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   BFH, 20.06.1995 - X B 131/94   

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https://dejure.org/1995,4592
BFH, 20.06.1995 - X B 131/94 (https://dejure.org/1995,4592)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1995 - X B 131/94 (https://dejure.org/1995,4592)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - X B 131/94 (https://dejure.org/1995,4592)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.08.1993 - XI B 31/93

    Akteneinsicht durch Prozeßbevollmächtigten (§ 78 FGO )

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - X B 131/94
    Im Beschwerdeverfahren ist der BFH nicht lediglich auf eine rechtliche Überprüfung des Ermessens (§ 102 FGO) beschränkt; er kann insoweit eigenes Ermessen ausüben (vgl. BFH- Beschlüsse vom 31. August 1993 XI B 31/93, BFH/NV 1994, 187; vom 6. September 1994 IV B 96/93, BFH/NV 1995, 519, unter 2. c).

    Die dadurch bedingten "normalen" Unbequemlichkeiten und Zeitverluste müssen grundsätzlich hingenommen werden (ständige Rechtsprechung, ausführlich Beschluß in BFH/NV 1994, 187, 189; siehe ferner Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, m. w. N. der Rechtsprechung).

  • BFH, 16.09.1994 - I B 180/93

    Akteneinsicht beim FG

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - X B 131/94
    Dieser Grundsatz schließt zwar Ausnahmen nicht aus, beschränkt sich aber nach ständiger, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gebilligter Rechtsprechung auf eng begrenzte Sonderfälle (BFH-Beschluß vom 16. September 1994 I B 180/93, BFH/NV 1995, 524; BVerfG-Beschluß vom 26. August 1981 2 BvR 637/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 78, Rechtsspruch 10).

    Ein Sonderfall kann vorliegen, wenn die Akten, in die Einsicht genommen werden soll, außergewöhnlich umfangreich und unübersichtlich sind und es dem Prozeßbevollmächtigten deshalb innerhalb der Dienstzeiten der Mitarbeiter des FG auch bei intensivem Bemühen voraussichtlich nicht möglich sein wird, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Akteninhalt zu informieren (Beschluß in BFH/NV 1995, 524).

  • BFH, 14.12.1992 - X B 70/92

    Antrag auf Akteneinsicht im Rahmen einer Untätigkeitsklage - Geltendmachung von

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - X B 131/94
    Die dadurch bedingten "normalen" Unbequemlichkeiten und Zeitverluste müssen grundsätzlich hingenommen werden (ständige Rechtsprechung, ausführlich Beschluß in BFH/NV 1994, 187, 189; siehe ferner Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 07.02.2005 - V B 62/04

    Keine Beschwerde bei Fristsetzung nach § 79 b FGO

    Zwar handelt es sich bei Entscheidungen des FG über die Gewährung von Akteneinsicht um beschwerdefähige Entscheidungen i.S. des § 128 Abs. 1 FGO und nicht um bloße prozessleitende Verfügungen, die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbar sind (Beschluss des BFH vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 07.02.2005 - V B 63/04

    Einlegung eines Einspruchs gegen eine Umsatzsteuerprüfungsanordnung durch das

    Zwar handelt es sich bei Entscheidungen des FG über die Gewährung von Akteneinsicht um beschwerdefähige Entscheidungen i.S. des § 128 Abs. 1 FGO und nicht um bloße prozessleitende Verfügungen, die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbar sind (Beschluss des BFH vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum

    Im Beschwerdeverfahren ist der BFH nicht lediglich auf eine rechtliche Überprüfung des Ermessens (§ 102 FGO) beschränkt; er kann insoweit eigenes Ermessen ausüben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1993 XI B 31/93, BFH/NV 1994, 187; vom 6. September 1994 IV B 96/93, BFH/NV 1995, 519, unter 2. c; vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 20.05.1996 - X B 139/94

    Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht

    Im Beschwerdeverfahren ist der BFH nicht lediglich auf eine rechtliche Überprüfung des Ermessens (§ 102 FGO) beschränkt; er kann insoweit eigenes Ermessen ausüben (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51, m. w. N.).
  • BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94

    Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten

    Ob der vom FG im Verfahren I 130/ ... für die Ablehnung einer weiteren Einsicht in die nämlichen Akten außerhalb des Gerichts gegebenen Begründung auch in der vorgenommenen Form zu folgen ist, kann dahinstehen, zumal der BFH im Beschwerdeverfahren nicht auf eine rechtliche Überprüfung des Ermessens (§ 102 FGO) des FG beschränkt ist, sondern insoweit eigenes Ermessen ausüben kann (BFH-Beschluß vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51 m. w. N.).
  • BFH, 26.01.1996 - X B 133/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Ist das Urteil des FG auf mehrere die Entscheidung tragende Gründe gestützt, muß hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 19. Juni 1995 III B 186/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 25.07.1996 - X B 133/94
    Hinweis auf die wortgleiche Entscheidung vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 61.
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