Rechtsprechung
BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 10. 2016 VIII R 10/13 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 20 Abs 4a S 1, EStG § 20 Abs 4a S 2, EStG § 52a Abs 10 S 10, EStG § 52a Abs 11 S 4, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2010
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
- Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 4a S 1 EStG 2009, § 20 Abs 4a S 2 EStG 2009, § 52a Abs 10 S 10 EStG 2009, § 52a Abs 11 S 4 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer - IWW
§ 32d Abs. 1 des Einkomm... ensteuergesetzes, § 32d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 32d Abs. 6 EStG, § 32d Abs. 1 EStG, §§ 20 Abs. 4a Satz 2, 52a Abs. 10 Satz 10 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 127 FGO, § 68 Satz 1 FGO, § 20 Abs. 4a Satz 2, Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG, § 52a Abs. 11 Satz 4 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung eines anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1.1.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlten Barausgleichs
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung eines anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1.1.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlten Barausgleichs
- rechtsportal.de
Ertragsteuerliche Behandlung eines anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1.1.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlten Barausgleichs
- datenbank.nwb.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch
- pwc.de (Kurzinformation)
Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
- BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Steuerbarkeit des Barausgleichs beim Aktientausch
Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. Juni 2013 5 K 2416/12 aufgehoben. .Das Finanzgericht (FG) hat der hiergegen erhobenen Untätigkeitsklage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1913 veröffentlichten Urteil vom 6. Juni 2013 5 K 2416/12 stattgegeben.
- BFH, 15.05.2013 - VI R 28/12
Haftung eines Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer - …
Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13
Damit liegt dem FG-Urteil nunmehr ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde, so dass es keinen Bestand haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Mai 2013 VI R 28/12, BFHE 241, 200, BStBl II 2013, 737). - BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00
Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin
Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13
Sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).
- FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 2117/16
Kapitaleinkünfte - Steuerpflicht zugeteilter Aktien und einer Barausschüttung
Insoweit kommt es nicht darauf an, dass § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 nicht anwendbar ist, wenn ein Barausgleich beim Tausch bereits steuerentstrickter Anteile geleistet wird, die vor dem 1.1.2009 angeschafft worden sind (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 20.10.2016 VIII R 10/13, BFHE 255, 537, BStBl II 2017, 262, und vom 20.10.2016 VIII R 42/13, BFH/NV 2017, 283). - FG Niedersachsen, 15.09.2020 - 13 K 223/17
Einbehalt von Kapitalertragsteuer aus der Entflechtung einer Gesellschaft
In seinen Urteilen vom 20.10.2016 (Az. VIII R 10/13 und VIII R 42/13) habe der BFH ausgeführt, dass ein Aktientausch, der einem Veräußerungsgeschäft gleichstehe, nicht der Besteuerung unterliege, wenn der Steuerpflichtige die eingetauschten Aktien vor der Einführung der Abgeltungsteuer erworben und länger als ein Jahr gehalten habe.