Rechtsprechung
   BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16422
BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13 (https://dejure.org/2015,16422)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2015 - XI R 48/13 (https://dejure.org/2015,16422)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - XI R 48/13 (https://dejure.org/2015,16422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2 S 1 Halbs 2, FGO § 120 Abs 2 S 1 Halbs 1, FGO § 120 Abs 2 S 3, FGO § 124 Abs 1, FGO § 126 Abs 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 S 1 Halbs 2 FGO, § 120 Abs 2 S 1 Halbs 1 FGO, § 120 Abs 2 S 3 FGO, § 124 Abs 1 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt

  • IWW

    § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 62 Abs. 4 Satz 4 FGO, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 1 S. 1; FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung (hier: technische Störung an einem Telefaxgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung fürs Finanzamt - das unlesbare Telefax

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 18.02.2004 - I R 45/03

    Wiedereinsetzung: Beginn der Antragsfrist

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13
    Das FA hätte, was am Montag, dem 3. Februar 2014, um 14:59 Uhr möglich und zumutbar gewesen wäre, durch entsprechende fernmündliche Rückfrage sich Klarheit darüber verschaffen müssen, ob die Revisionsbegründungsschrift fristwahrend übertragen worden ist, um ggf. hierauf innerhalb der noch nicht abgelaufenen Revisionsbegründungsfrist mit weiteren Übertragungsversuchen oder der Übermittlung von einem anderen Telefaxgerät aus reagieren zu können (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03, BFH/NV 2004, 1108).

    Es ist wie von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern im Rahmen ihres ordnungsmäßigen Bürobetriebs auch von der Finanzverwaltung zu erwarten, dass sie bei einer bereits bekannten Störung eines Sendegeräts in ihrer Verantwortungssphäre beizeiten von sich aus tätig wird, um die vollständige und ordnungsgemäße Übertragung eines fristwahrenden Schriftstücks sicherzustellen (vgl. dazu auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1108).

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 8/14

    Verspätete Telefaxübermittlung einer Beschwerdebegründungsschrift

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13
    aa) Jedes Verschulden --also auch eine einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15. November 2012 XI B 70/12, BFH/NV 2013, 401; vom 17. Juli 2014 XI B 8/14, BFH/NV 2014, 1760).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis verschuldet war (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1760; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2014 VI ZB 1/13, Monatsschrift für Deutsches Recht 2014, 674, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2014, 1252, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 40/10

    Wiedereinsetzungsantrag des Finanzamts - Verspäteter Antrag auf mündliche

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das FA in gleicher Weise wie für einen Steuerpflichtigen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VII R 34/94, BFH/NV 1996, 343; vom 12. September 2005 VII R 10/05, BFHE 210, 227, BStBl II 2005, 880; vom 11. Mai 2010 XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834; vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809; vom 6. November 2012 VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397, jeweils m.w.N.).

    Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten steht demnach dem eigenen Verschulden des FA gleich (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 397, m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Dies gilt auch für Schriftsätze, die im finanzgerichtlichen Verfahren eingereicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 20. Mai 2015 XI R 48/13, BFH/NV 2015, 1263, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2019 - X R 25/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Eine solche Überprüfung war X --selbst unter Berücksichtigung der vom FA angeführten fortgeschrittenen Dienstzeit und Eile-- auch deshalb zuzumuten, da der vom Telefaxgerät des Absenders ausgedruckte Sendebericht bei entsprechender Statusmeldung die ordnungsgemäße Übermittlung des Schriftstücks belegt (BFH-Beschluss vom 20. Mai 2015 XI R 48/13, BFH/NV 2015, 1263, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2023 - XI R 34/21

    Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung

    Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO sind die Tatsachen zur Begründung eines solchen Begehrens bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 04.09.2008 - VII R 46/07, BFH/NV 2009, 38, Rz 5; vom 13.09.2012 - XI R 48/10, Rz 12; vom 20.05.2015 - XI R 48/13, Rz 17; vom 14.12.2021 - VIII R 6/21, Rz 14; Rauch, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2023, 101, 102).
  • KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in

    Insoweit hatte er konkrete Veranlassung, sich durch eine fernmündliche Rückfrage bei Gericht Klarheit über einen ordnungsgemäßen Eingang zu verschaffen bzw. gegebenenfalls mit erneuten Übertragungsversuchen zu reagieren (vgl. BFH, Beschluss vom 20.05.2015 - XI R 48/13 -, Juris, Rn. 24).
  • KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in

    Insoweit hatte er konkrete Veranlassung, sich durch eine fernmündliche Rückfrage bei Gericht Klarheit über einen ordnungsgemäßen Eingang zu verschaffen bzw. gegebenenfalls mit erneuten Übertragungsversuchen zu reagieren (vgl. BFH, Beschluss vom 20.05.2015 - XI R 48/13 -, Juris, Rn. 24).
  • FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 349/12
    Rev., XI R 48/13.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht