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   BFH, 20.06.2007 - X R 2/06   

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https://dejure.org/2007,1393
BFH, 20.06.2007 - X R 2/06 (https://dejure.org/2007,1393)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2007 - X R 2/06 (https://dejure.org/2007,1393)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - X R 2/06 (https://dejure.org/2007,1393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 2301 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 6 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 16 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des Übergebers; Ablösung der Rentenverpflichtung durch Abfindung

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung einer Rentenverpflichtung durch Abfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Veräußerungs-, Versorgungs- und Unterhaltsrente ? Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs und gemischt genutzten Grundstücks gegen Zusage verhältnismäßig geringer Rente an die Haushälterin und das Patenkind des Übertragenden ? Rentenzahlung nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebsübertragung gegen Angehörigenrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübertragung gegen Angehörigenrente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbringung wiederkehrender Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen; Vorliegen von steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten bei der Ablösung erbrechtlicher Verpflichtungen; Ansehung von ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Freiwillig begründete Rentenverpflichtung nicht als Veräußerungskosten abzugsfähig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rentenverpflichtung zu Gunsten von Angehörigen eines Betriebsveräußerers nicht abzugsfähig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, EStG § 16
    Ablösung; Rentenverpflichtung; Unterhaltsrente; Veräußerungsrente; Versorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 259
  • NJW 2008, 1246
  • FamRZ 2008, 148
  • BB 2007, 2555
  • DB 2007, 2622
  • BStBl II 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 12/01

    Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    cc) Die für die Abgrenzung der Veräußerungs-/Erwerbsrente von einer unentgeltlichen Vermögensübertragung nach den vorstehenden Grundsätzen maßgebliche Frage nach der subjektiven Ausgewogenheit der beiderseitigen Leistungen liegt im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenfeststellung und -würdigung; ihre Beantwortung obliegt daher in erster Linie dem FG (vgl. z.B. Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 12/01, BFHE 204, 53, BStBl II 2004, 211, m.w.N.).

    An die diesbezüglichen Tatsachenfeststellungen einschließlich der Tatsachenwürdigung durch das FG ist der BFH als Revisionsgericht gebunden, soweit diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen werden und das FG weder gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) noch gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze verstoßen hat (Senatsurteil in BFHE 204, 53, BStBl II 2004, 211).

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Die für die Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs sprechende Vermutung kann hingegen zum Beispiel widerlegt sein, wenn der Übernehmer auf Grund besonderer persönlicher (insbesondere familienähnlicher) Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergebers hat (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. September 2004 IV C 3 -S 2255- 354/04, BStBl I 2004, 922 Tz. 5).

    Die unter Fremden geltende Vermutung für einen entgeltlichen Leistungsaustausch ist umso leichter zu widerlegen, je weiter der Wert des übertragenen Grundstücks und der Barwert der wiederkehrenden Leistungen voneinander abweichen (BFH-Urteil in BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718).

  • BFH, 07.04.1994 - IV R 56/92

    Betriebliche Versorgungsrente - Versorgungszulage - Passivierung - KG - Ablösung

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist kennzeichnend für eine betriebliche Versorgungsrente --diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente--, dass der Gedanke der Entlohnung der früher für den Betrieb geleisteten Dienste im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26; vom 7. April 1994 IV R 56/92, BFHE 174, 163, BStBl II 1994, 740).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 31. März 2004 X R 66/98 (BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II.3.) zur Ablösung einer privaten Versorgungsrente Folgendes entschieden:.
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Dies gilt unabhängig davon, dass die Zuordnung von Aufwendungen zur 'Veräußerungssphäre' --und nicht zum laufenden betrieblichen Aufwand-- konkretisiert wird durch den dem § 16 Abs. 2 EStG zugrunde liegenden Zweck (hierzu BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 36/90

    Zeitliche Anwendbarkeit der Änderung des § 15 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist kennzeichnend für eine betriebliche Versorgungsrente --diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente--, dass der Gedanke der Entlohnung der früher für den Betrieb geleisteten Dienste im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26; vom 7. April 1994 IV R 56/92, BFHE 174, 163, BStBl II 1994, 740).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Maßgebend dafür ist zum einen die --wertende-- Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen 'auslösenden Moments', zum anderen die Zuweisung des maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823, unter C.II.2.b bb der Gründe).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Insoweit kann sich ein Anhaltspunkt auch aus einem Vergleich des Werts des übergebenen Vermögens mit dem Barwert der zugesagten wiederkehrenden Leistungen ergeben (vgl. zu objektiv gleichwertigen Leistungen BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.5.a; zu lediglich subjektiv als gleichwertig angesehenen Leistungen BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669).
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Insoweit kann sich ein Anhaltspunkt auch aus einem Vergleich des Werts des übergebenen Vermögens mit dem Barwert der zugesagten wiederkehrenden Leistungen ergeben (vgl. zu objektiv gleichwertigen Leistungen BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.5.a; zu lediglich subjektiv als gleichwertig angesehenen Leistungen BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
    Mithin führt auch eine solche Verpflichtung zur Leistung von wiederkehrenden Bezügen und deren Erfüllung nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384, zur Befriedigung der Vermächtnisnehmer mit ihrer durch den Tod des Übergebers entstandenen Vermächtnisforderung).
  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

