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   BFH, 20.10.1994 - V R 24/92   

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BFH, 20.10.1994 - V R 24/92 (https://dejure.org/1994,5218)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1994 - V R 24/92 (https://dejure.org/1994,5218)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - V R 24/92 (https://dejure.org/1994,5218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzbesteuerung für im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach dem 30. Juni 1984 ausgeführte (Hilfs-) Umsätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 61/90

    Erhebung von Umsatzsteuer für einen Nebenbetrieb im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Der BFH brauchte dieses Tatbestandsmerkmal bei der Anwendung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 bisher nicht abschließend zu definieren (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 61/90, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1994, 327).
  • BFH, 11.04.1957 - V 46/56 U

    Steuerfreie Umsätze eines Handelsvertreters bei Verkauf seines beruflich

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Die für die Steuerbarkeit eines Umsatzes u. a. erforderliche Nachhaltigkeit muß im Falle von Hilfsgeschäften nicht bei diesen selbst vorliegen, sondern bei der Tätigkeit vorhanden sein, zu der die Hilfsgeschäfte aufgrund der Gesamtheit der Umstände gehören (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. April 1957 V 46/56 U, BFHE 64, 594, BStBl III 1957, 222; Abschn. 20 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien -- UStR --).
  • BFH, 12.03.1992 - V R 55/88

    Anerkennung eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung des Bodens und die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. März 1992 V R 55/88, BFHE 168, 454, BStBl II 1992, 982).
  • BFH, 27.11.1980 - IV R 31/76

    Lebensmittelgeschäft - Grundstücksfläche - Gärtnerei - Landwirtschaft -

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes kann der Landwirt überdies fremde, zugekaufte Erzeugnisse absetzen, wenn der dauernde und nachhaltige Zukauf 30 v. H. seiner gesamten Lieferungsumsätze nicht übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1980 IV R 31/76, BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518; vgl. auch Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, 5. Aufl. § 24 Bem. 12).
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Aus der Entstehungsgeschichte (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, BTDrucks 10/1483, S. 6, zu Art. 1, zu Nr. 1, 2 -- entspricht § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 --) wird durch das zur Erläuterung des Begriffs "Hilfsumsätze" in Klammern angeführte Beispiel des Verkaufs einer gebrauchten Landmaschine deutlich, daß der Gesetzgeber an den verwandten und umsatzsteuerrechtlich seinem Inhalt nach bereits feststehenden Begriff des "Hilfsgeschäfts" anknüpfen wollte (vgl. zum Hilfsumsatz i. S. von § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1980: BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622).
  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Damit wird insbesondere die Lieferung gebrauchter Einrichtungsgegenstände des Unternehmens erfaßt (BFH-Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 100/87

    Berechtigung eines Unternehmers zu Kürzung der Umsatzsteuer bei Lieferungen und

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Senatsrechtsprechung im Falle einer Gärtnerei, in der in begrenztem Umfang hinzugekaufte Erzeugnisse geliefert werden, die das Angebot von selbsterzeugten Produkten erweitern (BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 100/87, BFH/NV 1992, 207, UR 1991, 264 m. w. N.).
  • BFH, 28.10.1964 - V 227/62 U

    Hilfsgeschäfte als Unternehmertätigkeit - Unsatzsteuerpflicht für Abfindungen

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
    Hilfsgeschäfte, die sich noch im Rahmen des Unternehmens (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG 1980) halten, sind Leistungen, die von der Haupttätigkeit mit sich gebracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1964 V 227/62 U, BFHE 81, 100, BStBl III 1965, 34; vgl. auch Schreiben des Bundesministers der Finanzen -- BMF -- vom 19. November 1984, BStBl I 1984, 604, UR 1984, 287, zu B I (2) 2).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 49/13

    Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Veräußerung des Mitunternehmeranteils als Hilfsumsatz der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG unterliegt (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928, und vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.B.I.1.) oder ob bei richtlinienkonformer Auslegung von § 24 UStG an dieser Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten wäre (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2011 XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772, Rz 22).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24

    d) Es kann dahinstehen, ob angesichts der gebotenen richtlinienkonformen restriktiven Auslegung des § 24 UStG die frühere Rechtsprechung des BFH, nach der auch sog. Hilfsumsätze unter die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fallen konnten (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928; Abschn. 265 Abs. 3 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005/2008) aufzugeben ist (BFH-Urteil in BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772, unter II.1.b, m.w.N.; ebenso Klenk in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, § 24 Rz 187).

    Denn als unter § 24 UStG fallende Hilfsumsätze kamen nach der früheren Rechtsprechung des BFH nur solche Umsätze in Betracht, "die die übrigen Umsätze im landwirtschaftlichen Betrieb unterstützen sowie abrunden und die durch die übrigen Umsätze veranlasst sind" (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 928).

  • BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt

    b) Nach der früheren Rechtsprechung des BFH und der Praxis der Verwaltung konnten allerdings auch sog. Hilfsumsätze unter die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fallen (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928; vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.B.I.1.; Abschn. 265 Abs. 3 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005/2008).

    Denn als unter § 24 UStG fallende Hilfsumsätze kamen nach der früheren Rechtsprechung des BFH nur solche Umsätze in Betracht, "die die übrigen Umsätze im landwirtschaftlichen Betrieb unterstützen sowie abrunden und die durch die übrigen Umsätze veranlasst sind" (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 928).

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

    Auch könnte zumindest darin eine Änderung der Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bestehen, dass der BFH in früheren Entscheidungen landwirtschaftliche Hilfsumsätze in den Anwendungsbereich der Besteuerung nach Durchschnittssätzen einbezogen hat (vgl. Urteile des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 10.11.1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218), daran aber in Folge der erst in neueren Entscheidungen konsequent vorgenommenen richtlinienkonformen Auslegung von § 24 UStG nicht mehr festzuhalten sein dürfte (Urteil des BFH vom 30.03.2011 XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772).

    Landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind Umsätze, welche die übrigen Umsätze im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterstützen und abrunden, selbst aber nicht nachhaltig ausgeführt werden (vgl. Urteil des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 11.02.1999 V R 27/97, BFHE 187, 359, BStBl II 1999, 378).

    Im Gegensatz zum Verkauf einer gebrauchten landwirtschaftlichen Maschine, der in den Gesetzesmaterialien als Beispiel für einen typischen landwirtschaftlichen Hilfsumsatz genannt wird (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, BTDrucks 10/1483, S.6) und auf den der BFH bei der Auslegung des Begriffs "Hilfsumsätze" Bezug genommen hat (vgl. Urteil des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928), beherbergte und verköstigte der Kläger nicht nur gelegentlich und vereinzelt Erntehelfer, sondern tat dies planmäßig und jährlich über mehrere Wochen bzw. Monate hinweg.

  • BFH, 11.02.1999 - V R 27/97

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks

    Landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind Umsätze, die die übrigen Umsätze im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterstützen und abrunden, selbst aber nicht nachhaltig ausgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928).
  • BFH, 03.12.1998 - V R 48/98

    Lagerhallenerrichtung und Durchschnittsatzbesteuerung

    Insofern liegen weder die Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Hilfstätigkeit (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928) noch für eine Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes i.S. von § 24 Abs. 2 Satz 2 UStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. November 1997 V R 78/93, BFHE 185, 75, BStBl II 1998, 359) vor.
  • FG Münster, 01.10.2019 - 15 K 102/16

    Herabsetzung der Umsatzsteuer infolge der Erbringung von Entsorgungsleistungen

    Der Anbau und die anschließende Lieferung von Feldfrüchten, im Streitfall Mais, fallen in den Kernbereich landwirtschaftlicher Tätigkeit (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.10.1994 V R 24/92, Rn. 10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 928).
  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 360/08

    Umsatzsteuerfreiheit eines Handels mit unionsgeförderten Zahlungsansprüchen

    Landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind Umsätze, die die übrigen Umsätze im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterstützen und abrunden, selbst aber nicht nachhaltig ausgeführt werden (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928).
  • FG Münster, 19.10.2011 - 5 K 4749/09

    Bestimmung des Steuersatzes bei entgeltlicher Entsorgung von Speiseresten bei

    c) Selbst wenn man landwirtschaftliche Nebenbetriebe, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen des Art. 295 i. V. m. Anhang VIII MwStSystRL erfüllen, als gemäß § 24 UStG begünstigt ansähe (s. dazu z. B. BFH-Urteile vom 27.11.1997 V R 78/93,BFHE 185, 75, BStBl II 1998, 359; vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928; Abschnitt 265 Abs. 3 Satz 2 UStR 2005) könnte dies der Klage im Streitfall nicht zum Erfolg verhelfen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2021 - 6 K 2136/16

    Durchschnittsbesteuerung i.S. des § 24 UStG für Entschädigungen aus der

    Als Hilfsumsätze sind diejenigen Umsätze zu verstehen, die die übrigen Umsätze im landwirtschaftlichen Betrieb unterstützen sowie abrunden und die durch die übrigen Umsätze veranlasst sind, selbst aber nicht nachhaltig ausgeführt werden (vgl. BFH 11.2. 1999 - V R 27/97, BStBl. II 1999, 378, FG Niedersachsen 13.8. 2009 - 16 K 360/08, DStRE 2010, 623, BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 928).
  • BFH, 06.11.2000 - III B 46/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Anspruch auf

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7201/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Aufforstungsleistungen - Ersatzaufforstung

  • BFH, 04.06.1998 - III B 59/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1473/14

    Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für

  • FG Nürnberg, 23.04.2002 - II 269/01

    Betrieb einer Bauschuttdeponie als Grundstücksvermietung an die

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