Rechtsprechung
   BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25159
BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13 (https://dejure.org/2014,25159)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2014 - VII R 46/13 (https://dejure.org/2014,25159)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - VII R 46/13 (https://dejure.org/2014,25159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • openjur.de

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 191 Abs 1, HGB § 25, HGB § 26 Abs 1, HGB § 17 Abs 1
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 191 Abs 1 AO, § 25 HGB, § 26 Abs 1 HGB, § 17 Abs 1 HGB
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 191; HGB §§ 17, 25
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei bloßer Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung

  • cpm-steuerberater.de

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • rewis.io

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191; HGB § 25
    Voraussetzungen der Haftung des Nachfolgers gem. § 25 HGB

  • datenbank.nwb.de

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme einer Etablissementbezeichnung - und die Haftung wegen Firmenfortführung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtfirmenmäßige Fortführung einer Gaststätte schließt Nachfolgehaftung aus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtfirmenmäßige Fortführung einer Gaststätte schließt Nachfolgehaftung aus

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Geschäftsbeziehung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Nachfolgehaftung bei Beibehaltung einer Etablissementbezeichnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff der Firma

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff der Firma

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Name eines Geschäftes oder Etablissement ist noch keine Firma

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    HGB § 25; AO § 191
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsrisiken beim Unternehmenskauf

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 114
  • ZIP 2014, 2437
  • BB 2014, 2327
  • DB 2014, 2269
  • BStBl II 2015, 107
  • NZG 2014, 1239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 06.04.2016 - I R 19/14

    Haftung bei Firmenfortführung

    Eine darauf bezogene Haftung ist mit dem die Rechtsnorm des § 25 HGB tragenden Gedanken der Kontinuität des Unternehmens kraft Firmenfortführung (s. insoweit BFH-Urteil vom 20. Mai 2014 VII R 46/13, BFHE 246, 114, BStBl II 2015, 107; s. allerdings zu dem Streit über den Normzweck die Nachweise in MünchKommHGB/Thiessen, 4. Aufl., § 25 Rz 11 ff.; BFH-Urteil vom 17. September 1991 VII R 72/88, BFH/NV 1992, 360) sowie des hieran anknüpfenden und dem Schutz des Rechtsverkehrs dienenden Schuldbeitritts des Betriebserwerbers (z.B. Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 25 Rz 1) nicht vereinbar.
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17

    Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

    Soweit die Beklagte zu 4) den Firmenkern ("d.24.de") der d.24.de - Gesellschaften weiter nutzte, erfolgte dies nicht "firmenmäßig", sondern zur Bezeichnung der von der Beklagten zu 4) betriebenen Geschäfte (vgl. BFH, Urteil vom 20.05.2014 - VII R 46/13 juris Tz. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013 - 3 W 84/13 = NJW-RR 2014, 672).
  • VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 717/14

    Haftung eines Unternehmers für Gewerbesteuerschulden seines Vorgängers

    Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin im Hauptsacheverfahren ergänzend angeführten Entscheidungen des FG Münster vom 23. Mai 2013 (8 K 1782/11, nachfolgend BFH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VII R 46/13 - juris) und des BFH vom 17. Dezember 2013 (II R ZR 114/13), in denen jeweils nur die Fortführung einer bloßen Geschäftsbezeichnung vorlag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht