Rechtsprechung
BFH, 20.05.2014 - VII B 147/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme
- openjur.de
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme
- Bundesfinanzhof
AO § 257 Abs 1 Nr 2, AO § 257 Abs 2 S 1
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme
- Bundesfinanzhof
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257 Abs 1 Nr 2 AO, § 257 Abs 2 S 1 AO
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme - IWW
- rewis.io
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
§ 257 Abs 1 Nr 2 AO ; § 257 Abs 2 S 1 AO
Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme - datenbank.nwb.de
Nichtigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.05.2013 - 4 K 89/12
- BFH, 20.05.2014 - VII B 147/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Auszug aus BFH, 20.05.2014 - VII B 147/13
Eine Zulassung der Revision, die nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung grundsätzlich in Betracht kommen kann, wenn das angefochtene Urteil auf einem so schweren Rechtsfehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896), kommt im Streitfall aber nicht in Betracht. - BFH, 21.11.2012 - VIII B 144/11
Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei schwerer …
Auszug aus BFH, 20.05.2014 - VII B 147/13
Wird der Antrag auf Terminverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Antragsteller --wenn er kein ärztliches Attest beibringen kann-- die Umstände so genau schildern, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. November 2012 VIII B 144/11, BFH/NV 2013, 240, m.w.N.).