegen (BFH-Urteil in BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, unter II.2.c bb(1)(b)).

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    An einem Leistungsaustausch kann es insbesondere dann fehlen, wenn die Zahlung aus öffentlichen Kassen lediglich der Förderung der Tätigkeit des Empfängers aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen dient (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 V R 38/06, BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.a dd, m.w.N.).

    Der Steuerbarkeit steht dabei nicht entgegen, dass eine Leistung im öffentlichen oder allgemeinen Interesse liegt; entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen Vorteil zieht, der Gegenstand eines Leistungsaustauschs sein kann (BFH-Urteile in BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.a ee, und in BFHE 239, 369, unter II.2.).

    Sind die "Zuwendungen" und "Spenden", zu denen nähere Feststellungen zu treffen sind, nicht als Drittentgelt für eine gegenüber den Vereinsmitgliedern erbrachte Leistung anzusehen, ist weiter zu prüfen, ob der Kläger gegenüber den Zuwendenden Leistungen erbracht hat, so dass die Zuwendungen als Entgelt anzusehen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.2.; in BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.).

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Sind die "Zuwendungen" und "Spenden", zu denen nähere Feststellungen zu treffen sind, nicht als Drittentgelt für eine gegenüber den Vereinsmitgliedern erbrachte Leistung anzusehen, ist weiter zu prüfen, ob der Kläger gegenüber den Zuwendenden Leistungen erbracht hat, so dass die Zuwendungen als Entgelt anzusehen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.2.; in BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers spricht dabei die Vergabe von Zuwendungen auf der Grundlage des Haushaltsrechts nicht gegen den Entgeltcharakter (BFH-Urteil in BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, Leitsatz 2).

  • BFH, 09.08.2007 - V R 27/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Luftsportvereins

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    So erbringt nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, ein Verein, der seinen Mitgliedern dauerhaft Sportanlagen und damit verbundene Vorteile zur Verfügung stellt, entgeltliche Leistungen, die die Mitglieder z.B. durch ihre Jahresbeiträge vergüten, ohne dass es für die Steuerbarkeit dieses Leistungsaustausches darauf ankommt, ob der Verein "auf Verlangen seiner Mitglieder gezielte Leistungen erbringt" (EuGH-Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf, Slg. 2002, I-3293, Rdnr. 40, und Senatsurteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, Leitsatz 3; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287).

    Zwar ist, wie der Senat bereits entschieden hat, § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG einer unionsrechtskonformen Auslegung entsprechend Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG nicht zugänglich, so dass diese Bestimmung im Besteuerungsverfahren nur anzuwenden ist, wenn sich der Steuerpflichtige hierauf beruft (BFH-Urteil in BFHE 217, 314, unter II.3.a bb(3)).

  • BFH, 26.09.2012 - V R 22/11

    Ausfuhrerstattung nach VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten i. S. d. §

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Nach den BFH-Urteilen vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 (BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz, und vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, unter II.2.), mit denen sich der erkennende Senat der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen hat, gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn - der Zuschuss dem Leistungsempfänger zugutekommt, - der Zuschuss gerade für die Erbringung einer bestimmten   Leistung gezahlt wird und - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle   zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers   (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht,   wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.

    Der Steuerbarkeit steht dabei nicht entgegen, dass eine Leistung im öffentlichen oder allgemeinen Interesse liegt; entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen Vorteil zieht, der Gegenstand eines Leistungsaustauschs sein kann (BFH-Urteile in BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.a ee, und in BFHE 239, 369, unter II.2.).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-496/11

    Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art.

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Aufgrund der gebotenen umsatzsteuerrechtlichen Betrachtungsweise liegt eine Vermögensverwaltung i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 14 Satz 1 und 3 AO nur bei nichtunternehmerischen (nichtwirtschaftlichen) Tätigkeiten vor, wie z.B. dem bloßen Halten von Gesellschaftsanteilen (vgl. hierzu z.B. EuGH-Urteil vom 6. September 2012 C-496/11, Portugal Telecom, Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 762 Rdnr. 32).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    So erbringt nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, ein Verein, der seinen Mitgliedern dauerhaft Sportanlagen und damit verbundene Vorteile zur Verfügung stellt, entgeltliche Leistungen, die die Mitglieder z.B. durch ihre Jahresbeiträge vergüten, ohne dass es für die Steuerbarkeit dieses Leistungsaustausches darauf ankommt, ob der Verein "auf Verlangen seiner Mitglieder gezielte Leistungen erbringt" (EuGH-Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf, Slg. 2002, I-3293, Rdnr. 40, und Senatsurteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, Leitsatz 3; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287).
  • BFH, 18.08.2011 - V R 64/09

    Besteuerung von Umsätzen einer gemeinnützigen GmbH aus der Vermietung einer

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Gleichwohl erfasst die Steuerfreiheit auch nach nationalem Recht organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben, wobei eine bestimmte Organisationsform oder -struktur nicht vorgegeben ist; nicht steuerfrei ist allerdings nach nationalem Recht die bloße Nutzungsüberlassung von Sportgegenständen oder -anlagen (BFH-Urteil vom 18. August 2011 V R 64/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 784, unter II.1.a).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 30/08

