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   BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03   

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https://dejure.org/2003,4666
BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03 (https://dejure.org/2003,4666)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2003 - XI R 25/03 (https://dejure.org/2003,4666)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - XI R 25/03 (https://dejure.org/2003,4666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; FGO § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Richterablehnung; Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers; Ablehnung wegen Befangenheit aufgrund von Rechtsfehlern des Richters in früheren Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veräußerung von Eigentumswohnungen im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Sicherung einer unparteiischen Rechtspflege; Schutz vor ungünstiger Rechtsauffassung eines Richters; Verweisung auf das Rechtsmittelverfahren; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 34/99

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Das FG bezog sich dabei im Wesentlichen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2001 XI R 34/99 (BFH/NV 2001, 1545).

    Der Kläger hat gegen das Urteil des FG Revision eingelegt und mit Schriftsatz vom 14. Mai 2003 die Richter, die an dem Verfahren XI R 34/99 mitgewirkt haben, wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

    In der Entscheidung vom 9. Mai 2001 XI R 34/99 sei davon ausgegangen worden, dass die vom Kläger erworbenen Eigentumswohnungen "voll umfänglich" fremd finanziert worden seien.

    Der BFH habe in dem Verfahren XI R 34/99 die verfahrensrechtlichen Grundsätze des § 139 der Zivilprozessordnung (ZPO) verletzt.

    Der Kläger beantragt, die Mitglieder des XI. Senats, soweit sie an der Entscheidung XI R 34/99 mitgewirkt haben, wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

    Die pauschale Ablehnung der Richter, die an der Entscheidung XI R 34/99 mitgewirkt haben, ist mangels Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters rechtsmissbräuchlich.

    Der Kläger begründet sein Ablehnungsgesuch allein mit der vermeintlichen Fehlerhaftigkeit der Entscheidung in der Sache XI R 34/99.

    Weder für eine unsachliche Einstellung der einzelnen an der Entscheidung XI R 34/99 beteiligten Richter noch für deren willkürliches Verhalten sind Anhaltspunkte erkennbar.

  • BFH, 31.07.2002 - V B 18/02

    NZB; Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Eine Richterablehnung kann grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit von Entscheidungen in früheren Verfahren gestützt werden (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58).

    Unter denselben Voraussetzungen können Rechtsfehler eines Richters in einem früheren Verfahrensabschnitt, in früheren Verfahren oder in Parallelverfahren ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit begründen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 58; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 53, 56).

  • BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99

    Pauschale Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Ein rechtsmissbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch darf unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne vorherige Einholung dienstlicher Äußerungen dieser Richter als unzulässig verworfen werden (BFH-Beschluss vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 68, 71).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Das FG bezog sich dabei im Wesentlichen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2001 XI R 34/99 (BFH/NV 2001, 1545).
  • BFH, 30.04.2002 - X S 10/01

    Richterablehnung; Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte im Hinblick auf eine Kollegialentscheidung vorgebracht werden, die auf eine Befangenheit aller Mitglieder des Spruchkörpers deuten (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637; vom 30. April 2002 X S 10/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1050; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 27).
  • BVerwG, 03.09.1993 - 1 B 140.93

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Ebenfalls nicht statthaft ist ein Befangenheitsgesuch, wenn der Beteiligte sich erkennbar vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen will (BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 51 Rz. 40).
  • BFH, 20.07.1994 - I B 140/93

    Voraussetzungen für Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Ebenfalls nicht statthaft ist ein Befangenheitsgesuch, wenn der Beteiligte sich erkennbar vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen will (BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 51 Rz. 40).
  • BFH, 28.11.2001 - VII B 67/01

    Beschwerde - Ablehnungsgesuch - Ablehnungsantrag - Befangenheit - Richter -

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Rechtsverstöße können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht oder wenn der Grad der Fehlerhaftigkeit so groß ist, dass der Schluss auf Willkür gerechtfertigt erscheint (BFH-Beschluss vom 28. November 2001 VII B 67/01, juris-Nr. STRE200250034).
  • BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00

