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   BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13   

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https://dejure.org/2013,41679
BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13 (https://dejure.org/2013,41679)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2013 - IX R 1/13 (https://dejure.org/2013,41679)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2013 - IX R 1/13 (https://dejure.org/2013,41679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • openjur.de

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG; Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 4, EStG VZ 2008, HGB § 255 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • Bundesfinanzhof

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 4 EStG 2002, EStG VZ 2008, § 255 Abs 1 S 2 HGB, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • Betriebs-Berater

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • rewis.io

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 4
    Berücksichtigung einer Bürgschaft des Geschäftsführers einer GmbH bei Berechnung des Auflösungsverlustes

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Berechnung des Auflösungsverlusts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaft als Auflösungsverlust

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers bei der Berechnung des Auflösungsverlusts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Entsprechendes gilt für aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehende Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778, m.w.N.; zur zeitlichen Zuordnung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721, und in BFH/NV 2011, 778, m.w.N.).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    a) Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 1, 2, 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen (persönlich) getragenen Kosten (Auflösungskosten entsprechend § 17 Abs. 2 EStG) und seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (s. BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721, und in BFH/NV 2011, 778, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Die Anschaffungskosten erhöhen sich um den Nennwert der wertlos gewordenen Rückgriffsforderung, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme bereits in der Krise war (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    b) Als in den Verlust einzubeziehende nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung kommen --bezogen auf den Streitfall-- Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Entsprechendes gilt für aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehende Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778, m.w.N.; zur zeitlichen Zuordnung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 23/92

    Entstehung des Auflösungsgewinns beim wesentlich beteiligten Gesellschafter einer

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    a) Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 1, 2, 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen (persönlich) getragenen Kosten (Auflösungskosten entsprechend § 17 Abs. 2 EStG) und seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (s. BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Ob die Gesellschaft in eine Krise geraten ist, hat das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls als Tatfrage zu entscheiden (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 60/05, BFH/NV 2009, 896).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Der BFH, der mit der Kategorie des funktionalen Eigenkapitals gegenüber der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eigenständige Kriterien entwickelt hat, welche die primär am Gläubigerschutz orientierten zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzregeln als nicht allein ausschlaggebend ansieht (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 63/05, BFHE 222, 474), setzt sich damit nicht in Widerspruch zur älteren Rechtsprechung des BGH, nach der es für die Annahme der Kreditunwürdigkeit einer Gesellschaft der Feststellung bedürfe, dass der Kredit außer von der finanzierenden Bank allgemein auf dem Kapitalmarkt nicht zu erlangen war (BGH-Urteil vom 28. September 1987 II ZR 28/87, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 824; vgl. auch BGH-Urteil vom 27. November 1989 II ZR 310/88, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1990, 230).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende andere Rechtshandlung --insbesondere eine Bürgschaft-- ausführt (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817).
  • BGH, 04.12.1995 - II ZR 281/94

    Zulässigkeit verdeckter Koppelungsangebote

  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88

    Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 28/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen von § 17 EStG bei dem

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05

    Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

  • FG Düsseldorf, 20.11.2012 - 13 K 180/11

    Auflösungsverlust aus GmbH-Beteiligung - Krisenbestimmte Bürgschaft für

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Steuerbar ist auch ein aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehender Verlust (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).

    aa) Nachträgliche Anschaffungskosten hat der BFH u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, sowie in BFH/NV 2014, 310; zum Darlehen BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, sowie vom 19. August 2008 IX R 63/05, BFHE 222, 474, BStBl II 2009, 5).

  • FG Münster, 12.03.2018 - 2 K 3127/15

    Bestimmung der Höhe eines zu berücksichtigenden Verlustes aus dem Verzicht auf

    Gleiches gilt für Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen eines Gesellschafters, z.B. aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaft, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (BFH-Urteile vom 12.12.2000 VIII R 22/92, BStBl II 2001, 385 und vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17

    Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung

    Das Verfahren ruhte im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens IX R 1/13, bzw. IX R 52/14.
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 48/12

    Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Das gilt entsprechend für Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus einer eigenkapitalersetzenden Gesellschafterbürgschaft (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14

    Auflösungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung sowie gesellschaftsrechtlich

    Als in diesen Verlust einzubeziehende nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung kommen - bezogen auf den Streitfall - Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (BFH vom 20.11.2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 3 K 706/12

    "Mitverpflichtung" als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG

    Einen eigenkapitalersetzenden Charakter bejaht der BFH, wenn die Bürgschaft in der Krise übernommen worden oder für den Fall der Krise bestimmt gewesen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.01.2012 IX R 34/10, DStR 2012, 854; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310 sowie vom 05.02.2014 X R 5/11, BFH/NV 2014, 1018).

    Hinzu kommt, dass der BFH selbst - bei aller gedanklichen und inhaltlichen Nähe zum Eigenkapitalersatzrecht des Zivilrechts - immer wieder auch betont hat, dass das Steuerrecht gegenüber den primär am Gläubigerschutz orientierten zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzregeln aufgrund seiner andersartigen Zielsetzung eigenständige Kriterien entwickelt habe und daher auch Modifikationen des zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzrechts im Rahmen der steuerrechtlichen Anwendung denkbar und möglich seien (vgl. Urteil vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).

    Dabei ist die Frage, ob die Gesellschaft kreditunwürdig und damit in eine Krise geraten ist, vom Finanzgericht aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls als Tatfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.01.2012 IX R 34/10, DStR 2012, 854; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310 sowie vom 05.02.2014 X R 5/11, BFH/NV 2014, 1018).

  • BFH, 18.07.2023 - IX R 21/21

    Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener

    Steuerbar ist auch ein aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehender Verlust (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20.08.2013 - IX R 1/13, Rz 13, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

    Für die Annahme der Kreditunwürdigkeit einer Gesellschaft bedarf es einerseits keiner Feststellung, dass der Kredit außer von der finanzierenden Bank allgemein auf dem Kapitalmarkt nicht zu erlangen war (BFH-Urteil vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1846/15

    Berücksichtigung des Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer

    Zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung führten nach der früheren Rechtsprechung des BFH u.a. der Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder die Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817; vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310; zum Darlehen BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; vom 19. August 2008 IX R 63/05, BFHE 222, 474, BStBl II 2009, 5).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 39/14

    Werbungskosten des Gesellschafters einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einem

    Nach ständiger Rechtsprechung können Aufwendungen nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung behandelt werden, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten gemäß §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten gemäß § 17 EStG sind (Senatsurteil in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, und BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2506/13

    Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

  • FG Hamburg, 22.03.2019 - 3 K 33/18

    Grobes Verschulden eines Steuerberaters bei unterlassener Geltendmachung eines

  • FG Thüringen, 21.10.2021 - 4 K 408/20

    Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für

  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11

    Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17

  • FG Köln, 26.04.2016 - 8 K 2944/12

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Darlehens im Rahmen des Verlustes

  • FG Düsseldorf, 24.03.2015 - 10 K 2849/12

    Einkommensteuerliche Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an

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