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   BFH, 20.04.1977 - I R 234/75   

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https://dejure.org/1977,1011
BFH, 20.04.1977 - I R 234/75 (https://dejure.org/1977,1011)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1977 - I R 234/75 (https://dejure.org/1977,1011)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1977 - I R 234/75 (https://dejure.org/1977,1011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilwertabschreibung - Derivativer Geschäftswert - Handwerksbetrieb - Fall der Betriebsveräußerung - Gewinn - Vergleich zu Unternehmerlohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 268
  • DB 1977, 1536
  • BStBl II 1977, 607
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus BFH, 20.04.1977 - I R 234/75
    Die Teilwertabschreibung des derivativ erworbenen Geschäftswerts eines Handwerksbetriebes ist im Anschluß an das BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72 (BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73) zuzulassen, wenn über einen längeren Zeitraum gesehen die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse dazu geführt hat, daß im Falle der Betriebsveräußerung in dem Wirtschaftszweig Geschäftswerte nicht mehr vergütet werden, wenn der nachhaltig zu erzielende Gewinn nicht höher als ein angemessener Unternehmerlohn ist.

    Diese Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Die Anwendung der direkten Berechnungsmethode hat der IV. Senat des BFH in der Entscheidung IV R 76/72 gutgeheißen.

  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten

    Auszug aus BFH, 20.04.1977 - I R 234/75
    Diese Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).
  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auszug aus BFH, 20.04.1977 - I R 234/75
    Diese Methode hat auch der erkennende Senat im Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 215/73 (BFHE 121, 402), angewendet.
  • BFH, 02.02.1972 - I R 96/70

    Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende

    Auszug aus BFH, 20.04.1977 - I R 234/75
    Diese Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Dies beruht auf der Überlegung, dass der Unternehmerlohn keinen dem Unternehmen als solchem innewohnenden Wert darstellt (Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, 412); ein Erwerber des Betriebs würde denjenigen Teil des Ertrags, der dem angemessenen Unternehmerlohn entspricht, nach erfolgtem Erwerb entweder durch eigene Arbeitsleistung erwirtschaften oder für die Honorierung eines Arbeitnehmers verwenden müssen und deshalb dem Veräußerer nicht vergüten (BFH-Urteile in BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, 608; vom 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit - einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile - unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Erst wenn derartige Anhaltspunkte festgestellt werden können, kann zusätzlich mit Hilfe einer anerkannten Berechnungsmethode im Wege einer Kontrollrechnung ermittelt werden, ob der Geschäftswert auf einen bestimmten Teilwert gesunken oder überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607).

  • BFH, 10.08.1978 - IV R 54/74

    Abfindung - Handelsgeschäft - Stiller Gesellschafter - Aufhebung des

    Zwar ist das FG bei der Entscheidung der Frage, ob und in welcher Höhe ein Geschäftswert vorhanden war, insofern von unrichtigen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen, als es den zu erwartenden künftigen Jahresgewinn nicht um einen Unternehmerlohn kürzte (s. dazu z. B. BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73) und im Rahmen der Anwendung der sog. indirekten Methode den Substanzwert mit dem Buchwert statt mit dem Teilwert ansetzte (s. dazu z. B. BFH-Urteile I R 215/73 und vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467).
  • BFH, 17.04.1980 - IV R 174/76

    Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils richtet sich die Höhe des anteiligen

    Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, daß ein Geschäftswert erst in Betracht kommt, wenn der zu erwartende Zukunftsertrag höher ist als die Summe des angemessenen Unternehmerlohns und der angemessenen Eigenkapitalverzinsung (siehe z.B. BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 20.01.1998 - I 365/95

    Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

    Dabei ist zu beachten, daß bei einem Unternehmen, das nachhaltig keinen höheren Ertrag erwirtschaften kann als einen angemessenen Unternehmerlohn, den der Unternehmer bei derselben Tätigkeit auch als Angestellter erhalten würde, ein Geschäftswert in der Regel ausscheidet (vgl. Urteil des BFH vom 20.04.1977 I R 234/75 , BStBl. II 1977, 607; vom 25.01.1979 IV R 56/75 , BStBl. II 1979, 302).
  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05

    Einkommensteuer - Gesundheitsreformen rechtfertigen keine Teilwertabschreibung

    Erst wenn derartige Anhaltspunkte festgestellt werden können, kann zusätzlich mit Hilfe einer anerkannten Berechnungsmethode im Wege einer Kontrollrechnung ermittelt werden, ob der Geschäftswert auf einen bestimmten Teilwert gesunken oder überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607).
  • BFH, 16.11.1977 - I R 212/75

    Abschreibung - Geschäftswert - Apotheke - Niedriger Teilwert

    Für die Beurteilung dieser Frage ist von den Grundsätzen auszugehen, die der BFH in seiner neueren Rechtsprechung über die Abschreibung eines Geschäftswerts auf den niedrigeren Teilwert ausgesprochen hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409; vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412; und vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607; zur Frage der Teilwertabschreibung auf ein entgeltlich erworbenes Apothekenbetriebsrecht vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 102/68, BFHE 99, 29, BStBl II 1970, 516).
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