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   BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16   

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https://dejure.org/2016,41771
BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16 (https://dejure.org/2016,41771)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2016 - XI B 45/16 (https://dejure.org/2016,41771)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2016 - XI B 45/16 (https://dejure.org/2016,41771)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässige bedingte Klageerhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 FGO, § 45 FGO, § 64 FGO
    Unzulässige bedingte Klageerhebung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ 64 Abs. 1, 66 FGO, § 367 Abs. 1 Satz 1, § 367 Abs. 2 Satz 3 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer unter einer außerprozessualen Bedingung erhobenen Klage

  • rewis.io

    Unzulässige bedingte Klageerhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer unter einer außerprozessualen Bedingung erhobenen Klage

  • rechtsportal.de

    FGO § 64 Abs. 1 ; FGO § 66
    Zulässigkeit einer unter einer außerprozessualen Bedingung erhobenen Klage

  • datenbank.nwb.de

    Unter einer Bedingung erhobene Sprungklage unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Rechtsbehelf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.01.1994 - IX B 126/93

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Klage

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    b) Von einer unzulässigen außerprozessualen Bedingung ist der BFH z.B. ausgegangen, wenn die Klage unter der Bedingung, dass das FA "trotz der vorgelegten weiteren Unterlagen an seiner Auffassung festhalten sollte" (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1994 IX B 126/93, BFH/NV 1994, 871, unter 1.a, Rz 3), oder unter der "auflösenden Bedingung, dass das Finanzamt den begangenen Festsetzungsfehlern selbst abhilft und eine zutreffende Steuerfestsetzung vornimmt" (Senatsbeschluss vom 9. November 2000 XI B 107/99, BFH/NV 2001, 615, unter 1., Rz 4), erhoben wurde.

    c) Ausgehend davon hat das FG die Klage vom 14. Mai 2012 zu Recht als unzulässig abgewiesen, da sie --vergleichbar dem Fall in BFH/NV 1994, 871-- unter der aufschiebenden Bedingung erhoben wurde, dass sich die Rechtsbehelfsstelle des FA "nach eingehender Prüfung nicht der Rechtsauffassung der betriebsnahen Veranlagungsstelle anschließen" werde.

  • BFH, 16.09.2010 - XI S 18/10

    Kein Vertretungszwang vor dem BFH im PKH-Verfahren - Entscheidung durch

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    Zwar ist --was die Klägerin sinngemäß als Zulassungsgrund geltend macht-- nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entschieden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295, Rz 10; vom 16. Juli 2015 IV B 72/14, BFH/NV 2015, 1351, Rz 13).
  • BFH, 09.11.2000 - XI B 107/99

    Klageerhebung, Bedingung

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    b) Von einer unzulässigen außerprozessualen Bedingung ist der BFH z.B. ausgegangen, wenn die Klage unter der Bedingung, dass das FA "trotz der vorgelegten weiteren Unterlagen an seiner Auffassung festhalten sollte" (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1994 IX B 126/93, BFH/NV 1994, 871, unter 1.a, Rz 3), oder unter der "auflösenden Bedingung, dass das Finanzamt den begangenen Festsetzungsfehlern selbst abhilft und eine zutreffende Steuerfestsetzung vornimmt" (Senatsbeschluss vom 9. November 2000 XI B 107/99, BFH/NV 2001, 615, unter 1., Rz 4), erhoben wurde.
  • BFH, 16.07.2015 - IV B 72/14

    Einbeziehung eines Richtigstellungsbescheides in ein anhängiges Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    Zwar ist --was die Klägerin sinngemäß als Zulassungsgrund geltend macht-- nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entschieden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295, Rz 10; vom 16. Juli 2015 IV B 72/14, BFH/NV 2015, 1351, Rz 13).
  • BFH, 04.07.2003 - VIII B 38/03

    NZB: bedingte Einlegung

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 29. Oktober 2007 VI B 58/07, BFH/NV 2008, 237, Rz 3; BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.4., Rz 18).
  • BFH, 24.02.2010 - III B 13/09

    Keine Bindung an geltend gemachte Divergenz bei Verfahrensfehler - Unbedingte

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    d) Das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1974, 320) führt zu keiner anderen Beurteilung, weil dort im Zeitpunkt der Klageerhebung (§§ 64 Abs. 1, 66 FGO) eine Klageschrift ohne eine außerprozessuale Bedingung vorlag bzw. in diesem Zeitpunkt die außerprozessuale Bedingung aktenkundig bereits eingetreten war (vgl. ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, Rz 7).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 10/05

    Grundlagenbescheid/Folgebescheid - Klage gegen Folgebescheid

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 29. Oktober 2007 VI B 58/07, BFH/NV 2008, 237, Rz 3; BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.4., Rz 18).
  • BFH, 29.10.2007 - VI B 58/07

    Unzulässigkeit der Klage bei Klageerhebung unter einer außerprozessualen

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 29. Oktober 2007 VI B 58/07, BFH/NV 2008, 237, Rz 3; BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.4., Rz 18).
  • FG Düsseldorf, 11.12.1973 - X 271/70
    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    d) Das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1974, 320) führt zu keiner anderen Beurteilung, weil dort im Zeitpunkt der Klageerhebung (§§ 64 Abs. 1, 66 FGO) eine Klageschrift ohne eine außerprozessuale Bedingung vorlag bzw. in diesem Zeitpunkt die außerprozessuale Bedingung aktenkundig bereits eingetreten war (vgl. ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, Rz 7).
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