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   BFH, 20.09.1967 - I 62/63   

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https://dejure.org/1967,1069
BFH, 20.09.1967 - I 62/63 (https://dejure.org/1967,1069)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1967 - I 62/63 (https://dejure.org/1967,1069)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1967 - I 62/63 (https://dejure.org/1967,1069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Satzungsmäßige Festlegung der Verwendung des Vermögens einer aufgelösten Unterstützungseinrichtung - Satzungsmäßiges Mitwirkungsrecht von Betriebsangehörigen an der Mittelverwaltung einer Unterstützungseinrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 177
  • DB 1968, 466
  • BStBl II 1968, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 26.11.2014 - I R 37/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung -

    In der Rechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1967 I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24; vom 15. Dezember 1976 I R 235/75, BFHE 121, 322, BStBl II 1977, 490) ist geklärt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002 darauf zielt, das Vermögen der Kasse zum Zwecke der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dauerhaft zu sichern und es sich deshalb bei der Vermögensbindung um eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Kasse handelt, die durchgängig, d.h. sowohl in der Zeit ihres Bestehens (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002) als auch bei ihrer Auflösung zu beachten ist (§ 1 Nr. 2 KStDV 1994 i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002).
  • BFH, 14.11.2012 - I R 78/11

    Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer

    Die Vermögensbindung bei Auflösung der Kasse stellt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) ausgeführt hat, eine der wichtigsten Voraussetzungen der Körperschaftsteuerfreiheit von Unterstützungskassen dar, die auch satzungsmäßig festzuhalten ist.
  • FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 136/01

    Bezeichnung des Verwendungszwecks in der Satzung; Angabe einer bestimmten

    So liegt keine ausreichende Bezeichnung des Verwendungszwecks vor, wenn die Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken festgeschrieben wird, ohne einen konkreten Zweck zu benennen oder wenn lediglich die Vermögensverteilung an die Zustimmung des Finanzamts geknüpft wird (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.1967, I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl. II 1968, 24).
  • BFH, 24.06.1981 - I R 143/78

    Zur Frage des für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den

    Der Senat bleibt insoweit bei seiner bereits im Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) vertretenen Rechtsauffassung.
  • BFH, 15.12.1976 - I R 235/75

    Bei Aufhebung der Vermögensbindung enthält die Steuerfreiheit einer

    Dabei stellt die Vermögensbindung, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) ausgeführt hat, eine der wichtigsten Voraussetzungen der Körperschaftsteuerfreiheit von Unterstützungskassen dar, die daher auch satzungsmäßig festzuhalten ist.
  • BFH, 21.08.1974 - I R 81/73

    Regionalflughafen - Errichtung - Betrieb eines Flughafens - GmbH -

    Dasselbe gilt hinsichtlich des Merkmals der Vermögensbindung (§ 13 GemV; BFH-Urteil vom 20. September 1967 I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24); auf die Gründe des Fehlens dieses Merkmals kommt es nicht an.
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