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   BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01   

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https://dejure.org/2002,8583
BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01 (https://dejure.org/2002,8583)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 70/01 (https://dejure.org/2002,8583)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 70/01 (https://dejure.org/2002,8583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Ferienhauses - Klagen gegen eine Einkommensteuerfestsetzung - Einkünfteerzielungsabsicht - Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer - Nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne - Vermietung von Ferienwohnungen

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2 9 21
    Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Einkünfteerzielungsabsicht; Ferienwohnung; Prognosezeitraum; Totalüberschuss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Dritten vermieten.

    c) Dagegen ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 197, 151 bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob die Steuerpflichtigen mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet haben, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 197, 151.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    Die Einkünfteerzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    Haben die Kläger das Ferienhaus dagegen teilweise selbst genutzt, muss das FG die Kosten aufteilen und durch eine unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats vorzunehmende Prognose feststellen, ob durch die Vermietungstätigkeit in einem Zeitraum von 30 Jahren ein Totalüberschuss erzielt werden kann (zur Schätzung der Einnahmen und Ausgaben siehe auch BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    Das FG hat ausgehend von seiner Rechtsauffassung keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Kläger das Ferienhaus auch (zu privaten Zwecken) selbst (ggf. durch unentgeltliches Überlassen an Angehörige, Freunde oder sonstige Dritte, s. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 2/99, BFH/NV 2002, 771) genutzt oder ausschließlich an wechselnde Feriengäste (Kurgäste) vermietet und in der übrigen Zeit zur Vermietung bereitgehalten haben.
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • FG Niedersachsen, 09.12.2004 - 10 K 181/93

    Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft; Berücksichtigung von

    Das Gericht geht in Anwendung der zu Ferienwohnungen ergangen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/01, BFH/NV 2003, 453) hinsichtlich der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Zeitraum von 30 Jahren aus.
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