Rechtsprechung
BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; BildScharbV § 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6
Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug - datenbank.nwb.de
Werbungskostenabzug bei Anschaffung einer Bildschirm-Arbeitsbrille
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Werbungskosten - Bildschirm-Arbeitsbrille nur in Ausnahmefällen abzugsfähig
- IWW (Kurzinformation)
Werbungskosten - Bildschirm-Arbeitsbrille nur in Ausnahmefällen abzugsfähig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Bildschirm-Arbeitsbrille; Arbeitsbrille als Arbeitsmittel; Abzugsfähigkeit von Brillen; Private Veranlassung medizinischer Hilfsmittel
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Bildschirmarbeitsbrille kein absetzbares Arbeitsmittel
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Arbeitsmittel - was versteht man darunter?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
- BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Dem entspricht im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung, die derartige Aufwendungen als nicht abziehbar beurteilt hat (OFH-Urteil in RFHE 54, 270 - Verschleiß von Schuhsohlen und bürgerlicher Kleidung; BFH-Urteil in BFHE 58, 689, BStBl III 1954, 174;… BFH-Beschluss vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052 - jeweils zur Anschaffung eines Hörgeräts; BFH-Urteile in BFHE 158, 221, BStBl II 1990, 49; in BFHE 164, 419, BStBl II 1991, 751; vom 20. März 1992 VI R 55/89, BFHE 168, 83, BStBl II 1993, 192; vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17 - jeweils zu bürgerlicher Kleidung; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 20. Juli 2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 - jeweils zu den Kosten einer Brille). - BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
b) Allerdings ist bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20. Juli 2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185). - FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin …
b) Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958, vom 20.07.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 und vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).
- FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin
Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19.2.2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20.7.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185). - BFH, 14.01.2021 - VI R 15/19
Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten
Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (Senatsurteile vom 19.02.2004 - VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 20.07.2005 - VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185, und vom 20.05.2010 - VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723). - BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der …
Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20. Juli 2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185). - BFH, 14.01.2021 - VI R 52/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.01.2021 - VI R 15/19: …
Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (Senatsurteile vom 19.02.2004 - VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 20.07.2005 - VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185, und vom 20.05.2010 - VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723). - FG Hamburg, 23.05.2011 - 6 K 77/10
Aufwendungen für eine Koffer eines Piloten als Werbungskosten
Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die konkrete Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also auf den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19.02.2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20.07.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185). - FG München, 03.03.2011 - 5 K 3379/08
Zeitschriften als Werbungskosten bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit
Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01 , BFHE 205, 220 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 958 und vom 20. Juli 2005 VI R 50/03 , BFH/NV 2005, 2185 ). - FG Rheinland-Pfalz, 02.10.2008 - 4 K 2895/04
Keine pauschale Schätzung der beruflichen Veranlassung des Erwerbs von Büchern …
Ob der Steuerpflichtige Aufwendungen aus beruflichem Anlass tätig oder ob es sich um Aufwendungen für die privat veranlasste Lebensführung im Sinne von § 12 Nr. 1 S. 2 EStG handelt, bestimmt sich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B.: BFH vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BStBl II 2006 S. 782;… BFH vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007 S. 1643) nach dem tatsächlichen Verwendungszweck (vgl. z.B.: BFH vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BStBl II 2004 S. 958; BFH vom 20. Juli 2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005 S. 2185). - FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem …