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   BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15   

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https://dejure.org/2018,38251
BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15 (https://dejure.org/2018,38251)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2018 - IX R 6/15 (https://dejure.org/2018,38251)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - IX R 6/15 (https://dejure.org/2018,38251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, HGB § 255, HGB § 272 Abs 2 Nr 4, GmbHG § 26, GmbHG § 32a Abs 1, GmbHG § 32a Abs 3, AO § 42 Abs 1 S 1, MoMiG, EStG VZ 2010
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 - Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 - Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • IWW

    § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 17 EStG, § 17 Abs. 2 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Sätze 5, 6 Buchst. a EStG, § 17 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 32a Abs. 1, 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 32a GmbHG, Art. 9 MoMiG, § 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung, §§ 26 ff. GmbHG, § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 42 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, § 26 ff. GmbHG, §§ 4 Abs. 4a, 4h EStG, § 8a des Körperschaftsteuergesetzes, § 8 Nr. 1 Buchst. a des Gewerbesteuergesetzes, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 135 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 - Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auch in der Krise

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einzahlung in Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2
    Wesentliche Beteiligung, Nachträgliche Anschaffungskosten

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Steuerrechtlich handelt es sich um eine Einlage des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen; hierdurch erhöhen sich auch die Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung (BFH-Urteile vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168, und vom 14. März 2011 I R 40/10, BFHE 233, 393, BStBl II 2012, 281).

    Vor diesem Hintergrund ist es steuerrechtlich auch nicht von Bedeutung, wie die Kapitalgesellschaft den vom Gesellschafter eingezahlten Betrag verwendet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

    b) Bei der Ermittlung der Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Einzahlung in die Kapitalrücklage der A-GmbH zu berücksichtigen; sie erhöhte die Anschaffungskosten des Klägers für seine Beteiligung (BFH-Urteile in BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

    Denn es spielt insoweit keine Rolle, wie die A-GmbH den vom Gesellschafter eingezahlten Betrag verwendet (BFH-Urteil in BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Für die Beurteilung, ob eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war, hat der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung (eingehend hierzu Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 36/15, BFHE 258, 427, m.w.N.) darauf abgestellt, ob sie eigenkapitalersetzend war.

    Mit Blick auf die Aufhebung des in § 32a GmbHG a.F. kodifizierten Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG und der Einführung eines gesetzlichen Nachrangs sämtlicher Gesellschafterfinanzierungen im Insolvenzfall (vgl. Art. 9 MoMiG, § 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung) hat der Senat neue Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus bisher eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG entwickelt (s. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 258, 427).

    b) Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe (BFH-Urteil in BFHE 258, 427) ist der handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten in Ermangelung einer abweichenden Definition im Einkommensteuergesetz auch der Beurteilung nach § 17 Abs. 2 EStG zugrunde zu legen.

    Darunter fallen insbesondere Nachschüsse i.S. der §§ 26 ff. GmbHG, sonstige Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wie Einzahlungen in die Kapitalrücklage, Barzuschüsse oder der Verzicht auf eine werthaltige Forderung (s. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 258, 427, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3614/13

    Anerkennung eines Verlusts bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014 11 K 3614/13 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 480 veröffentlichten Urteil, dass dem Kläger aus den Einzahlungen in die Kapitalrücklage letztlich nur in Höhe von 1.700 EUR nachträgliche Anschaffungskosten entstanden seien.

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Ein sogenannter Altfall, in dem nach dem vom FG zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2009 II ZR 260/07 (BGHZ 179, 249) zivilrechtlich die alte Rechtslage zum Eigenkapitalersatzrecht weiterhin Geltung beanspruche, liege vorliegend nicht vor.
  • BFH, 25.08.2010 - I R 103/09

    Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral - International

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    c) Die --freiwillige und ohne Gewährung von Vorzügen seitens der Kapitalgesellschaft erbrachte-- Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage ist handelsbilanzrechtlich als Zuzahlung i.S. des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2010 I R 103/09, BFHE 231, 57, BStBl II 2011, 215).
  • BFH, 14.03.2011 - I R 40/10

    Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Steuerrechtlich handelt es sich um eine Einlage des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen; hierdurch erhöhen sich auch die Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung (BFH-Urteile vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168, und vom 14. März 2011 I R 40/10, BFHE 233, 393, BStBl II 2012, 281).
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 9. Mai 2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BStBl II 2018, 94, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 9. Mai 2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BStBl II 2018, 94, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Darlehens im Rahmen des Verlustes

    a) Die Finanzgerichte haben zum Teil an den bisherigen Grundsätzen festgehalten und --jedenfalls für noch während der Geltung des Eigenkapitalersatzrechts geleistete Finanzierungshilfen-- weiterhin an die durch das MoMiG aufgehobenen Regelungen des GmbHG a.F. angeknüpft (vgl. etwa Urteile des FG Köln vom 20. März 2014  3 K 2518/11, EFG 2014, 2136, rechtskräftig --rkr.--; vom 30. September 2015  3 K 706/12, EFG 2016, 195, rkr.; s. auch Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015  4 K 7114/12, EFG 2015, 1934, Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit BFH-Beschluss vom 27. Januar 2016 IX B 91/15, nicht veröffentlicht, als unbegründet zurückgewiesen; Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Dezember 2014  11 K 3614/13 E, EFG 2015, 480, Revision anhängig unter IX R 6/15), zum Teil aber auch den Lösungsweg über die Figur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eingeschlagen (so etwa die Vorinstanz Urteil des FG Düsseldorf vom 10. März 2015  9 K 962/14, EFG 2015, 1271).
  • FG Köln, 26.04.2016 - 8 K 2944/12
    Nach der zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung und Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) mit Wirkung zum 1.11.2008 ergangenen Rechtsprechung des BFH, die der Senat auch nach Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts modifiziert für weiter anwendbar hält (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2014, 11 K 3614/13 E, EFG 2015, 480, Revision anhängig unter IX R 6/15; Vogt in Blümich, EStG, KStG, GewStG, 130. Aufl. 2015, § 17 EStG Rn. 626-628 und 634; offen gelassen in BFH-Urteil vom 20.8.2013, IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783) gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten Darlehen und andere Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
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