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   BFH, 20.07.2016 - I R 33/15   

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https://dejure.org/2016,34990
BFH, 20.07.2016 - I R 33/15 (https://dejure.org/2016,34990)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2016 - I R 33/15 (https://dejure.org/2016,34990)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - I R 33/15 (https://dejure.org/2016,34990)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4d Abs 1 S 1, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG VZ 2008, KStG VZ 2009
    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • Bundesfinanzhof

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4d Abs 1 S 1 EStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, KStG VZ 2008, KStG VZ 2009
    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • Betriebs-Berater

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • rewis.io

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4d Abs. 1 Satz 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • rechtsportal.de

    EStG § 4d Abs. 1 Satz 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Wirksamkeit einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterstützungskassenzusage - und die Erdienensdauer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 4d Abs 1 S 1, GewStG § 7
    Versorgungszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer, Unterstützungskasse, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Erdienbarkeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 254, 428
  • NZA 2016, 1450
  • BB 2016, 2645
  • BB 2016, 2788
  • DB 2016, 2516
  • DB 2017, 3023
  • BStBl II 2017, 66
  • NZG 2017, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist eine erdienbare Zusage auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39, und in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

    Dass das FG schließlich davon ausgegangen ist, dass die Verhältnisse des Streitfalles nicht mit den Sachverhalten vergleichbar seien, in denen der Senat trotz Unterschreitens der zehnjährigen Frist die betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage bejaht habe (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), kann der Revision gleichfalls nicht zum Erfolg verhelfen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12

    Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG -

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2015  3 K 135/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt ging --in den Grenzen des Verböserungsverbots-- davon aus, dass die gesamten Zuwendungen der Klägerin an die Unterstützungskasse nach den Vorgaben des § 4d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (Urteil vom 25. Februar 2015  3 K 135/12).

  • BFH, 19.11.2008 - I B 108/08

    Weiterhin zehn Jahre Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).

    Hinzu kommt, dass mit einer generalisierenden Aussage etwa des Inhalts, bei mittelbaren Versorgungszusagen sei wegen des geringeren Gestaltungspotentials eine weniger strenge Prüfung angezeigt, die Praktikabilität der Rechtsanwendung und die Rechtssicherheit ("Leitlinienfunktion" des Merkmals der Erdienbarkeit, vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 608) verloren gingen.

  • BFH, 20.05.2015 - I R 17/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist eine erdienbare Zusage auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39, und in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

  • BFH, 20.05.1992 - I R 2/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    Auch kann der altersbedingt fehlenden Erdienbarkeit nicht entgegengehalten werden, dass sich die Klägerin durch die Gewährung einer Versorgungszusage die Kenntnisse und Erfahrungen des Geschäftsführers habe sichern wollen (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    Da allein maßgeblich ist, ob fiktive Versorgungsleistungen betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, kommt das Abzugsverbot aus § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG auch dann zum Tragen, wenn die weiteren Voraussetzungen einer vGA, z.B. die Eignung der Vermögensminderung oder der verhinderten Vermögensmehrung, beim Gesellschafter einen Vorteil auszulösen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131), nicht vorliegen.
  • BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U

    Steuerrechtliche Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    Denn die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle ändern an der grundsätzlichen Fragestellung, ob ein gewissenhafter Geschäftsleiter einer Arbeitskraft, die dem Unternehmen voraussichtlich nur noch wenige Jahre zur Verfügung steht, überhaupt noch eine Versorgungszusage mit hohen finanziellen Lasten erteilen würde, nichts (zur Grundvorstellung, die hinter dem Erdienbarkeitskriterium steht, vgl. etwa Senatsurteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    Dass das FG schließlich davon ausgegangen ist, dass die Verhältnisse des Streitfalles nicht mit den Sachverhalten vergleichbar seien, in denen der Senat trotz Unterschreitens der zehnjährigen Frist die betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage bejaht habe (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), kann der Revision gleichfalls nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
    Dass das FG schließlich davon ausgegangen ist, dass die Verhältnisse des Streitfalles nicht mit den Sachverhalten vergleichbar seien, in denen der Senat trotz Unterschreitens der zehnjährigen Frist die betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage bejaht habe (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), kann der Revision gleichfalls nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 07.03.2018 - I R 89/15

