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   BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69   

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https://dejure.org/1971,1374
BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69 (https://dejure.org/1971,1374)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1971 - VII B 133/69 (https://dejure.org/1971,1374)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1971 - VII B 133/69 (https://dejure.org/1971,1374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung - Marktordnungsstelle - Ware - Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr - Verjährung der Abschöpfungsansprüche - Widerrufsbescheid - Abschöpfungsschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 489
  • BStBl II 1971, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70

    Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender

    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69
    Dazu bedürfte es, wie der erkennende Senat in seinem Beschluß VII B 114/70 1) von heute, der in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit zwischen den gleichen Beteiligten ergangen und zur Veröffentlichung bestimmt ist, eingehend dargelegt hat, nicht nur der Aussetzung, sondern darüber hinaus der Aufhebung der Vollziehung des Widerrufsbescheids der EVSt.

    Zwar wird, wie der Senat in dem bereits zitierten Beschluß VII B 114/70 von heute ausgeführt hat, die Entstehung der durch den Erstattungswiderruf begründeten Abschöpfungsansprüche durch die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung des Widerrufsbescheids der EVSt nicht gehindert, und infolgedessen beginnt auch ihre Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungswiderruf wirksam geworden ist (§ 145 Abs. 1 AO).

  • BFH, 10.05.1968 - III B 55/67

    Aufhebung der Vollziehung - Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69
    Es kann dahinstehen, ob im Anwendungsbereich der FGO für die Aufhebung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes die gleichen rechtlichen Regeln zu beachten sind, wie sie für die Aussetzung der Vollziehung gelten (vgl. Beschluß des BFH III B 55/67 vom 10. Mai 1968, BFH 92, 472, BStBl II 1968, 610) oder ob den Gerichten insoweit bei der Abwägung der öffentlichen Interessen und der Belange des Abgabenpflichtigen ein weiterer Spielraum zur Verfügung steht.
  • BFH, 20.04.1971 - VII B 15/70
    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69
    Deshalb konnte auch die Antragstellerin die Abschöpfungsbescheide der Zollstellen insoweit, als sie auf den Erstattungswiderruf gestützt sind, nicht mit der Begründung anfechten, daß der Widerruf zu Unrecht erfolgt sei (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des erkennenden Senats VII B 15/70 von heute).
  • BFH, 19.08.1969 - VI B 51/69

    Steuerliches Leistungsgebot - Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69
    Es geht hier sonach weder darum, daß der Staat rechtzeitig in den Besitz der zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigten Steuereinnahmen gelangt, noch soll durch die beantragte Anordnung der Abgabenpflichtige von dem Zwang zur vorläufigen Erfüllung einer ihm auferlegten Leistungspflicht befreit werden (vgl. Beschluß des BFH VI B 51/69 vom 19. August 1969, BFH 96, 465 [470], BStBl II 1969, 685).
  • BFH, 29.07.1986 - VII R 76/75

    Anspruch auf Freistellung eingeführter Waren von der Abschöpfung - Genehmigung

    Die Gewährung der Erstattung in Form der Genehmigung von abschöpfungsfreier Einfuhr i. S. des § 4 ErstVOGetrReis ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (vgl. Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. April 1971 VII B 133/69, BFHE 101, 149, und VII B 15/70, BFHE 102, 1).

    Damit entfiel ebenfalls rückwirkend die Voraussetzung für die Abschöpfungsbefreiung im Einzelfall (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG - BFHE 101, 489, 493).

    ./158 vom 20. Dezember 1966, verpflichten (vgl. § 4 Abs. 2 StAnpG; BFHE 101, 489, 493), wenn sich die Wiederherstellung der Genehmigung der abschöpfungsfreien Einfuhr auf jene Waren bezog, die Gegenstand dieses Nachforderungsbescheides des ZA H und nicht z. B. des Bescheides - für die Einfuhr - GB II/2215 vom 11. Dezember 1965 des ZA E waren.

  • BFH, 29.07.1986 - VII R 8/79

    Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von Umsatzausgleichsteuer - Anspruch auf

    Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, d. h. in dem der Erstattungswiderruf wirksam geworden ist (§ 145 Abs. 1 AO; Urteil des Senats vom 20. April 1971 VII B 133/69, BFHE 101, 489, 492).
  • BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70

    Mitteilung des HZA - Abschöpfungsnachforderungsbescheid - Aussetzung der

    Auch die Unkenntnis der Klägerin hinsichtlich der Rechtsfolgen einer erfolgreichen Klage gegen den Erstattungswiderruf der EVStGetr, daß nämlich die Zollstellen von Amts wegen die von ihnen erlassenen Abschöpfungsbescheide gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG zurücknehmen müssen (s. BFH-Entscheidung VII B 133/69 vom 20. April 1971, BFH 101, 489, BStBl II 1971, 366), rechtfertigt es nicht, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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