  • BFH, 24.02.1999 - X R 3/95

    Erfüllung erbrechtlicher Ansprüche durch Rentenzahlung

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

  • BFH, 27.03.2001 - X R 106/98

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

  • BFH, 17.12.2003 - X R 31/00

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03

    Veräußerungsrente; Unterhaltsrente; Betriebsvermögensübertragung;

  • BFH, 02.02.1984 - IV R 71/82
  • BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben;

    Privat veranlasste Aufwendungen können folglich keine Veräußerungskosten sein, die nach § 16 Abs. 2 EStG bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 22/08

    Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum

    d) Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von den Urteilen des BFH vom 20. Juni 2007 X R 2/06 (BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99) und vom 31. März 2004 X R 66/98 (BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830) ab.
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07

    Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere

    Denn ein erst mit dem Tod des Übergebers zu erfüllendes Schenkungsversprechen kommt einer letztwilligen Verfügung gleich (Urteil des BFH vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BStBl II 2008, 99).

    Da aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB) an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu leistende wiederkehrende Bezüge nicht nur zivilrechtlich, sondern auch hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung erbrechtlichen Ansprüchen gleichzustellen sind (Urteil des BFH vom 20. Juni 2007 X R 2/06, a.a.O.; vgl. auch das Urteil des BFH vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384, zur Befriedigung der Vermächtnisnehmer mit ihrer durch den Tod des Übergebers entstandenen Vermächtnisforderung), führt auch die Erfüllung eines solchen Versprechens nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten.

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die

    Denn ein erst mit dem Tod des Übergebers zu erfüllendes Schenkungsversprechen kommt einer letztwilligen Verfügung gleich (Urteil des BFH vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BStBl II 2008, 99 ).

    Da aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB ) an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu leistende wiederkehrende Bezüge nicht nur zivilrechtlich, sondern auch hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung erbrechtlichen Ansprüchen gleichzustellen sind (Urteil des BFH vom 20. Juni 2007 X R 2/06, a.a.O.; vgl. auch das Urteil des BFH vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384, zur Befriedigung der Vermächtnisnehmer mit ihrer durch den Tod des Übergebers entstandenen Vermächtnisforderung), führt auch die Erfüllung eines solchen Versprechens nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten.

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 29/09

    Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG

    Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, so sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzustellen; auch deren Ablösung führt nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 09.05.2019 - VI R 43/16

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe

    d) Entsprechendes gilt für Abfindungszahlungen im Rahmen der Hoferbfolge nach der Höfeordnung an weichende Miterben (BFH-Urteile vom 26.03.1987 - IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, und vom 20.01.1966 - IV 377/61, BFHE 85, 279, BStBl III 1966, 312) und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorwegnahme der Erbschaft stehen (z.B. BFH-Urteile vom 20.06.2007 - X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99; vom 16.05.2001 - X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262, und vom 17.06.1999 - III R 37/98, BFHE 189, 123, BStBl II 1999, 600).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit

    Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, so sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzustellen; auch deren Ablösung führt nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

    Dies ist in der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BStBl II 2008, 99, zu II. 31. März 2004 X R 66/98, BStBl II 2004, 830, zu II. 4. b; 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121, zu II. 1 c aa; 26. Mai 1971 I R 79/69, BStBl II 1971, 655; vom 23. April 1958 VI 176/57 U BStBl III 1958, 277; Urteile des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 25. März 1942 VI 75/42, RStBl 1942, 563; 19. Februar 1936 VI A 89/36, RStBl 1936, 600; 20. Dezember 1933 VI A 1097/33, RStBl 1934, 549) und im Schrifttum (Gosch in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O.. § 4c Rdnr. A 26; Pflüger in: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O. § 19 Anm. 463; Risthaus in: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 22 Anm. 82 Stichwort: Abfindungen und § 22 Anm. 359 ABC der wiederkehrenden Bezüge, Stichwort: Abstandszahlungen; Stuhrmann in: Blümich, Kommentar zu EStG, KStG GewStG und Nebengesetzen, § 22 EStG Anm. 122; Jansen/Myßen/Risthaus, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 13. Aufl., Anm. 1372, 1481 ff.; Fischer, Neue Wirtschafts-Briefe Fach --NWB F-- 3 S. 13789, zu III. e aa) einhellige Meinung.
  • BFH, 17.12.2008 - III R 22/05

    Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer KG durch deren Gesellschafter

    Ob der Senat dem folgen könnte, d.h. ob die --oben dargestellten-- betrieblichen Gründe für die Übernahme nicht durch private Gründe überlagert werden können, weil die Versorgungsverpflichtung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen wurde, kann dahinstehen (vgl. das BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99, unter II. 1. der Gründe, betr. private Leibrente oder betriebliche Erwerbsrente).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

    Unter dieser Voraussetzung muss es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige substantiiert vorträgt, das Entgelt sei nicht nach Versorgungsgesichtspunkten, sondern unter Ausgleichung gegenläufiger Vermögensinteressen bemessen worden (vgl. zu alldem: BFH, Urteil vom 21. Januar 1986 - VIII R 238/81 -, BFH/NV 1986, 597, Urteil vom 29. Januar 1992 - X R 193/87 -, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, und Urteil vom 20. Juni 2007 - X R 2/06 -, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 15 K 180/12

    Voraussetzungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr.

  • FG Köln, 11.03.2011 - 15 K 4663/06

    Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen einer

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 1304/06

    Abgrenzung zwischen betrieblicher Veräußerungsrente und privater

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