    Übernahme kommunaler Aufgabe durch Unternehmer - Leistungserbringung bei

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Die insoweit bestehende Regelungsbefugnis hat das nationale Recht nur für die mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ausgeübt (BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 30/08, BFH/NV 2010, 2125, unter II.2.a ee).
  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
    Nach den BFH-Urteilen vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 (BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz, und vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, unter II.2.), mit denen sich der erkennende Senat der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen hat, gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn - der Zuschuss dem Leistungsempfänger zugutekommt, - der Zuschuss gerade für die Erbringung einer bestimmten   Leistung gezahlt wird und - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle   zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers   (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht,   wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • EuGH, 15.07.2004 - C-463/02

    Kommission / Schweden

  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

  • BFH, 23.07.2019 - XI R 2/17

    Eingeschränkte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen

    d) Dies führt einerseits dazu, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG nicht mit Unionsrecht vereinbar ist, weil einer unionsrechtskonformen Auslegung des Satzes 1 der Wortlaut der Vorschrift entgegen steht (vgl. BFH-Urteile vom 08.03.2012 - V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, Rz 20; vom 24.09.2014 - V R 11/14, BFH/NV 2015, 528, Rz 46), und andererseits dazu, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG, soweit sie zur Anwendung des Regelsteuersatzes führen, weit auszulegen sind (vgl. BFH-Urteile vom 20.03.2014 - V R 4/13, BFHE 245, 397, BFH/NV 2014, 1470, Rz 25; in BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, Rz 30).
  • BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20

    Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht

    c) Außerdem hat dies zur Folge, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 und 3 UStG, soweit sie zur Anwendung des Regelsteuersatzes führen, weit auszulegen sind (vgl. BFH-Urteile vom 20.03.2014 - V R 4/13, BFHE 245, 397, Rz 25; vom 08.03.2012 - V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630, Rz 30).
  • BFH, 21.06.2018 - V R 20/17

    Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

    Dies steht zwar nach der Überzeugung des erkennenden Senats (vergleiche --vgl.-- zum Beispiel --z.B.-- Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 2014 V R 4/13, Sammlung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 245, 397, unter II.1.a) im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Kennemer Golf vom 21. März 2002 C-174/00 (EU:C:2002:200, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 320, Randziffer --Rz-- 42), ist aber für den vorliegenden Rechtsstreit unbeachtlich.

    b) Der BFH hat diese unmittelbare Wirkung in der Vergangenheit bejaht (BFH-Urteile vom 3. April 2008 V R 74/07, BFHE 221, 451, Leitsatz 1; vom 2. März 2011 XI R 21/09, BFHE 233, 269, unter II.3.b; vom 16. Oktober 2013 XI R 34/11, BFHE 243, 435, unter II.1.b, und in BFHE 245, 397, unter II.2.a).

  • BFH, 21.04.2022 - V R 48/20

    Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports

    c) Daher ist an der bisherigen Rechtsprechung des BFH, die eine unmittelbare Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL bejaht hat (BFH-Urteile vom 03.04.2008 - V R 74/07, BFHE 221, 451, Leitsatz 1; vom 02.03.2011 - XI R 21/09, BFHE 233, 269, Rz 27; vom 16.10.2013 - XI R 34/11, BFHE 243, 435, Rz 35, und vom 20.03.2014 - V R 4/13, BFHE 245, 397, Rz 14 und 15) nicht mehr festzuhalten (Änderung der Rechtsprechung).

    Im Hinblick auf das auch im Revisionsverfahren geltende Verböserungsverbot (§ 121 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) ist nicht zu entscheiden, ob der Kläger andere Leistungen an seine Mitglieder erbracht hat, die vom FA nicht besteuert wurden, aber nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH steuerbar sein können (EuGH-Urteil Kennemer Golf vom 21.03.2002 - C-174/00, EU:C:2002:200, Rz 40, und BFH-Urteil in BFHE 245, 397, Rz 11), ohne dass hierfür eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG besteht und ohne dass sich der Kläger auf eine eigentlich nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL mögliche Steuerfreiheit berufen kann.

  • BFH, 13.12.2018 - V R 45/17

    Berufsverbände in der Umsatzsteuer

    Mit dieser Rechtsprechung ist die Verwaltungsauffassung, nach der es bei "echten Mitgliederbeiträgen" allgemein an einem Leistungsaustausch fehlt (Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses) nicht vereinbar (BFH-Urteil vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, unter II.1.a).

    c) Somit kann der Berufsverband ohne Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (zum Entstehen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs durch Erbringung entgeltlicher Leistungen vgl. BFH-Urteil in BFHE 245, 397, unter II.2.c bb (1) zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG i.V.m. §§ 64, 14 der Abgabenordnung --AO--) nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt.

