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   BFH, 20.11.2003 - III B 29/03   

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https://dejure.org/2003,10824
BFH, 20.11.2003 - III B 29/03 (https://dejure.org/2003,10824)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2003 - III B 29/03 (https://dejure.org/2003,10824)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2003 - III B 29/03 (https://dejure.org/2003,10824)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Der Kläger hat indes nicht, wie es für eine schlüssige Divergenzrüge erforderlich ist (z.B. Beschluss des Senats vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445), aus den zitierten Entscheidungen und aus dem angefochtenen FG-Urteil tragende abstrakte Rechtssätze abgeleitet und sie einander so gegenüber gestellt, dass eine Abweichung erkennbar wird.
  • BFH, 12.07.1994 - VII R 2/94

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Dass das FG nach der Auffassung des Klägers seine Entscheidung nicht überzeugend oder unvollständig begründet hat, stellt keinen Begründungsmangel dar (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230).
  • BFH, 23.07.2002 - X B 174/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Außerdem hat der Kläger auch nicht dargelegt, dass er die Nichterhebung des Beweises vor dem FG gerügt hat (BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486 und vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Der Kläger weist auf die Urteile des BFH vom 1. Februar 2001 III R 11/98, III R 12/98 (BFH/NV 2001, 899) und vom 25. April 1989 VIII R 294/84 (BFH/NV 1990, 261) hin und stellt aus diesen Entscheidungen sinngemäß den Rechtssatz heraus, ebenso wie bei der Ausübung gleichartiger Betätigungen in zwei Unternehmen (z.B. Tankstellen) müsse bei zwei Unternehmen, die sich in ihrer Tätigkeit zwar unterschieden aber ergänzten, wie es im Streitfall gegeben sei, die getrennte Führung der Betriebe gewerbesteuerrechtlich anerkannt werden.
  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Außerdem hat der Kläger auch nicht dargelegt, dass er die Nichterhebung des Beweises vor dem FG gerügt hat (BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486 und vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 11/98

    Tontechniker - Steuererklärung - Einnahme-Überschuss-Rechnung -

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Der Kläger weist auf die Urteile des BFH vom 1. Februar 2001 III R 11/98, III R 12/98 (BFH/NV 2001, 899) und vom 25. April 1989 VIII R 294/84 (BFH/NV 1990, 261) hin und stellt aus diesen Entscheidungen sinngemäß den Rechtssatz heraus, ebenso wie bei der Ausübung gleichartiger Betätigungen in zwei Unternehmen (z.B. Tankstellen) müsse bei zwei Unternehmen, die sich in ihrer Tätigkeit zwar unterschieden aber ergänzten, wie es im Streitfall gegeben sei, die getrennte Führung der Betriebe gewerbesteuerrechtlich anerkannt werden.
  • BFH, 28.07.1994 - IV S 2/93

    Unbegründetheit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe auf Grund unwahrscheinlichem

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Soweit der Kläger ausführt, das FG habe die Grundsätze zur Verteilung der Beweislast (Feststellungslast) verkannt, macht er nicht einen Verfahrensfehler, sondern einen materiell-rechtlichen Mangel des FG-Urteils geltend, der die Revisionszulassung nicht begründen kann (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Der Kläger, der geltend macht, von der Entscheidung des FG überrascht worden zu sein, weil der Gesichtspunkt der Unterschiedlichkeit bzw. Gleichartigkeit der in seinen beiden Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten nicht erörtert worden sei, hat in seiner Beschwerde nicht konkret vorgetragen, was er, wenn dieser Hinweis erfolgt wäre, zusätzlich vorgebracht hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vortrags das FG-Urteil hätte anders ausfallen können (BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Das FG hat somit nicht einen Sachverhaltskomplex unberücksichtigt gelassen oder einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Verteidigungsmittel übergangen (BFH-Urteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
    Mit der bloßen Behauptung, die Vorentscheidung stehe mit den angeführten Urteilen nicht in Einklang bzw. wende die in diesen Entscheidungen aufgestellten Grundsätze nicht an, wird kein Rechtssatz des FG-Urteils herausgearbeitet und somit keine Divergenz bezeichnet, sondern eine fehlerhafte Rechtsanwendung geltend gemacht, welche die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt, es sei denn, sie habe --wovon hier nicht ausgegangen werden kann-- zu einer greifbar gesetzwidrigen oder willkürlichen Entscheidung geführt (z.B. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 14.05.2008 - XI B 177/07

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Pflicht zur Abgabe monatlicher

    Ein Begründungsmangel ist nicht gegeben, wenn das FG sein Urteil mit Gründen versehen hat, diese aber --nach Auffassung des Klägers-- nicht überzeugend oder unvollständig sind (BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 29/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).
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