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   BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03   

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https://dejure.org/2003,8036
BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03 (https://dejure.org/2003,8036)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2003 - VII B 214/03 (https://dejure.org/2003,8036)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2003 - VII B 214/03 (https://dejure.org/2003,8036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 37
    Steuerberaterprüfung: Anfechtbarkeit von Prüfungsentscheidungen

  • datenbank.nwb.de

    Überprüfung von Prüfungsentsch. durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Darlegungspflichten zum Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Umfang gerichtlicher Überprüfung von Prüfungsentscheidungen; Rügepflicht bei Verfahrensverstößen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Das Gericht kann die angefochtene Prüfungsentscheidung nur begrenzt daraufhin überprüfen, ob sie an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet oder ob die Prüfer den ihnen zustehenden prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 11. November 1997 VII R 66/97, BFHE 184, 157, BStBl II 1998, 218; vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93, jeweils m.w.N.).

    Während es dem Gericht verwehrt ist, sein eigenes Urteil über die richtige Bewertung der Prüfungsleistung an die Stelle des Urteils der Prüfer zu setzen, kann das Gericht in Bezug auf Fachfragen darüber befinden, ob die von den Prüfern als falsch bewertete Antwort des Prüflings im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist, dies allerdings nur, soweit der Prüfling aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen bestimmte fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer rügt (Senatsurteil in BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).

  • BFH, 14.06.1995 - II B 5/95

    Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.).

    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 49/00

    Einwendungen gegen Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Beruht die Bewertung --wie in der Regel bei der Benotung der schriftlichen Leistungen in einer Steuerberaterprüfung, für welche ein System von Punkten angewandt wird, die einzelnen Teilaspekten der Prüfungsleistung zugeordnet sind-- auf der Summe von Einzelbewertungen von genau abgegrenzten Teilen der Bearbeitung, so sind Einwendungen des Prüflings in dem vorgenannten Sinne nur dann ausreichend substantiiert, wenn angegeben ist, welche dieser Teil-Bewertungen von dem Prüfling aus welchen Gründen beanstandet werden (Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 49/00, BFHE 195, 93, BStBl II 2001, 736).
  • BFH, 11.11.1997 - VII R 66/97

    Dauer einer mündlichen Seminarprüfung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Das Gericht kann die angefochtene Prüfungsentscheidung nur begrenzt daraufhin überprüfen, ob sie an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet oder ob die Prüfer den ihnen zustehenden prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 11. November 1997 VII R 66/97, BFHE 184, 157, BStBl II 1998, 218; vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Das Übergehen eines Beweisantrags kann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen mündlichen Verhandlung anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seines Beweisantrags erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - VII B 214/03
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 12.01.2016 - VII B 79/15

    Richtige Antworten oder Lösungen dürfen bei der Steuerberaterprüfung nicht als

    Denn es liegt auf der Hand und entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass Richtiges nicht als falsch bewertet werden darf (Senatsentscheidungen vom 14. Juni 1999 VII B 246/98, BFH/NV 1999, 1520; vom 20. November 2003 VII B 214/03, BFH/NV 2004, 378, und vom 17. Dezember 2007 VII B 67/07, BFH/NV 2008, 995).
  • BFH, 27.08.2007 - VII B 26/07

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel; ein unter Verstoß

    Dazu ist es erforderlich, dass er eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2003 VII B 214/03, BFH/NV 2004, 378, und vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 10.03.2004 - VII B 331/03

    Darlegung der grds. Bedeutung; Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur

    Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2003 VII B 214/03, BFH/NV 2004, 378, m.w.N.).
  • FG Bremen, 03.11.2022 - 2 K 12/21

    Gerichtliche Überprüfung einer Prüfungsentscheidungen betreffend das Bestehen der

    Das Gericht kann die angefochtene Prüfungsentscheidung nur begrenzt daraufhin überprüfen, ob sie an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet oder ob die Prüfer:innen den ihnen zustehenden prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben (BFH, Beschluss vom 20. November 2003 - VII B 214/03 -, BFH/NV 2004, 378 ).
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