Rechtsprechung
   BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35875
BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14 (https://dejure.org/2015,35875)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2015 - IV B 80/14 (https://dejure.org/2015,35875)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - IV B 80/14 (https://dejure.org/2015,35875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung - Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 171 Abs 4 S 3, AO § 201, AO § 169, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung - Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht

  • Bundesfinanzhof

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung - Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 Abs 4 S 3 AO, § 201 AO, § 169 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung - Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht

  • IWW

    § 163 der Abgabenordnung (AO), § ... 163 AO, § 163 Satz 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 169 Abs. 2 AO, § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, § 201 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AO, § 171 Abs. 4 Satz 3 1. HS AO, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, Art. 97 § 1 Abs. 2 Halbsatz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO), § 171 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 AO, Art. 97 § 10 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und Art. 97 § 1 Abs. 2 Halbsatz 1 EGAO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 199 Abs. 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewirkung einer Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung - Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewirkung einer Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamer Verzicht des Steuerpflichtigen auf Durchführung der Schlussbesprechung; Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Durchführung der Schlussbesprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzicht auf die Schlussbesprechung - und die Festsetzungsverjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    So hat der BFH im Urteil vom 20. Juli 2005 X R 74/01 (BFH/NV 2005, 2195, unter II.5.b ee) bereits entschieden, dass aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hervorgehe, dass es für die Berechnung der in § 171 Abs. 4 Satz 3 AO genannten Frist auf den Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlungen nur ankomme, wenn eine Schlussbesprechung nicht stattgefunden habe.

    bb) Auch den anderen von der Klägerin aufgeführten finanzgerichtlichen Entscheidungen lässt sich nicht entnehmen, dass sie in einem Fall wie dem Streitfall, in dem nach den Feststellungen des FG zwischen den letzten Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung und der Schlussbesprechung ein Zeitraum von mehr als vier Jahren vergangen ist, die von der Klägerin für klärungsbedürftig gehaltene Frage anders als im BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 2195 beurteilt und insbesondere so, wie von der Klägerin begehrt, entschieden haben.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    cc) Die Klägerin hat auch nicht substantiiert dargelegt, weshalb nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. März 2013  1 BvR 2457/08 (BVerfGE 133, 143) in einem Fall wie dem Streitfall allein die von ihr begehrte Auslegung und Anwendung des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO rechtsstaatlichen Anforderungen genügen sollte.

    Für den Bereich der kommunalen Abgaben habe das BVerfG in dem Beschluss in BVerfGE 133, 143 entschieden, dass die zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit wegen eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungswidrig sei.

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Anders als die Klägerin meint, wurde auch nicht die von ihr für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Frage im BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 IV R 51/11 (BFH/NV 2014, 1716) als offen bezeichnet, sondern die davon zu unterscheidende Frage, ob § 171 Abs. 4 Satz 3 AO --ggf. analog-- anzuwenden ist, wenn die tatsächlichen Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung für mehr als vier Jahre unterbrochen wurden.

    Dementsprechend kann er auf ihre Durchführung verzichten (§ 201 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AO; BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1716).

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Abgesehen davon übersieht die Klägerin, dass eine Verwirkung von Steueransprüchen neben einem vom FA geschaffenen Vertrauenstatbestand zusätzlich voraussetzt, dass der Steuerpflichtige darauf vertraut und im Hinblick darauf entsprechende Dispositionen getroffen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 14. April 2015 IX R 5/14, BFH/NV 2015, 1329; vom 21. Januar 2015 X R 16/12, BFH/NV 2015, 815; vom 30. Oktober 2015 IV R 61/11, BFHE 247, 323, BStBl II 2015, 478; vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 14.02.2007 - IX B 177/06

    Baugenehmigung; Tatbestandswirkung

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2007 IX B 177/06, BFH/NV 2007, 1099).
  • BFH, 14.09.1977 - II R 74/76

    Lauf der Verjährungsfrist - Beginn der Verjährung - Erbschaftsteueranspruch -

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Es ist bereits geklärt und bedarf daher keiner Klärung mehr in einem Revisionsverfahren, dass die Grundsätze der Verwirkung auch auf Steueransprüche anzuwenden sind, deren Entstehen und Erlöschen sich noch nach den Vorschriften der RAO richten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 1977 II R 74/76, BFHE 123, 299, BStBl II 1978, 168).
  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Die Revision ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) zuzulassen (zu den Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes und den Anforderungen an seine Darlegung z.B. BFH-Beschluss vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO erfordert insofern die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner eigenen materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und

    Auszug aus BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
    Abgesehen davon übersieht die Klägerin, dass eine Verwirkung von Steueransprüchen neben einem vom FA geschaffenen Vertrauenstatbestand zusätzlich voraussetzt, dass der Steuerpflichtige darauf vertraut und im Hinblick darauf entsprechende Dispositionen getroffen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 14. April 2015 IX R 5/14, BFH/NV 2015, 1329; vom 21. Januar 2015 X R 16/12, BFH/NV 2015, 815; vom 30. Oktober 2015 IV R 61/11, BFHE 247, 323, BStBl II 2015, 478; vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer

  • BFH, 14.04.2015 - IX R 5/14

    Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 14.05.2008 - II B 49/07

    Erlass verwirkter Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer bei späterer

  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 30.08.2011 - IV B 77/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung eines Zulassungsgrundes bei kumulativer

  • BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 2128/14

    Einbeziehung von Versand- und Handlingskosten in die Bewertung von Sachbezügen -

    Der Senat schließt sich damit der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass eine Außenprüfung nur dann nicht mehr unmittelbar nach Beginn unterbrochen ist, wenn die Prüfungshandlungen von Umfang und Zeitaufwand gemessen an dem gesamten Prüfungsstoff erhebliches Gewicht erreicht oder erste verwertbare Ergebnisse gezeitigt haben (vgl. Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 Rz. 45; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung, 17. Aufl., § 171 Anm. 4; Frotscher in Schwarz, a.a.O., Rz. 43; Zum Vorstehenden: BFH-Urteil vom24.04.2003VII R 3/02, BStBl II 2003, 739; vom 8.7.2009 XI R 64/07 BStBl II 2010, 4; BFH-Beschluss vom 20.10.2015IV B 80/14 BFH/NV 2016, 168).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt indes noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; in BFH/NV 2019, 1329, Rz 6).
  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 ff.).
  • BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18

    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs.

    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 ff.).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, und vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168).
  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

    Rechtsfragen, die ausgelaufenes Recht betreffen, kommt aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 7; vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 18, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.04.2021 - 6 K 2616/17

    Bestehen ertragssteuerlicher Organschaften zwischen einer vermeintlichen

    Hat keine Schlussbesprechung stattgefunden, endet die Festsetzungsfrist nach vier Jahren, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die letzten Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung stattgefunden haben (BFH, Beschluss vom 20.10.2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168).
  • BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

    a) Ist das angegriffene Urteil des Finanzgerichts (FG) nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich nach Auffassung des FG das Entscheidungsergebnis tragen, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14).
  • BFH, 12.05.2022 - VI B 73/21

    Bewertung einer Unterkunft als Sachbezug

    a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (BFH-Beschluss vom 20.10.2015 - IV B 80/14, Rz 7).
  • BFH, 29.03.2022 - VI B 61/21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

    a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 20.10.2015 - IV B 80/14, Rz 7).
  • BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20

    Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15

    Kursverluste aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen keine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht