Rechtsprechung
BFH, 20.04.2006 - III R 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
AO 1977 § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 184 Abs. 1 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 14 Satz 2, § 14a, § 18; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 184 Abs. 1 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 14 Satz 2, § 14a, § 18; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AO 1977 § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 184 Abs. 1 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 14 Satz 2, § 14a, § 18; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1
Durchgehandelte Objekte als Zählobjekte im Rahmen des gewerblicher Grundstückshandels - Judicialis
AO 1977 § 169 Abs. 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 184 Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; GewStG § 14 Satz 2; ; GewStG § 14a; ; GewStG § 18; ; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel ? Auch dann, wenn nach erstem Grundstücksgeschäft weitere Grundstücksgeschäfte noch nicht abzusehen sind ? Konkrete Ursachen der Veräußerung ohne Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze zu addieren; inaktive Phase; Abgabe der Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist; Verfassungsmäßigkeit der ...
- datenbank.nwb.de
Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels zu addieren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wieder einmal: Gewerblicher Grundstückshandel
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Kriterien für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels; Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; Maßgeblichkeit der sog. Drei-Objekt-Grenze; Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über den ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Durchgehandelte Objekte als Zählobjekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Erreichen der "Drei-Objekt-Grenze"
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Immobilien - Inaktive Phase schließt gewerblichen Grundstückshandel nicht aus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerblicher Grundstückshandel: Vorübergehende inaktive Phasen (IMR 2007, 36)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
- Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
- Die Grundstücksteilung als Voraussetzung für das Vorliegen eines Objekts
- Keine Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01
- BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
Papierfundstellen
- BFHE 214, 31
- BB 2006, 2681 (Ls.)
- BB 2007, 250
- DB 2006, 2670 (Ls.)
- BStBl II 2007, 375
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …
Als enger zeitlicher Zusammenhang wird dabei ein Zeitraum von fünf Jahren angesehen (BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.).Insbesondere handelt es sich bei der Fünf-Jahres-Grenze nicht um eine starre Zeitgrenze (BFH Beschluss vom 12. August 2008 - X B 46/08 - [...]; BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.;… BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).
Vielmehr kann im Falle einer Veräußerung nach Ablauf von fünf Jahren die sich mit zunehmender Zeitdauer verringernde Indizwirkung durch zusätzliche für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechende Anhaltspunkte ausgeglichen werden (BFH BB 2007, 250, 252;… BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).
- BFH, 23.08.2017 - X R 7/15
Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten - …
NV: Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist dann als Zählobjekt der sog. Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige erhebliche Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet hat (Bestätigung des BFH-Urteils vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).aa) Im Hinblick auf den Erwerb des hälftigen Grundstücksanteils von der Mutter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann es der erkennende Senat im Streitfall dahingestellt sein lassen, ob die Veräußerung eines Objekts, das unentgeltlich erworben wurde, grundsätzlich als Zählobjekt angesehen werden kann (bejahend BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 434, Rz 9) oder grundsätzlich --vorbehaltlich des § 42 AO-- unberücksichtigt zu bleiben hat (so BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.2.d; s.a. z.B. Schmidt/Wacker, EStG, 36. Aufl., § 15 Rz 57;… Desens/Blischke, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15 Rz B 63; Reiß in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 15 Rz 123; Blümich/Bode, § 15 EStG Rz 176; Söffing, Deutsches Steuerrecht 2004, 793; Steiner, Der Erbschaft-Steuer-Berater 2006, 84; Vogelgesang, Die Steuerberatung 2005, 116).
Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist nämlich zumindest dann als gewerblich anzusehen und damit als Zählobjekt zu beachten, wenn erhebliche weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet wurden (so auch BFH-Urteil in BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.2.d).
- BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05
Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge …
Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG eigenständig und ohne Bindung an den Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375; vom 17. Dezember 2003 XI R 83/00, BFHE 205, 390, BStBl II 2004, 699; vom 21. September 2000 IV R 50/99, BFHE 193, 292, BStBl II 2001, 299; vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401).
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
Nichts anderes gilt, wenn in der inaktiven Phase die späteren Grundstücksgeschäfte nicht konkret absehbar sind und keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).Eine Beschaffung am Markt liegt aber nicht vor, wenn Grundstücksanteile im Erbwege erworben werden, weil diese vom späteren Veräußerer nicht entgeltlich gekauft wurden und die vom Erben vorgenommenen Veräußerungsgeschäfte keine Rückschlüsse auf die vom Erblasser im Erwerbszeitpunkt bestehenden Absichten zulassen (BFH-Urteil in BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
"Gewerblicher Grundstückshandel" ist die schlagwortartige Sammelbezeichnung für Betätigungen im Grundstücksbereich, welche die positiv normierten Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG erfüllen und nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sind (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375). - BFH, 19.08.2009 - III R 31/07
Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers
Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b aa; seither ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375). - BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Die vierte Veräußerung stellt zwar kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung dar (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306); sie lässt im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Betätigung des Steuerpflichtigen aber bereits dessen im Zusammenhang mit dem ersten Objekt entfalteten Aktivitäten als gewerblich erscheinen (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.3.d). - FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13
Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens …
b) Im vorliegenden Fall sind - zwischen den Beteiligten unstreitig - die Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel erfüllt, denn der Kläger hat vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung mindestens vier Objekte wieder veräußert, wobei der Fünf-Jahres-Zeitraum keine starre Grenze ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2006 III R 1/05, BStBl II 2007, 375).Maßgeblich für den zeitlichen Zusammenhang im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sind die schuldrechtlichen Geschäfte (st. Rspr., vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2006 III R 1/05, BStBl II 2007, 375), so dass nach der Veräußerung der Objekte mit notariellem Vertrag vom ... 2007 die seit dem ... 2002 angeschafften Immobilien als sogenannte Zählobjekte Gegenstand des gewerblichen Grundstückshandels sind.
- BFH, 14.12.2006 - III R 64/05
Betriebsaufspaltung; Beendigung durch Grundstücksveräußerung
Nach der Rechtsprechung des BFH kommt ein gewerblicher Grundstückshandel durch händlertypisches Verhalten regelmäßig dann zustande, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von etwa fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mindestens vier Objekte veräußert und zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre liegen, weil dies den Schluss zulässt, dass es ihm zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger auf die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten als auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (sog. Drei-Objekt-Grenze; z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III.; BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135;… vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, und vom 20. April 2006 III R 1/05, BFH/NV 2007, 138). - FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
Fortbestehen der Befugnis zur Änderung eines Einkommensteuerbescheids …
Nach Ergehen der Entscheidung des Großen Senats des BFH hatte der erkennende Senat das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in dem Verfahren III R 1/05 angeordnet, in dem die Parteien des vorliegenden Verfahrens im Rahmen der Frage der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbetragsbescheids für das Streitjahr 1993 darum stritten, ob der Kläger (schon) in diesem Jahr einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat.Nachdem der BFH mit Urteil vom 20.4.2006 (BStBl II 2007, 375) diese Frage bejaht hatte, wurde das vorliegende Klageverfahren wieder aufgenommen und erhielt das jetzige Az. 3 K 1014/07.
- FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 6 K 6138/12
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2006 bis …
- FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05
Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für …
- BFH, 21.08.2007 - X B 32/07
Gewerblicher Grundstückshandel: private Motivationen beim Kauf
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
- FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07
Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener …
- FG Hamburg, 06.05.2008 - 7 K 174/06
Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Gewerblicher …
- FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07
Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem …
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10
Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei …
- FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07
Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei …
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05
Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der …
- FG München, 10.11.2008 - 13 K 3694/05
Ausschließlichkeit der Grundstücksnutzung und Grundstücksverwaltung als …