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   BFH, 20.07.1995 - V R 121/93   

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https://dejure.org/1995,4809
BFH, 20.07.1995 - V R 121/93 (https://dejure.org/1995,4809)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1995 - V R 121/93 (https://dejure.org/1995,4809)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - V R 121/93 (https://dejure.org/1995,4809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Grundstückslieferung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.1993 - V R 103/88

    Erfolglose Vorbereitungshandlungen für eine neue Tätigkeit sind der

    Auszug aus BFH, 20.07.1995 - V R 121/93
    Der Unternehmer muß nachhaltig Leistungen gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 erbringen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1993 V R 103/88, BFHE 173, 262, BStBl II 1994, 278).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 20.07.1995 - V R 121/93
    Auf die Frage, ob das Mietverhältnis ertragsteuerlich anzuerkennen ist, kommt es hier nicht entscheidend an (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 20.07.1995 - V R 121/93
    Das FG hat zwar zutreffend ausgeführt, daß ein Grundstücksveräußerer dem Käufer eines bebauten Grundstücks bereits vor Eigentumsübergang die Verfügungsmacht verschaffen kann (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

    Auszug aus BFH, 20.07.1995 - V R 121/93
    Der Eigentümer eines bebauten Grundstücks, der dieses aus eigenem Recht durch Vermietung nutzt, hat weiterhin die Verfügungsmacht an dem Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634); er behält sie auch dann, wenn er das Grundstück verkauft hat, dieses aber bis zur Übereignung noch als Vermieter nutzt.
  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

    Auszug aus BFH, 20.07.1995 - V R 121/93
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Der Eigentümer eines Grundstücks, der dieses aus eigenem Recht nutzt, hat zwar nach einem Verkauf des Grundstücks in der Regel weiterhin umsatzsteuerrechtlich die Verfügungsmacht an dem Grundstück (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, und vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270); der BFH hat in dem Urteil in BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279 sogar angenommen, nicht einmal die Verschaffung bürgerlich-rechtlichen Eigentums stelle eine Lieferung dar, wenn die Übergabe eines Grundstücks über den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs hinaus vertragsgemäß aufgeschoben werde (kritisch insoweit u.a. Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rdnr. 62).
  • BFH, 18.11.1999 - V R 13/99

    Übertragung eines Grundstücks

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270).

    Der Eigentümer eines bebauten Grundstücks, der dieses aus eigenem Recht durch Vermietung nutzt, hat die Verfügungsmacht an dem Grundstück; er behält sie auch dann, wenn er das Grundstück veräußert, dieses aber weiterhin aufgrund seiner bisherigen Eigentümerposition als Vermieter nutzt (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 270).

  • FG Düsseldorf, 25.04.2001 - 5 K 4914/96

    Umsatzsteuer; Unternehmer; Mietvertrag; Leistungskommission; Immobilienfonds;

    Dabei kommt dem Zeitpunkt des Ertragsübergangs besondere Bedeutung zu (BFH, Urteile vom 20.7.1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270 und vom 18.11.1999 V R 13/99, BStBl II 2000, 153).

    Allerdings behält der Eigentümer eines bebauten Grundstücks, der dieses aus eigenem Recht durch Vermietung nutzt, die Verfügungsmacht auch dann, wenn er das Grundstück veräußert, dieses aber weiterhin aufgrund seiner bisherigen Eigentümerposition als Vermieter nutzt (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 270 und BStBl II 2000, 153 sowie das im ersten Rechtsgang ergangene BFH-Urteil vom 30.5.1996 V R 5/95).

  • BFH, 14.03.2007 - V B 150/05

    NZB: USt, Grundstückslieferung

    Geklärt ist insbesondere, dass ein Grundstücksverkäufer dem Käufer bereits vor Eigentumsübergang die Verfügungsmacht an dem Grundstück verschaffen kann (BFH-Urteile vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270; vom 20. Januar 1997 V R 5/96, BFH/NV 1997, 811).
  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstücks:

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag voraus (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Dies setzt jedoch voraus, daß bereits vor der Obereignung (§§ 873, 925 BGB ) des Grundstücks Substanz, Wert und Ertrag auf den Erwerber übergangen sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270; Hinweis auf die vergleichbaren Rechtsgrundsätze im Ertragsteuerrecht: Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung . 10. Aufl., AO § 39 Rz. 54-56 m.w.N.).
  • BFH, 30.05.1996 - V R 4/95

    Unternehmereigenschaft bei Mietgrundstücksveräußerung

    Solange B das Grundstück aus eigenem Recht als Vermieter nutzte, war die Grundstückslieferung noch nicht bewirkt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270).
  • BFH, 30.05.1996 - V R 5/95

    Festsetzung der Umsatzsteuer unter Heranziehung der zivilrechtlichen

    An einer Grundstückslieferung fehlt es, falls und solange B das Grundstück auch nach dem 20. Dezember 1988 noch aus eigenem Recht als Vermieter nutzte (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270).
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