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   BFH, 20.06.1985 - III R 82/84   

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https://dejure.org/1985,1497
BFH, 20.06.1985 - III R 82/84 (https://dejure.org/1985,1497)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1985 - III R 82/84 (https://dejure.org/1985,1497)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1985 - III R 82/84 (https://dejure.org/1985,1497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG 1965 § 75 Abs. 5 und 6

  • Wolters Kluwer

    Wohnung - Küche - Nutzung als Bad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 75 Abs. 5, 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die für den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erforderliche Küche ist nicht gegeben, wenn der dafür vorgesehene Raum am Bewertungsstichtag noch als Bad eingerichtet ist und als solches genutzt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 76
  • BB 1985, 1589
  • BStBl II 1985, 497
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 20.06.1985 - III R 82/84
    Es ist nicht erforderlich, daß in den Räumen tatsächlich ein Haushalt geführt wird (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152).
  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 20.06.1985 - III R 82/84
    Zum Wohnungsbegriff i. S. von § 75 Abs. 5 und 6 BewG hat der Senat grundlegend in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 1984 III R 192/83 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) Stellung genommen.
  • BFH, 22.10.1984 - III R 2/82

    Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus /

    Auszug aus BFH, 20.06.1985 - III R 82/84
    Später eintretende Änderungen, subjektive Umstände sowie persönliche Verhältnisse müssen unbeachtet bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1984 III R 2/82, BFHE 143, 144, BStBl II 1985, 318).
  • BFH, 28.04.1998 - II B 27/97

    Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück

    Die Kläger haben zwar dem von ihnen zitierten BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 III R 82/84 (BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497) den Rechtssatz entnommen, es genüge -- für die Annahme einer Küche --, daß in einem solchen Raum die notwendigen Anschlüsse vorhanden seien, es sei jedoch nicht erforderlich, daß in den Räumen tatsächlich ein Haushalt geführt werde; demgegenüber habe das FG entscheidend darauf abgestellt, daß im Streitfall "die Räume tatsächlich anderweitig genutzt werden und auch künftig nicht als Küche oder Bad mit Dusche oder Badewanne genutzt werden sollen".

    Tatsächlich weicht jedoch das angefochtene Urteil nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497 ab; denn der BFH betont in diesem Urteil, die Hinweise in seiner Rechtsprechung auf die erforderlichen Küchenanschlüsse seien dahin zu verstehen, "daß dieser Raum im Hinblick auf seine künftige Nutzung als Küche in der Weise gestaltet und vorbereitet sein muß, daß im wesentlichen nur noch die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zu installieren sind.

  • FG Berlin, 13.08.1997 - II 391/94

    Bewertung eines Wohngrundstücks als Einfamilienhaus oder Mietwohngrundstück;

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  • BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93

    Anforderungen an die Zuerkennung erhöhter Absetzungen für ein Zweifamilienhaus

    Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Juni 1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497; Beschluß vom 23. November 1988 II R 173/85, BFH/NV 1989, 771); hierzu gehört das Vorhandensein einer Küche (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).

    Abgesehen davon, daß es nicht genügt, daß in einem anderweitig genutzten Raum lediglich die Anschlüsse für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einer zur Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Küche vorhanden sind (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497), hat das FG auch verkannt, daß die Verkehrsauffassung nach der Rechtsprechung des BFH bei der Auslegung des Wohnungsbegriffs nur insoweit von Bedeutung ist, als es um die Beurteilung einzelner Merkmale des Wohnungsbegriffs geht; für den Gesamtbegriff "Wohnung" hingegen ist die Verkehrsauffassung als Beurteilungsmaßstab ungeeignet, da sie zu Unsicherheiten in der Beurteilung führen würde (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).

  • FG Köln, 10.05.2011 - 6 K 4292/08

    Eigenheimzulage nach Ausbau eines EFH

    Der Raum muss im Hinblick auf seine künftige Nutzung als Küche in der Weise gestaltet und vorbereitet sein, dass im Wesentlichen nur noch die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zu installieren sind (BFH-Urteil vom 20.06.1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92

    Rechtmäßigkeit der Einordnung von ohne entsprechende baurechtliche Genehmigung zu

    Dazu gehört das Vorhandensein einer Küche (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).
  • FG Baden-Württemberg, 15.03.1999 - 8 V 3/99

    Abrenzung Einfamlienhaus zu Zweifamlienhaus bei mehreren Wohneinheiten in einem

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