Rechtsprechung
   BFH, 20.04.1998 - V B 129/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19279
BFH, 20.04.1998 - V B 129/98 (https://dejure.org/1998,19279)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1998 - V B 129/98 (https://dejure.org/1998,19279)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1998 - V B 129/98 (https://dejure.org/1998,19279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewerblich genutzter Grundstücksteil - Steuerfreiheit der Vermietung - Vorsteuerabzug - Grundstückslieferung - Anschaffungsnebenkosten - Nachzahlungszinsen - Ertragswertberechnung - Vorsteueraufteilung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Dem entspreche es, daß der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 12. März 1992 V R 70/87 (BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755) die Nutzung der Grundflächen in der Regel als sachgerechten Maßstab für die Feststellung des Umfangs der Abziehbarkeit von Vorsteuern angesehen habe.

    Die Aufteilung von Vorsteuerteilbeträgen nach Flächenschlüsseln hat der Senat bisher --so auch in dem vom FA erwähnten Urteil in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755-- in Fällen der Herstellung eines Gebäudes als sachgerechte Schätzung beurteilt.

  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Beim Erwerb gemischt genutzter bebauter Grundstücke, die durch Vermietung zur Ertragserzielung bestimmt sind, wird das Ertragswertverfahren regelmäßig für die Ermittlung des Verkehrswerts und die Bildung des Gesamtkaufpreises herangezogen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 VII ZR 2/76, Wertpapier-Mitteilungen 1977, 1055, m. w. N. ; Simon/Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 7. Aufl. , Rz. 1.134; Pohnert, Kreditwirtschaftliche Wertermittlung, 5. Aufl. , 1977, S. 231 ff. ).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des im Beschwerdeverfahren heranziehbaren aktenkundigen Sachverhalts und des neuen Vorbringens der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl. , § 69 FGO Rz. 100, m. w. N. ) neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, m. w. N. ).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des im Beschwerdeverfahren heranziehbaren aktenkundigen Sachverhalts und des neuen Vorbringens der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl. , § 69 FGO Rz. 100, m. w. N. ) neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, m. w. N. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht