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   BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13   

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https://dejure.org/2014,14174
BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13 (https://dejure.org/2014,14174)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2014 - VI R 29/13 (https://dejure.org/2014,14174)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2014 - VI R 29/13 (https://dejure.org/2014,14174)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • openjur.de

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2, EStG § ... 9 Abs 2 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2, EStG § 9 Abs 2 S 1, EStG § 9 Abs 4, EStG § 52 Abs 23d S 1, UntSt/RKVereinfG Art 6 S 1, EntfPauschFG, GG Art 3 Abs 1, EStG § 9 Abs 4
    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • Bundesfinanzhof

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG vom 20.04.2009, § 9 Abs 2 S 1 EStG vom 20.04.2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG vom 20.02.2013, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG vom 20.02.2013, § 9 Abs 2 S 1 EStG vom 20.02.2013
    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • IWW
  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • Betriebs-Berater

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Benzin statt Diesel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Schäden durch Falschbetankung nicht absetzbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Reparaturaufwendungen infolge einer Falschbetankung sind nicht als Werbungskosten abziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falschbetankung eines PKW neben Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten abziehbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehler beim Tanken ist nicht steuerlich absetzbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reparaturkosten für Falschbetankung nicht abzugsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Sind Reparaturkosten beim PKW Werbungskosten? BFH spricht Grundsatzurteil

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht als Werbungskosten abziehbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Kosten neben der Entfernungspauschale?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Folgekosten einer Falschbetankung = von Entfernungspauschale abgegolten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von außergewöhnlichen Kfz-Kosten neben der Entfernungspauschale

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Falschbetankung nicht steuerlich absetzbar

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Fehlbetankung wird teuer

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Falschbetankung eines PKW neben Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten abziehbar

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Entfernungspauschale - Unfälle und Missgeschicke sind mit eingepreist

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 196
  • NZA 2014, 1068
  • BB 2014, 1686
  • DB 2014, 1466
  • BStBl II 2014, 849
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1104 veröffentlichten Gründen statt.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13
    Für diesen Grundfall erweist sich nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (z.B. Urteil vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, BFHE 236, 426, BStBl II 2012, 827, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Vielmehr erweisen sich diese berufliche Mobilitätskosten nur eingeschränkt berücksichtigenden Regelungen für den --auch hier vorliegenden-- Grundfall, den immer wiederkehrenden Fahrten zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte, nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (z.B. Senatsurteile vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849; vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, BFHE 236, 426, BStBl II 2012, 827, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - 5 K 500/17

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auch bei Aufwendungen wegen

    Insoweit könne auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (Az.: VI R 29/13) verwiesen werden.

    Dieser stelle eine Abkehr von der Rechtsprechung des BFH vom 20. März 2014 (a.a.O.) dar.

    Dies hat der BFH in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bestätigt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15, BFHE 256, 86, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2017, 86; BFH-Urteile vom 19. Mai 2015 VIII R 12/13, nicht amtlich veröffentlicht, dokumentiert in Juris; sowie vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849).

    Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn durch die Entfernungspauschale auch tatsächlich "sämtliche Aufwendungen" abgegolten werden (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196, a.a.O.).

    Die umfassende Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, auch verfassungsgemäß (vgl. Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15, BFHE 256, 86; Urteil vom 19. Mai 2015 VIII R 12/13, Juris; Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196).

    Der Gesetzgeber war insbesondere nicht verpflichtet, für den Fall außergewöhnlicher Aufwendungen des Arbeitnehmers eine Ausnahmeregelung zu treffen (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196).

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, a.a.O.; Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, BVerfGE 122, 210, Bundesgesetzblatt -BGBl- I 2008, 2888; mit weiteren Nachweisen).

    Demgemäß erweist sich die typisierende Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG für den - auch hier vorliegenden - Grundfall der immer wiederkehrenden Fahrten zur Arbeitsstätte als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (st. Rspr., z.B. BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 29/13, a.a.O, vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, BStBl II 2012, 827, m.w.N.).

    Beide Ansätze sind vielmehr mit dem Gesetz nicht zu vereinen (vgl. dazu Anmerkung Dr. Bergkemper, RiBFH, zum BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, jurisPR-SteuerR 33/2014 Anm. 2).

  • BFH, 19.12.2019 - VI R 8/18

    Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen auch außergewöhnliche Kosten für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) unabhängig von ihrer Höhe unter die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG (Senatsurteil vom 20.03.2014 - VI R 29/13, BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849).

    aa) Dies ergibt sich sowohl aus dem Gesetzeswortlaut, der in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen auf "sämtliche Aufwendungen" erstreckt (Senatsurteil in BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849, Rz 13), als auch aus der Systematik des Gesetzes, das in § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG zwei --im Streitfall nicht einschlägige-- abschließende Ausnahmen regelt (Senatsurteil in BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849, Rz 14).

