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   BFH, 20.06.2012 - X R 17/12   

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https://dejure.org/2012,31890
BFH, 20.06.2012 - X R 17/12 (https://dejure.org/2012,31890)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2012 - X R 17/12 (https://dejure.org/2012,31890)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - X R 17/12 (https://dejure.org/2012,31890)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten - Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • openjur.de

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten; Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 357 Abs 1, FGO § 44 Abs 1
    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten - Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten - Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 357 Abs 1 AO, § 44 Abs 1 FGO
    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten - Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • rewis.io

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten - Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 44
    Durchführung des Vorverfahrens bei Einlegung des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid durch einen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten für den Anderen; Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchführung eines Vorverfahrens bei Einspruchs gegen einen Steuerbescheid seitens eines Ehegatten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 17/12
    Soll der von nur einem der Ehegatten eingelegte Rechtsbehelf auch für den anderen --mit ihm zusammen veranlagten-- Ehegatten wirken, muss im Einspruchsschreiben unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Einspruch auch für den anderen Ehegatten eingelegt wird (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.1., m.w.N.).

    Der Klägerin steht daher ein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung zu, soweit diese gegen sie ergangen ist (vgl. auch hierzu Senatsurteil in BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.).

  • BFH, 17.07.2013 - X R 28/13

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der

    Soll der von nur einem der Ehegatten eingelegte Rechtsbehelf auch für den anderen gelten, muss im Einspruchsschreiben unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass der Einspruch auch für den anderen --mit ihm zusammen veranlagten-- Ehegatten wirken soll (so Senatsurteil vom 20. Juni 2012 X R 17/12, BFH/NV 2012, 1939, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2019 - 2 K 1418/17

    Einspruchsbefugnis bei gemeinsam abgegebener Steuererklärung - Wiedereinsetzung

    Denn es kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ein von dem einen Ehegatten eingelegter Rechtsbehelf auch für den anderen eingelegt wird, und zwar selbst dann nicht, wenn die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B.: BFH-Urteil Urteil vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BStBl II 1985, 296; BFH-Urteil vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BStBl II 1994, 561; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 III R 27/93,BFH/NV 1998, 942; BFH-Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/12 (Anm. Dok-Stelle: zutreffendes Az. IV R 68/02), BFH/NV 2005, 553; BFH-Beschluss vom 24. März 2005 XI B 222/03, juris; BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 17/12, BFH/NV 2012, 1939; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2012 III R 59/12, BFH/NV 2013, 709).
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