    Pauschale Ablehnung aller Berufsrichter

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte im Hinblick auf eine Kollegialentscheidung vorgebracht werden, die auf eine Befangenheit aller Mitglieder des Spruchkörpers deuten (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637; vom 30. April 2002 X S 10/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1050; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 27).
  • BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03
    Dies setzt ohne weiteres erkennbare und gravierende Verfahrensfehler oder eine Häufung von Rechtsverstößen voraus (BFH-Beschluss vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780).
  • BFH, 20.06.2003 - XI B 62/03

    Richterablehnung

    Zur Begründung verweist er auf den Befangenheitsantrag vom 14. Mai 2003 in der Sache XI R 25/03.

    Im Übrigen wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in der Sache XI R 25/03 Bezug genommen.

  • BFH, 20.06.2003 - XI B 64/03

    Ablehnung wegen Befangenheit aufgrund von Rechtsfehlern des Richters in früheren

    Zur Begründung verweist er auf den Befangenheitsantrag vom 14. Mai 2003 in der Sache XI R 25/03.

    Im Übrigen wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in der Sache XI R 25/03 Bezug genommen.

  • BFH, 20.06.2003 - XI B 63/03

    Ablehnung wegen Befangenheit aufgrund von Rechtsfehlern des Richters in früheren

    Zur Begründung verweist er auf den Befangenheitsantrag vom 14. Mai 2003 in der Sache XI R 25/03.

    Im Übrigen wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in der Sache XI R 25/03 Bezug genommen.

  • BFH, 27.01.2004 - X S 22/03

    Missbräuchlicher Befangenheitsantrag bei Ablehnung ohne ausreichenden Grund;

    Hingegen ist ein Ablehnungsantrag kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 V B 4/01, Juris-STRE 200250302); sie kann auch nicht auf angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidungen in früheren Verfahren gestützt werden, wenn der Beteiligte sich dadurch vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen möchte (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342).
  • BFH, 27.10.2006 - VI B 118/05

    Entscheidung über unzulässiges Befangenheitsgesuch

    Das FG ging im Streitfall unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf Beschlüsse des BFH vom 11. April 2002 I B 56/01, BFH/NV 2002, 1164; vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342) von diesen Rechtsgrundsätzen aus.
  • BFH, 28.12.2005 - II S 16/05

    Richterablehnung

    Das FG hat über den im Verfahren vor dem FG gestellten Antrag des Klägers auf Richterablehnung ohne Rechtsverstoß nicht durch Beschluss, sondern im Urteil entschieden, da der Antrag offenbar unzulässig war (vgl. m.w.N. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der

    Sie kann auch nicht mit Erfolg auf eine angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit von Entscheidungen des Richters gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.10.1999 I! R 27-30/99, BFH/NV 2000, 457 , vom 20.06.2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342 , und vom 31.07.2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58 ).
  • BFH, 14.02.2005 - VII B 311/03

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch: Kausalität der Verletzung des

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein rechtsmissbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne vorherige Einholung dienstlicher Äußerungen dieser Richter als unzulässig verworfen werden darf (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

    Sie kann auch nicht mit Erfolg auf eine angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit von Entscheidungen des Richters gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.10.1999 II R 27-30/99, BFH/NV 2000, 457, vom 20.06.2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342, und vom 31.07.2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58).
  • BFH, 01.04.2004 - X E 2/04

    Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Befangenheit; Rüge unrichtiger Sachbehandlung

    Hingegen ist ein Ablehnungsantrag kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 V B 4/01, juris-STRE200250302); die Ablehnung kann auch nicht auf angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidungen in früheren Verfahren gestützt werden, wenn der Beteiligte sich dadurch vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen möchte (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342).
  • LSG Thüringen, 30.05.2011 - L 6 SF 142/11

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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