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz; vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, BFH/NV 2013, 486, Rz 14; vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, BFH/NV 2014, 1470; vom 18. Februar 2016 V R 46/14, BFHE 253, 421, BFH/NV 2016, 1120, Rz 20 f.) gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn.
  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

    aa) § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG entspricht nur insoweit dem Unionsrecht, als er Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG i.V.m. Anhang H Nr. 14 den Mitgliedstaaten erlaubt, einen ermäßigten Steuersatz für die Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen durch von den Mitgliedstaaten anerkannte, gemeinnützige Einrichtungen für "wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit" anzuwenden (BFH-Urteile vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, Rz 24; vom 8. März 2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630 ff., zur gleichlautenden Nachfolgebestimmung in Art. 98 Abs. 2 und 3 MwStSystRL i.V.m. Anhang III Nr. 15).

    Daher sind die Begriffe, die --unmittelbar oder mittelbar-- gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG zur Anwendung des Regelsteuersatzes führen, weit auszulegen, während die Begriffe, die zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes führen, eng auszulegen sind (BFH-Urteile in BFHE 245, 397, m.w.N.; in BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630).

  • BFH, 10.05.2017 - V R 43/14

    Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

    Der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG umfasst ebenso wie bei § 14 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG nur nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeiten wie z.B. das Halten von Gesellschaftsanteilen, nicht aber auch entgeltliche Leistungen wie etwa die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen oder beweglichen Vermögen (Fortführung des BFH-Urteils vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397).

    Dem entspricht es, wenn auch der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 14 AO i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG dahingehend auszulegen ist, dass er nur i.S. des Umsatzsteuerrechts nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeiten wie z.B. das Halten von Gesellschaftsanteilen erfasst, nicht aber auch entgeltliche Leistungen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, Rz 26, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union).

    c) Danach ist die Revision der Klägerin aber nur insoweit begründet, als das Halten von Beteiligungen und die sich hieraus ergebenden Beteiligungserträge, da sie kein Entgelt für eine steuerbare Leistung sind (BFH-Urteil in BFHE 245, 397, Rz 26), entgegen dem FG-Urteil zur Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG gehören.

  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz; vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, BFH/NV 2013, 486, Rz 14; vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, BFH/NV 2014, 1470) gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn - der Zuschuss dem Leistungsempfänger zugutekommt, - der Zuschuss gerade für die Erbringung einer bestimmten Leistung gezahlt wird und - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18

    Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem

    bb) In einem weiteren Schritt ist dann jeweils zu beurteilen, ob eine Leistung, die in der Einräumung der Möglichkeit zum (hier: verbilligten) Leistungsbezug besteht, unter eine Steuerbefreiung fällt und welcher Steuersatz anwendbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.08.2007 - V R 27/04, BFHE 217, 314, unter II.3.a, Rz 20; vom 11.10.2007 - V R 69/06, BFHE 219, 287, unter II.2.c bb, Rz 45; vom 03.04.2008 - V R 74/07, BFHE 221, 451, unter II., Rz 13; vom 20.03.2014 - V R 4/13, BFHE 245, 397, Rz 12 ff., 32; BFH-Beschluss vom 21.06.2018 - V R 20/17, BFHE 262, 260, BStBl II 2018, 558, Rz 31 ff., jeweils zu Fällen des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bzw. Steuerbefreiung aufgrund Unionsrechts).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17

    Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein

  • FG Düsseldorf, 08.07.2016 - 1 K 1397/13

    Aufteilung der Vermietung einer Sportanlage in eine umsatzsteuerfreie

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 2 K 2164/15

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes

  • BFH, 18.11.2021 - V R 17/20

    Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur

  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

  • FG Niedersachsen, 25.04.2019 - 11 K 134/17

    Wahl der 400 EUR-Grenze als eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur

  • BFH, 10.08.2016 - V R 11/15

    Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen - Frist für die Einlegung der

  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14

    Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine

  • BFH, 03.08.2022 - XI R 11/19

    Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

  • FG Münster, 23.03.2023 - 5 K 2867/20

    Umsatzsteuer - Unterliegen Mitarbeiterkantinen und -cafeterien in Krankenhäusern,

  • FG Münster, 17.09.2020 - 5 K 2437/18

    Umsatzsteuer im Rahmen von Munitionsverkäufen

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 7 K 7194/17

    Umsatzsteuer 2013

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 12 K 2582/12

    Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins als sportliche Veranstaltung i.S. von § 4

  • FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 4/15

    Umsatzsteuerfreie Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen

  • BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer

  • FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15

    Umsatzsteuerfreie Vermietung von Tennisplätzen in einer Halle und auf

  • FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle

  • BFH, 30.06.2022 - V R 32/21

    Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

  • FG Niedersachsen, 10.01.2023 - 11 K 147/22

    Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b

  • FG München, 10.04.2014 - 14 K 1495/12

    Das Schießen eines Schützenvereins als sportliche Veranstaltung

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