Rechtsprechung
BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- openjur.de
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- Bundesfinanzhof
AO § 191 Abs 1, HGB § 25, HGB § 26 Abs 1, HGB § 17 Abs 1
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- Bundesfinanzhof
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 191 Abs 1 AO, § 25 HGB, § 26 Abs 1 HGB, § 17 Abs 1 HGB
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
AO § 191; HGB §§ 17, 25
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei bloßer Übernahme einer Etablissementbezeichnung - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung
- cpm-steuerberater.de
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- Betriebs-Berater
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- rewis.io
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 191; HGB § 25
Voraussetzungen der Haftung des Nachfolgers gem. § 25 HGB - datenbank.nwb.de
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übernahme einer Etablissementbezeichnung - und die Haftung wegen Firmenfortführung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nichtfirmenmäßige Fortführung einer Gaststätte schließt Nachfolgehaftung aus
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtfirmenmäßige Fortführung einer Gaststätte schließt Nachfolgehaftung aus
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Geschäftsbeziehung
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Nachfolgehaftung bei Beibehaltung einer Etablissementbezeichnung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zum Begriff der Firma
- anwalt.de (Kurzinformation)
Begriff der Firma
- anwalt.de (Kurzinformation)
Name eines Geschäftes oder Etablissement ist noch keine Firma
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HGB § 25; AO § 191
Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung - anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftungsrisiken beim Unternehmenskauf
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.05.2013 - 8 K 1782/11
- BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13
Papierfundstellen
- BFHE 246, 114
- ZIP 2014, 2437
- BB 2014, 2327
- DB 2014, 2269
- BStBl II 2015, 107
- NZG 2014, 1239
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 06.04.2016 - I R 19/14
Haftung bei Firmenfortführung
Eine darauf bezogene Haftung ist mit dem die Rechtsnorm des § 25 HGB tragenden Gedanken der Kontinuität des Unternehmens kraft Firmenfortführung (s. insoweit BFH-Urteil vom 20. Mai 2014 VII R 46/13, BFHE 246, 114, BStBl II 2015, 107; s. allerdings zu dem Streit über den Normzweck die Nachweise in MünchKommHGB/Thiessen, 4. Aufl., § 25 Rz 11 ff.;… BFH-Urteil vom 17. September 1991 VII R 72/88, BFH/NV 1992, 360) sowie des hieran anknüpfenden und dem Schutz des Rechtsverkehrs dienenden Schuldbeitritts des Betriebserwerbers (z.B. Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 25 Rz 1) nicht vereinbar. - OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17
Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
Soweit die Beklagte zu 4) den Firmenkern ("d.24.de") der d.24.de - Gesellschaften weiter nutzte, erfolgte dies nicht "firmenmäßig", sondern zur Bezeichnung der von der Beklagten zu 4) betriebenen Geschäfte (vgl. BFH, Urteil vom 20.05.2014 - VII R 46/13 juris Tz. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013 - 3 W 84/13 = NJW-RR 2014, 672). - VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 717/14
Haftung eines Unternehmers für Gewerbesteuerschulden seines Vorgängers
Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin im Hauptsacheverfahren ergänzend angeführten Entscheidungen des FG Münster vom 23. Mai 2013 (8 K 1782/11, nachfolgend BFH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VII R 46/13 - juris) und des BFH vom 17. Dezember 2013 (II R ZR 114/13), in denen jeweils nur die Fortführung einer bloßen Geschäftsbezeichnung vorlag.