Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2003 - III R 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8690
BFH, 20.11.2003 - III R 2/02 (https://dejure.org/2003,8690)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2003 - III R 2/02 (https://dejure.org/2003,8690)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2003 - III R 2/02 (https://dejure.org/2003,8690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § ... 100 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 10; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 32a Abs. 1; ; EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 34f Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 34f Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 34f Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger Vermögensgegenstände

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger Vermögensgegenstände; keine Beschwer bei Nullfestsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Wiederbeschaffungskosten für verbrannten Hausrat als außergewöhnliche Belastung bei fehlender Hausratversicherung; Selbständige Anfechtung von Besteuerungsgrundlagen; Fehelnde Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei Zumutbarkeit der Versicherung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33
    Hausratversicherung; Wiederbeschaffungskosten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Zwar seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 1994 III R 27/92 (BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104) Schäden an Vermögensgegenständen nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen habe.

    Zur Vermeidung einer den Sinn und Zweck des § 33 EStG überschreitenden Ausdehnung ist der Steuerpflichtige nach dem Senatsurteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 bei Schäden an Vermögensgegenständen vorrangig auf bestehende Versicherungsmöglichkeiten zu verweisen.

    Der Senat hat im Urteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 (vgl. Entscheidungsgründe unter 3. a) bezüglich der grundsätzlichen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung keinen Unterschied zwischen einer Beeinträchtigung des privaten Wohnens und dem Verlust von Hausrat und Kleidung gesehen.

  • BFH, 26.06.2003 - III R 36/01

    Steuerabzug bei Naturkatastrophen und Brand

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Diese im Zusammenhang mit Schäden an selbst genutzten Einfamilienhäusern entwickelten Grundsätze gelten nach dem Senatsurteil vom 26. Juni 2003 III R 36/01 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 2108; DB 2003, 2630) ebenso für sog. verlorene Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf sein Urteil in DStR 2003, 2108; DB 2003, 2630 Bezug.

  • FG Düsseldorf, 21.03.2001 - 8 K 4686/00

    Außergewöhnliche Belastungen; Mietwohnung; Hausrat; Blitzschlag;

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Der Verlust von Hausrat und Bekleidung stelle einen weitaus unmittelbareren existenziellen Schaden dar als Schäden am eigenen Wohngebäude (im Ergebnis ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 21. März 2001 8 K 4686/00 E, EFG 2001, 753).

    Der Senat ist dem --diesem Revisionsverfahren zugrunde liegenden gegenteiligen-- Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2001, 753, auf das sich die Kläger berufen, ausdrücklich nicht gefolgt.

  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Die Leistungen aus der Hausratversicherung werden unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsanrechnung in vollem Umfang auf die Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung angerechnet (Senatsurteil vom 30. Juni 1999 III R 8/95, BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766).
  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Auch kann der unterlassene Abschluss einer üblichen und zumutbaren Hausratversicherung nicht anders gewertet werden als der Verzicht auf Ersatz- oder Erstattungsansprüche im Schadensfall, der dazu führt, dass die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens als nicht zwangsläufig beurteilt werden (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137).
  • BFH, 26.04.1991 - III R 69/87

    A) Die Anerkennung als Asylberechtigter indiziert nicht ohne weiteres ein

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die aufgeführten Gründe von außen, d.h. vom Willen des Steuerpflichtigen unabhängig, auf seine Entschließung in einer Weise einwirken, dass er ihnen nicht auszuweichen vermag (BFH-Urteile vom 26. April 1991 III R 69/87, BFHE 164, 426, BStBl II 1991, 755, und vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 3 K 533/96

    Hausratverlust durch Wohnungsbrand als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Hat der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen, ist eine --auch nur teilweise-- Abwälzung solcher Schäden auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt, weil sich der Steuerpflichtige durch den Abschluss einer Versicherung den Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens im Ergebnis hätte entziehen können (vgl. auch Niedersächsisches FG vom 28. August 2002 3 K 533/96, EFG 2003, 160, m.w.N.; Rasenack, Der Betrieb --DB-- 1983, 1272, 1276).
  • FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00

    Fehlende Zwangsläufigkeit bei Nichtabschluß einer allgemein zugänglichen und

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Denn gegen Schäden an Hausrat und Kleidung sind Versicherungen ebenso üblich wie gegen Schäden an Gebäuden (FG Köln vom 20. Dezember 2000 1 K 4490/00, EFG 2001, 438, 440, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 91/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Steuerfestsetzung auf 0 DM?

