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   BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05   

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https://dejure.org/2006,11217
BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05 (https://dejure.org/2006,11217)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2006 - VII B 108/05 (https://dejure.org/2006,11217)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2006 - VII B 108/05 (https://dejure.org/2006,11217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; KraftStG § 3 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3 Nr. 7 S. 1
    Kfz-Steuer: Fahrzeug zum Ausbringen von Klärschlamm

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung für Fahrzeug eines Klärschlammvermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.01.1980 - II R 93/76

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung - Tiefladeanhänger - Bauunternehmer - Planierraupe -

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Seine Wertung, die Entsorgung des Klärschlamms schädige die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen, ist Teil der Argumentation, dass der Kläger die streitgegenständlichen Fahrzeuge nicht "für" landwirtschaftliche Betriebe nutzt, weil seine Tätigkeit diesen Betrieben nicht in dem vom BFH formulierten Sinne (Urteil vom 23. Januar 1980 II R 93/76, BFHE 129, 510, BStBl II 1980, 253) "vertragsgemäß unmittelbar zugute" kommt.
  • BFH, 05.10.1993 - VII R 43/93

    Bestimmung von Gülletransportfahrzeugen als nicht den Sonderfahrzeugen zugehörig

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    a) Die vom Kläger gerügte Wertung des FG, die Entsorgung des Klärschlamms schädige die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen, steht nicht in einem revisionsrechtlich relevanten Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 5. Oktober 1993 VII R 43/93 (BFH/NV 1994, 577).
  • BFH, 11.02.2005 - VIII B 32/03

    Wahlrecht nach § 6b EStG

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung ist ausschließlich mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO binnen zwei Wochen nach Urteilszustellung beim FG zu verfolgen (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2005 VIII B 32/03, BFH/NV 2005, 1261, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Denn damit würde der Kläger lediglich eine von seiner Rechtsauffassung materiell-rechtlich abweichende Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das FG beanstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186).
  • BFH, 14.11.1989 - VII R 111/86

    Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für einen Lastenanhänger zum Transport

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Mit Urteil vom 14. November 1989 VII R 111/86 (BFH/NV 1990, 457) hatte der Senat bereits erkannt, dass die Begünstigung auf die Fahrzeugverwendung zur Durchführung von Lohnarbeiten beschränkt sei, die "unmittelbar" land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben zugute komme.
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Zwar umfasst der Zulassungsgrund der Sicherung der Rechtsprechungseinheit den Fall der Divergenz des FG-Urteils von der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205).
  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Bezieht sich --wie im Streitfall-- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).
  • BFH, 22.06.2004 - VII R 42/03

    Transportfahrzeug zur Beförderung sog. Holzrückmaschinen

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    b) Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt, welche Art von Arbeiten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Abs. 7 Satz 1 Buchst. b KraftStG rechtfertigen: Mit Urteil vom 22. Juni 2004 VII R 42/03 (BFHE 206, 383, BStBl II 2004, 903) hat der Senat entschieden, dass das Gesetz nicht nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe begünstige, sondern auch solche Unternehmen, die bestimmte, gleichsam aus solchen Betrieben ausgelagerte und Dritten überlassene Arbeiten "für" solche Betriebe übernehmen.
  • BFH, 26.11.1991 - VII R 71/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen und Anhänger eines Großhandels mit

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    b) Das FG-Urteil weicht auch nicht von der Senatsentscheidung vom 26. November 1991 VII R 71/90 (BFH/NV 1992, 566) ab.
  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05
    Es reicht nicht aus, eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen oder die ggf. fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 129/02

    Antrag auf InvZul; Wiedereinsetzung

  • BFH, 12.10.2006 - VI B 12/06

    Geldwerter Vorteil bei Gewährung von Aktienoptionen

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610, und vom 20. April 2006 VII B 108/05, BFH/NV 2006, 1712).
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