    Denn er hat im Gesetz selbst keinen Ausdruck gefunden (s.a. Senatsurteil in BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849, Rz 17).

  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    Eine Einschränkung der Abgeltungswirkung auf besondere Kosten (Mehrfach-, Umweg-, Dreiecks- und Abholfahrten) entspräche dem Vereinfachungsgedanken hingegen nicht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849, betreffend außergewöhnliche Reparaturkosten wegen Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2016 - 1 K 2078/15

    Mit der Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind

    Die aktuelle Rechtsprechung (BFH vom 20. März 2014, BStBl II 2014, 849) unterstreiche ausdrücklich den Abgeltungscharakter der geltenden Vorschrift.

    Der Gesetzgeber war auch nicht verpflichtet, für den Fall außergewöhnlicher Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eine Ausnahmeregelung zu treffen (vgl. hierzu ausführlich BFH Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849).

    Zu den durch die Entfernungspauschale abgegoltenen außergewöhnlichen Kosten wie Unfallkosten zählen nicht nur Reparaturaufwendungen eines PKW (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 20. März 2014 VI R 29/13, a.a.O.), sondern auch Behandlungs- bzw. Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit-)verursacht wurden.

    Eine Ausnahme hinsichtlich der hier streitigen Behandlungskosten wäre vom Gesetz nicht gedeckt, sachlich nicht gerechtfertigt und würde zu einer gleichheitswidrigen Begünstigung führen (vgl. hierzu Anmerkung RiBFH Dr. Bergkemper zum Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, jurisPR-SteuerR 33/2014 Anm. 2).

  • FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15

    Werbungskosten: Die Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an

    Dieses Auslegungsergebnis entspricht nicht nur dem Wortlaut und dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift (siehe dazu BFH-Urteile vom 19.05.2015, a.a.O. und vom 20.03.2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 sowie BFH-Beschlüsse vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023 und vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • FG Nürnberg, 29.07.2014 - 7 K 784/13

    Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Fahrten

    Die Gesetzesmaterialien sind daher in sich widersprüchlich und können deshalb auch nicht eine Auslegung gegen den eindeutigen Wortlaut der Norm stützen (BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 29/13, juris).

    38 Der Bundesfinanzhof hat unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in BVerfGE 27, 58, BStBl II 1970, 140, die Verfassungsmäßigkeit eines nicht kostendeckenden Kilometer-Pauschbetrags bejaht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15.03.1994 X R 58/91, BStBl II 1994, 516; vom 23.09.1999 VI B 82/99, BFH/NV 2000, 318; vom 11.05.2005 VI R 70/03, BStBl II 2005, 785; vom 10.01.2008 VI R 17/07, BFH/NV 2008, 469 unter IV Nr. 3; vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023; vom 20.03.2014 VI R 29/13, juris).

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (Urteil des BVerfG vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BFH/NV 2009, 338; BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 29/13, juris).

  • FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18

    Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn durch die Entfernungspauschale auch tatsächlich "sämtliche Aufwendungen" abgegolten werden (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 m.w.N.).

    Zu den durch die Entfernungspauschale abgegoltenen außergewöhnlichen Kosten wie Unfallkosten zählen nicht nur Reparaturaufwendungen eines PKW (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13), sondern auch Behandlungs- bzw. Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit-)verursacht wurden.

  • BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 -

    Vielmehr erweisen sich diese berufliche Mobilitätskosten nur eingeschränkt berücksichtigenden Regelungen für den --auch hier vorliegenden-- Grundfall, den immer wiederkehrenden Fahrten zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte, nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (z.B. Senatsurteile vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; vom 20. März 2014 VI R 29/13, BFHE 245, 196, BStBl II 2014, 849; vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, BFHE 236, 426, BStBl II 2012, 827, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum

    Im Ergebnis kommt eine Auslegung gegen den klaren Wortlaut - zumal zum Nachteil des Steuerpflichtigen - nicht in Betracht, da die vorgebrachten Bedenken sich weder in den Gesetzesmaterialien wiederspiegeln, noch Eingang in den Gesetztext gefunden haben (vgl. zu den Voraussetzungen der Gesetzesauslegung gegen die eindeutigen Wortlaut: BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849).
  • FG Niedersachsen, 05.02.2020 - 9 K 95/13

    Berücksichtigung von Zahlungen an die britischen Subunternehmer als

  • FG Sachsen, 13.12.2017 - 5 K 133/17

    Fahrtkosten als Werbungskosten: Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Fiktion

  • FG Köln, 29.10.2015 - 15 K 1581/11

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines nicht

  • VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328

    Schriftlicher Antrag auf Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

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