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

    Die Zuwendungen sind dann nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (Senatsurteil vom 20. Juli 2016 I R 33/15, BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    Diese auf die steuerrechtliche Beurteilung von Direktzusagen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze sind auf mittelbare Versorgungszusagen, wie z.B. rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen, grundsätzlich übertragbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    Im Regelfall stellt demnach die fehlende Erdienbarkeit ein gewichtiges --aber dennoch widerlegbares-- Indiz für die (Mit-)Veranlassung des Versorgungsversprechens durch das Gesellschaftsverhältnis dar (Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    Die Indizwirkung kann im Einzelfall aber entkräftet werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    b) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66 die tatrichterliche Würdigung einer Änderung des Durchführungswegs als Neuzusage mit der Folge einer (erneuten) Erdienbarkeitsprüfung nicht beanstandet.

    Der dem Urteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66 zugrundeliegende Sachverhalt war vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass mit der Änderung des Durchführungswegs zugleich eine Erhöhung der zugesagten Versorgungsleistungen verbunden war.

  • FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15

    Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des

    Denn in diesem Fall wären die Leistungen nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2016 - I R 33/15, BStBl II 2017, 66 m.w.N.).

    Da für Zwecke des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG allein maßgeblich ist, ob fiktive Versorgungsleistungen betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, kommt das nach dieser Vorschrift bestehende Abzugsverbot allerdings auch dann zum Tragen, wenn die weiteren Voraussetzungen einer vGA - z.B. die Eignung der Vermögensminderung oder der verhinderten Vermögensmehrung, beim Gesellschafter einen Vorteil auszulösen - nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2016 - I R 33/15, BStBl II 2017, 66 m.w.N.).

    Dem letztgenannten Argument, welches im Kern darauf abzielt, den Geschäftsführer als für das Unternehmen unverzichtbare Arbeitskraft mit enormer Bedeutung für dessen wirtschaftlichen Erfolg darzustellen, dessen weitere Mitarbeit über das 65. Lebensjahr hinaus auch von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter durch Erhöhung der Versorgungszusage sichergestellt worden wäre, hat der BFH im Kontext der Erdienbarkeit ausdrücklich keine Bedeutung beigemessen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2016 - I R 33/15, BStBl II 2017, 66).

    In seinem Urteil vom 20.07.2016 (I R 33/15, BStBl II 2017, 66) hat der BFH den schlichten Wechsel des Durchführungswegs einer gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage durch Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse unter Veranlassungsgesichtspunkten als Neuzusage mit dem Erfordernis einer erneuten Prüfung der Erdienensdauer gewertet (kritisch hierzu: Briese, GmbHR 2016, 1277; Manhart/Mische, BB 2016, 2791; Selig-Kraft, StuB 2017, 63).

    Ob das BFH-Urteil vom 20.07.2016 (I R 33/15, BStBl II 2017, 66) mit vorstehendem Ergebnis auf den Streitfall übertragbar ist, braucht der Senat jedoch nicht abschließend zu entscheiden, da aus seiner Sicht bereits die am 05.01.2009 vereinbarte Änderung der Pensionszusage gegen die Erdienbarkeitsgrundsätze und das Nachzahlungsverbot verstößt.

    Die Revision wurde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts zugelassen, um dem BFH Gelegenheit zu geben, seine Rechtsprechung in dem Verfahren I R 33/15 weiterzuentwickeln und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Erdienensgrundsätze auch im Falle einer erst kurz vor Erreichen des vereinbarten Pensionsalters und jenseits des 60. Lebensjahres geschlossenen Vereinbarung über eine barwerterhaltende Pensionserhöhung bei Weiterbeschäftigung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers zu beachten sind.

  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

    bb) Darüber hinaus kann eine vor dem 60. Lebensjahr erteilte Pensionszusage nach der BFH-Rechtsprechung von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer i.d.R. nur erdient werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (vorgesehene Dienstzeit) --in Anlehnung an die Regelungen des § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) a.F. zur Unverfallbarkeit von Pensionszusagen-- mindestens 10 Jahre beträgt (BFH-Urteile vom 18.8.1999 I R 10/99, BFH/NV 00, 225; vom 30.1.2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 14.7.2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; vom 20.5.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vom 20.7.2016 I R 33/15, BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66).
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