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   BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09   

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https://dejure.org/2010,11789
BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09 (https://dejure.org/2010,11789)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2010 - IX R 55/09 (https://dejure.org/2010,11789)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - IX R 55/09 (https://dejure.org/2010,11789)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • openjur.de

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland; Verjährung von Eigenheimzulage; Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • Bundesfinanzhof

    EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 15 Abs 1, AO § 155 Abs 4, AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, AO § 170 Abs 1, EigZulG § 10, EG Art 43, EG Art 56, AEUV Art 49, AEUV Art 63, EG Art 18, AEUV Art 21
    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • Bundesfinanzhof

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 EigZulG, § 15 Abs 1 EigZulG, § 155 Abs 4 AO, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 170 Abs 1 AO
    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulage für eine im Ausland belegene Zweitwohnung eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Eigenheimzulage eines unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland für Zweitobjekt im EU-Ausland; Verjährung von Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09
    Am 1. Juli 2008 beantragten sie bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Januar 2008 C-152/05 Kommission/ Deutschland (Slg. 2008, I-39, BStBl II 2008, 326) Eigenheimzulage ab dem Jahr 2001.

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 20/09 BFHE 231, 480 entschieden hat, ist es in dieser Fallkonstellation --anders als in den der Entscheidung des EuGH Kommission/ Deutschland in Slg. 2008, I-39, BStBl II 2008, 326 zugrundeliegenden Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 und 3 EStG unionsrechtlich nicht geboten, das Tatbestandsmerkmal der Inlandsbelegenheit in § 2 Abs. 1 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) unangewendet zu lassen.

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09
    Wie der Senat im Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 20/09 BFHE 231, 480 entschieden hat, ist es in dieser Fallkonstellation --anders als in den der Entscheidung des EuGH Kommission/ Deutschland in Slg. 2008, I-39, BStBl II 2008, 326 zugrundeliegenden Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 und 3 EStG unionsrechtlich nicht geboten, das Tatbestandsmerkmal der Inlandsbelegenheit in § 2 Abs. 1 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) unangewendet zu lassen.
  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Urteile des EuGH grundsätzlich keinen Einfluss auf den Ablauf von Festsetzungsfristen oder die Bestandskraft von Steuerbescheiden haben (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1; vom 23. November 2006 V R 51/05, BFHE 216, 350, BStBl II 2007, 433; V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436, und V R 28/05, BFH/NV 2007, 872; EuGH-Urteil vom 28. November 2000 C-88/99, Roquette Frères, Slg. 2000, I-10465).
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 26/17

    Keine Eigenheimzulage für Immobilienobjekt im EU-Ausland

    Zwar falle die Klägerin nicht unter die Personengruppe, die nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2010 IX R 20/09, BFHE 231, 480, BStBl II 2011, 342; vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2011, 767) mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Kommission/Deutschland vom 17. Januar 2008 C-152/05 (EU:C:2008:17, BStBl II 2008, 326) über den Wortlaut des § 2 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) in der für den streitbefangenen Zeitraum maßgeblichen Fassung hinaus eigenheimzulagenberechtigt seien.
  • FG Köln, 23.04.2015 - 11 K 3371/14

    Eigenheimzulage: Verjährung der Aufhebungsbefugnis bei Mitteilung des

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 20.10.2010 (IX R 55/09, BFH/NV 2011, 767).

    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (vgl. nur BFH-Urteil vom 20.10.2010 IX R 55/09, BFH/NV 2011, 767; FG Niedersachsen, Urteil vom 28.10.2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; FG Nürnberg, Urteil vom 13.9.2006 III 63/2005, juris).

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 17/17

    Bescheid über die Festsetzung von Eigenheimzulage - Sammelbescheid -

    Für die Jahre 2009 und 2010 war die Frist von vier Jahren (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) am 8. März 2013 noch nicht abgelaufen, da sie erst mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen beginnt und der Anspruch für Folgejahre erst mit Beginn des Kalenderjahrs entsteht, für das die Eigenheimzulage festzusetzen ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2011, 767).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14

    Beginn der Festsetzungsverjährung für einzelne Förderzeiträume der

    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2010, 767; Urteil des FG Niedersachsen vom 28. Oktober 2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; Urteil des FG Köln vom 23. April 2015 11 K 3371/14, EFG 2015, 1331).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - 9 K 9157/14

    Eigenheimzulage für Wohnung im Ausland aufgrund Unionsrecht -

    Bei dem streitgegenständlichen Immobilienobjekt in C... handele es sich um ein sog. Zweitobjekt im Ausland im Sinne der hierzu ergangenen BFH-Rechtsprechung, für das keine Eigenheimzulage zu gewähren sei, weil beide Kläger im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 20. Oktober 2010 IX R 20/09, BStBl II 2011, 342, und IX R 55/09, BFH/NV 2011, 767).
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