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   BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70   

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https://dejure.org/1971,605
BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70 (https://dejure.org/1971,605)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1971 - VII B 114/70 (https://dejure.org/1971,605)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1971 - VII B 114/70 (https://dejure.org/1971,605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender Verwaltungsakt - Eintritt der Rechtsfolge - Vollziehungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 494
  • BStBl II 1971, 402
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67

    Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70
    Wie sich aus der Entscheidung des BFH VII B 165/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 472) ergebe, hätte der Nachforderungsbescheid des ZA nicht ergehen dürfen und nach Bekanntwerden der genannten Entscheidung zurückgenommen werden müssen.

    Für ihre abweichende Auffassung kann sich die Antragstellerin nicht auf den Beschluß des BFH VII B 165/67 vom 22. November 1968 berufen.

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70
    Ihr Wesen besteht darin, daß sie die Behörde verpflichten, für die Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes alle Maßnahmen zu unterlassen, die der Vollziehung des Verwaltungsaktes dienen, sofern diese Maßnahmen den Bestand und die Rechtswirksamkeit des ergangenen Verwaltungsaktes voraussetzen (vgl. Urteil des BVerwG VIII C 398/59 vom 21. Juni 1961, BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [6]).
  • BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70
    Dieselbe Unterscheidung liegt im übrigen auch zahlreichen Entscheidungen anderer Senate des BFH zugrunde (vgl. Beschlüsse I B 3/66 vom 9. August 1966, BFH 86, 723, BStBl III 1966, 646; III B 55/67 vom 10. Mai 1968, BFH 92, 472, BStBl II 1968, 610; II B 21/68 vom 4. März 1969, BFH 94, 571, BStBl II 1969, 264; V B 8/69 vom 19. Juni 1969, BFH 96, 44, BStBl II 1969, 527 -- ebenso ferner Beschluß des BVerwG V C 4/60 vom 9. September 1960, NJW 1961, 90 --).
  • BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70

    Mitteilung des HZA - Abschöpfungsnachforderungsbescheid - Aussetzung der

    Die Klägerin ist der Meinung, daß der erkennende Senat seine Rechtsprechung durch den Beschluß VII B 114/70 geändert habe.

    Aufgrund des entschuldbaren Irrtums sei es die anwaltliche Pflicht ihres Prozeßbevollmächtigten gewesen, im vorliegenden Falle innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Beschlusses VII B 114/70 die Klage zu erheben, wenn sie nicht vorher erhoben worden wäre.

    Denn durch die Aussetzung der Vollziehung des Erstattungswiderrufs wird lediglich dessen Vollzug, nicht aber der Eintritt der mit dem Widerruf verbundenen Rechtsfolgen, nämlich der Wegfall der Abschöpfungsbefreiung und die (rückwirkende) Entstehung der Abschöpfungsschuld, gehindert (s. Entscheidung des BFH VII B 114/70 vom 20. April 1971, BFH 101, 494, BStBl II 1971, 402).

    Denn dort hat es sich nicht um einen gleichgelagerten Fall gehandelt, wie bereits oben und auch in dem oben angeführten Beschluß VII B 114/70 näher ausgeführt wurde.

  • BFH, 23.02.1989 - V B 60/88

    Rechtsmißbrauch - Gestaltung - Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung -

    Der Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz gegen vollziehbare Verwaltungsakte wird für die Zukunft durch Aussetzung der Vollziehung (Beseitigung der Vollziehbarkeit ex nunc), für die Vergangenheit durch Aufhebung der Vollziehung (Beseitigung von Vollziehungsakten ex tunc) verwirklicht (vgl. BFH-Beschluß vom 20. April 1971 VII B 114/70, BFHE 101, 494, BStBl II 1971, 402).
  • BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69

    Aussetzung der Vollziehung - Marktordnungsstelle - Ware - Genehmigung zur

    Dazu bedürfte es, wie der erkennende Senat in seinem Beschluß VII B 114/70 1) von heute, der in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit zwischen den gleichen Beteiligten ergangen und zur Veröffentlichung bestimmt ist, eingehend dargelegt hat, nicht nur der Aussetzung, sondern darüber hinaus der Aufhebung der Vollziehung des Widerrufsbescheids der EVSt.

    Zwar wird, wie der Senat in dem bereits zitierten Beschluß VII B 114/70 von heute ausgeführt hat, die Entstehung der durch den Erstattungswiderruf begründeten Abschöpfungsansprüche durch die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung des Widerrufsbescheids der EVSt nicht gehindert, und infolgedessen beginnt auch ihre Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungswiderruf wirksam geworden ist (§ 145 Abs. 1 AO).

  • BFH, 23.06.1977 - V B 41/73

    Verwirkung von Säumniszuschlägen - Aufhebung der Vollziehung angefochtener

    Dazu haben das BVerwG im Urteil vom 21. Juni 1961 VIII C 398/59 (BVerwGE 13, 1, 5) [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] und im Anschluß hieran auch der BFH im Beschluß vom 20. April 1971 VII B 114/70 (BFHE 101, 494, BStBl II 1971, 402) zutreffend klargestellt, daß derartige Anordnungen - anders als in der Regel kassatorische (den Verwaltungsakt aufhebende) Entscheidungen - die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes und der durch ihn eingetretenen Regelung unberührt lassen.
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Der Aussetzungsbeschluß des FG habe nur Wirkung für die Zukunft entfaltet (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 20. April 1971 VII B 114/70, BFHE 101, 494, BStBl II 1971, 402).
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89

    Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter

    Der Senat braucht mithin nicht zu entscheiden, ob im Hinblick auf eine lediglich auf die Vollziehbarkeit des angefochtenen rechtsgestaltenden Verwaltungsakts beschränkte Wirkung der Aufhebung der Vollziehung (dazu Senat, Beschluß vom 20. April 1971, VII B 114/70, BFHE 101, 494, 496, BStBl II 1971, 402) eine derartige Regelung zwecks Gewährleistung umfassenden vorläufigen Rechtsschutzes notwendig wäre oder ob sie sich etwa deshalb erübrigte, weil die maßgebende Erstattungsregelung (Art. 5 Abs. 1 VO Nr. 565/80) möglicherweise nur auf die - bei Aufhebung der Vollziehung nicht ausgeschlossene - Abfertigung zum Zollager abstellt.
  • FG Düsseldorf, 16.03.1998 - 14 V 9110/97

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf umfassenden einstweiligen Rechtsschutz;

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