Rechtsprechung
   BFH, 20.04.2011 - I S 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21607
BFH, 20.04.2011 - I S 2/11 (https://dejure.org/2011,21607)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2011 - I S 2/11 (https://dejure.org/2011,21607)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2011 - I S 2/11 (https://dejure.org/2011,21607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • openjur.de

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 133a Abs 2 S 1
    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a Abs 2 S 1 FGO
    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a Abs. 2 S. 1
    Bedeutung der Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs für den Beginn der Frist für die Einlegung einer Anhörungsrüge in der Finanzgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de

    Fristbeginn für die Erhebung der Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    Von einer solchen Kenntnis ist bereits dann auszugehen, wenn der Betroffene und/oder sein Prozessbevollmächtigter die zur Begründung der Gehörsverletzung angeführten Tatsachen kennen, und nicht erst dann, wenn sie darüber hinaus zu der Rechtsauffassung gelangt sind, dass diese Tatsachen die Erhebung einer Anhörungsrüge rechtfertigen (Bestätigung des BSG-Beschlusses vom 9. September 2010 B 11 AL 4/10 C, Breith 2011, 277).

    NV: Beruft sich der beschwerte Beteiligte darauf, Kenntnis von der Gehörsverletzung erst nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung erlangt zu haben, ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung glaubhaft zu machen (Bestätigung des BSG-Beschlusses vom 9. September 2010 B 11 AL 4/10 C, Breith 2011, 277).

    Jedenfalls muss im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass der betreffende Beteiligte mit der Zustellung auch Kenntnis von der (angeblichen) Gehörsverletzung erlangt (vgl. z.B. BSG-Beschluss vom 9. September 2010 B 11 AL 4/10 C, Breithaupt --Breith-- 2011, 277, m.w.N.).

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    a) Zur Wahrung der Zweiwochenfrist für die Einlegung und Begründung der Anhörungsrüge kommt es zwar auf den Zeitpunkt der --tatsächlichen, subjektiven-- Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs an, und der Zeitpunkt der Zustellung der (vollständigen) gerichtlichen Entscheidung ist dafür allenfalls der frühestmögliche Zeitpunkt; er ist nicht automatisch mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung gleichzusetzen (ebenso z.B. --zur Parallelvorschrift des § 178a des Sozialgerichtsgesetzes-- Bundessozialgericht --BSG--, Beschlüsse vom 28. September 2006  B 3 P 1/06 C, Sozialrecht --SozR-- 4-1500 § 178a Nr. 5; vom 3. August 2005 B 6 KA 22/05 R, juris; ebenso BVerfG-Beschluss vom 4. April 2007  1 BvR 66/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2242; s. auch Rüsken in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 133a FGO Rz 41 ff.).

    Da sich der Gesetzgeber bei Einführung der Anhörungsrüge an der Regelung in § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO orientiert hat (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 16; BVerfG-Beschluss in NJW 2007, 2242, 2244), ist auch von einer "Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs" bereits dann auszugehen, wenn der Betroffene und/oder sein Prozessbevollmächtigter die zur Begründung der Gehörsverletzung angeführten Tatsachen kennen, und nicht erst dann, wenn sie darüber hinaus zu der Rechtsauffassung gelangt sind, dass diese Tatsachen die Erhebung einer Anhörungsrüge rechtfertigen.

  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    Der Senat hat die Revision der Klägerin, Revisionsklägerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2009  6 K 3742/06 K,G (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 133) durch Urteil vom 13. Oktober 2010 I R 79/09 (BFHE 231, 529) als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08

    Beginn der Frist zur Anbringung einer Gehörsrüge

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    Es kann infolgedessen dahinstehen, ob eine derartige späte Kenntniserlangung durch Rechtsanwalt Y genügen könnte, um den Beginn des Fristlaufs für die Anhörungsrüge hinauszuschieben (vgl. aber auch zu entsprechenden Einschränkungen z.B. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27. April 2009  13 U 46/08, Monatsschrift für Deutsches Recht 2009, 764, m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    Zu dieser Regelung ist bereits durch die Rechtsprechung geklärt, dass es nur auf die Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen ankommt, nicht aber auf deren zutreffende rechtliche Einordnung, also auch nicht auf die subjektive Erkenntnis, dass die bekannten Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. z.B. BSG-Beschluss in Breith 2011, 277; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. März 1993 X ZR 51/92, NJW 1993, 1596, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    Der Senat hat die Revision der Klägerin, Revisionsklägerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2009  6 K 3742/06 K,G (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 133) durch Urteil vom 13. Oktober 2010 I R 79/09 (BFHE 231, 529) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 14.10.2010 - X S 19/10

    Anhörungsrüge: Zeitpunkt der Kenntnis von einer Gehörsverletzung -

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    aa) Der Klägerin bzw. Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Z, dessen Kenntnis sie sich zurechnen lassen muss (vgl. auch BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2010 X S 19/10, BFH/NV 2011, 62), ist das angegriffene Senatsurteil ausweislich des zurückgesandten Empfangsbekenntnisses am 11. Januar 2011 zugestellt worden.
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    a) Zur Wahrung der Zweiwochenfrist für die Einlegung und Begründung der Anhörungsrüge kommt es zwar auf den Zeitpunkt der --tatsächlichen, subjektiven-- Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs an, und der Zeitpunkt der Zustellung der (vollständigen) gerichtlichen Entscheidung ist dafür allenfalls der frühestmögliche Zeitpunkt; er ist nicht automatisch mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung gleichzusetzen (ebenso z.B. --zur Parallelvorschrift des § 178a des Sozialgerichtsgesetzes-- Bundessozialgericht --BSG--, Beschlüsse vom 28. September 2006  B 3 P 1/06 C, Sozialrecht --SozR-- 4-1500 § 178a Nr. 5; vom 3. August 2005 B 6 KA 22/05 R, juris; ebenso BVerfG-Beschluss vom 4. April 2007  1 BvR 66/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2242; s. auch Rüsken in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 133a FGO Rz 41 ff.).
  • BSG, 03.08.2005 - B 6 KA 22/05 R

    Anwendbarkeit des Anhörungsrügengesetzes, Beginn der Rügefrist

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I S 2/11
    a) Zur Wahrung der Zweiwochenfrist für die Einlegung und Begründung der Anhörungsrüge kommt es zwar auf den Zeitpunkt der --tatsächlichen, subjektiven-- Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs an, und der Zeitpunkt der Zustellung der (vollständigen) gerichtlichen Entscheidung ist dafür allenfalls der frühestmögliche Zeitpunkt; er ist nicht automatisch mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung gleichzusetzen (ebenso z.B. --zur Parallelvorschrift des § 178a des Sozialgerichtsgesetzes-- Bundessozialgericht --BSG--, Beschlüsse vom 28. September 2006  B 3 P 1/06 C, Sozialrecht --SozR-- 4-1500 § 178a Nr. 5; vom 3. August 2005 B 6 KA 22/05 R, juris; ebenso BVerfG-Beschluss vom 4. April 2007  1 BvR 66/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2242; s. auch Rüsken in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 133a FGO Rz 41 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht