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   BFH, 20.08.2012 - III B 33/12   

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https://dejure.org/2012,29900
BFH, 20.08.2012 - III B 33/12 (https://dejure.org/2012,29900)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2012 - III B 33/12 (https://dejure.org/2012,29900)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2012 - III B 33/12 (https://dejure.org/2012,29900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des ...

  • openjur.de

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 5, FGO § 142, FGO § 1, GG Art 97 Abs 1, ZPO § 114
    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des ...

  • Bundesfinanzhof

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 5 FGO, § 142 FGO, § 1 FGO, Art 97 Abs 1 GG, § 114 ZPO
    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des ...

  • rewis.io

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • datenbank.nwb.de

    Effektive Rechtsschutzgewährung; negative Entscheidung des BFH über eine Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherige Entscheidung über einen gestellten Prozesskostenhilfeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, juris).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87
    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Er geht nicht darauf ein, dass nach der in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassung die frühere Verbindung zur Exekutive noch keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit begründet, da die mehr oder weniger vorhandene Vorprägung durch die Verwaltung und ein möglicherweise dadurch beeinflusstes Rollenverständnis sich im Zeitverlauf veränderten (vgl. etwa BVerfG-Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783; Gräber/Stapperfend, a.a.O, § 51 Rz 50).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist bei missbräuchlichen und offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen in dieser Weise zu verfahren (z.B. BVerfG-Beschluss vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771; BFH-Beschluss vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW--, Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Hierdurch lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265).
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    c) Aus den gleichen Gründen scheitert auch eine Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  1. Alternative FGO), da diese als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung ebenfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage voraussetzt (z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48).
  • BFH, 26.08.2010 - X B 210/09

    (Zeitlicher Abstand von

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Kommt aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Tatsache, dass sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet worden sind-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW--, Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 13.01.2010 - I B 83/09

    Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche

  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des

  • BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05

    Schätzung; Klagebegründung; keine Abgabe der Steuererklärung

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

  • BFH, 16.02.1989 - X B 99/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 7/87
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