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Bei sog. Nullbescheiden fehlt deshalb regelmäßig eine Beschwer (BFH-Beschlüsse vom 30. April 2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313; vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00, BFH/NV 2001, 795, 796, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
    Die Vorschrift trägt jenen Fällen Rechnung, in denen das Existenzminimum höher liegt als im Normalfall (BFH-Urteil vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774, unter 2. a der Gründe).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 30.04.2002 - X B 207/01

    Rechtsschutzbedürfnis - Steuerfestsetzung auf 0 DM; grundsätzliche Bedeutung der

  • FG Köln, 01.12.2017 - 3 K 625/17

    Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung

    Der Steuerpflichtige kann sich den Aufwendungen dann nicht entziehen, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in einer Weise einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann, der Steuerpflichtige also keine tatsächliche Entschließungsfreiheit hat, bestimmte Aufwendungen vorzunehmen oder zu unterlassen (vgl. BFH 20.11.2003 - III R 2/02, BFH/NV 2004, 630; BFH 10.10.1996 - III R 209/94, BStBl. II 1997, 491; BFH 27.02.1987 - III R 209/81, BStBl. II 1987, 432; BFH 18.07.1986 - III R 178/80, BStBl. II 1986, 745).
  • BFH, 20.12.2006 - VIII B 111/05

    Verlustabzug nach § 10d EStG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird über die Höhe des Verlustabzugs nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht im Jahr der Entstehung des Verlusts, sondern im Abzugsjahr entschieden (Senatsbeschluss vom 8. März 2004 VIII B 52/03, juris; BFH-Urteile vom 20. November 2003 III R 2/02, BFH/NV 2004, 630; vom 15. Februar 2001 III R 10/99, BFH/NV 2001, 1125; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00, BFH/NV 2001, 795; Senatsurteile vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356; vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225).

    Die Besteuerungsgrundlagen sind lediglich unselbständiger Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 Halbsatz 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) und können nicht selbständig angefochten werden, solange sie sich nicht auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer auswirken (so im Hinblick auf die parallele Situation bei § 34f Abs. 3 EStG BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III R 2/02 BFH/NV 2004, 630).

  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Deshalb darf ein Bescheid nicht allein deshalb aufgehoben werden, weil das FG die in ihm angesetzten Besteuerungsgrundlagen für unzutreffend hält (BFH-Urteil vom 20. November 2003 III R 2/02, BFH/NV 2004, 630; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 40 FGO Tz. 40a, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2005 - III B 98/05

    Außergewöhnliche Belastung: Kosten für Beendigung nichtehelicher

    Zum anderen betrifft der Streitfall nicht Wiederbeschaffungskosten für verlorenen Hausrat, der durch ein unabwendbares Ereignis verloren gegangen ist (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2003 III R 2/02, BFH/NV 2004, 630, m.w.N.), sondern Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess gegen den ehemaligen Lebensgefährten auf Herausgabe von persönlichem Mobiliar.
  • FG Schleswig-Holstein, 02.11.2006 - 5 K 32/06

    Erstellung von Börsenbriefen und deren Selbstvertrieb über das Internet als

    Diese sind lediglich unselbstständiger Teil des Steuerbescheids und können grundsätzlich nicht selbstständig angefochten werden, § 157 Abs. 2, Halbsatz 1 der Abgabenordnung - AO (vgl. dazu näher BFH, Urteil vom 20. November 2003 III R 2/02, BFH/NV 2004, 630).
  • FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06

    Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung

    Keine Rolle spielt dabei die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer, selbst wenn eine solche Veranlagung wegen der geringen Höhe der Einkünfte zur Festsetzung mit Null Euro / DM führt, also ein sog. Nullbescheid (so bezeichnet vom BFH im Urteil vom 20.11.2003 III R 2/02, BFH/NV 2004, 63) ergeht, der in R 172 Satz 1 der für 1997 geltenden EStR als "Freiveranlagung" bezeichnet wird.
  • FG Niedersachsen, 14.04.2010 - 8 K 38/07

    Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung können

    Wer die Leistungen seiner Versicherung nicht in Anspruch nimmt, kann nach Auffassung des Senats die Kosten nicht auf die Allgemeinheit abwälzen (vgl. Urteil des BFH vom 20.11.2003 III R 2/02 m.w. N., BFH/NV 2004, 630).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht