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   BFH, 20.11.2008 - III R 53/05   

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https://dejure.org/2008,3501
BFH, 20.11.2008 - III R 53/05 (https://dejure.org/2008,3501)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - III R 53/05 (https://dejure.org/2008,3501)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - III R 53/05 (https://dejure.org/2008,3501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes; Bindung an die Tatsachenwürdigung des FG und an die Behandlung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung; zwingende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei für den Kindergeldanspruch wesentlicher Änderung der ...

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 70 Abs. 2
    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung bereits gezahlten Kindergeldes wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nach Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland; Voraussetzungen für die Annahme einer Neufestsetzung von Kindergeld und für die Verwirkung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung von Kindergeld wegen Aufgabe des Wohnsitzes im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung bereits gezahlten Kindergeldes wegen Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen nach Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland; Voraussetzungen für die Annahme einer Neufestsetzung von Kindergeld und für die Verwirkung eines ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 8, EStG § 70, EStG § 63 Abs 1 S 3
    Änderung; Kindergeld; Rückforderung; Treu und Glauben; Wohnsitz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 602
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.08.2007 - III R 89/06

    Ehegatten; Veranlagungswahlrecht

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Dies ist auch für § 8 AO maßgebend, weil eine nur vorübergehende Nutzung einer Wohnung keinen Wohnsitz begründet (Senatsurteil vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351).

    Er kann die Schlussfolgerungen des FG nur auf Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze hin überprüfen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 351).

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Entgegen der Meinung der Klägerin kann daher nicht darauf abgestellt werden, ob sie, wie sie vorträgt, mit der Einreichung des Fragebogens am 22. August 2000 ihrer Mitwirkungspflicht genügt hat (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

    Außerdem muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Die Regelung betrifft den Fall, dass eine ursprünglich rechtmäßige Festsetzung durch Änderung der für den Bestand des Kindergeldanspruchs maßgeblichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich unrichtig wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260, BStBl II 2002, 81).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Dass auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre, steht der Bindung des Senats nicht entgegen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484).
  • BFH, 06.03.1968 - I 38/65

    Anforderungen an die Aufenthaltsdauer zum Begründen eines Wohnsitz im Sinne des §

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn es sich nicht um die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes, sondern um die Begründung eines inländischen Wohnsitzes geht (z.B. BFH-Urteil vom 6. März 1968 I 38/65, BFHE 92, 5, BStBl II 1968, 439; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 8 AO Rz 12).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Insbesondere darf, wie der BFH für den langjährigen Auslandsaufenthalt eines Kindes entschieden hat, die Anwesenheit in der Wohnung der Eltern im Inland nicht nur Besuchscharakter haben (BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).
  • BFH, 28.09.2007 - III S 28/06

    Bei fehlendem inländischen Wohnsitz kein Kindergeld; Einkommensteuerbescheid kein

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
    Denn bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, sodass der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend ist (Senatsbeschluss vom 28. September 2007 III S 28/06 (PKH), BFH/NV 2008, 50).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Ob der Anspruchsteller i.S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Inland einen Wohnsitz hat, müssen die Familienkasse und das FG ohne Bindung an die im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren vom zuständigen FA getroffenen Feststellungen selbständig entscheiden (Senatsurteile vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, unter II.1.c; vom 18. Juli 2013 III R 9/09, BFHE 243, 170, Rz 19).

    Selbst wenn das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2007 von einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht des Klägers nach § 1 Abs. 1 EStG ausgegangen sein sollte, ergibt sich hieraus keine Bindung für die Familienkasse (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2009, 564, unter II.1.c; in BFHE 243, 170, Rz 19).

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle -

    Sie ist für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, unter II.1.b, Rz 17; vom 15. Juli 2010 III R 6/08, BFHE 230, 545, BStBl II 2012, 883, Rz 13; vom 17. Dezember 2015 V R 13/15, BFH/NV 2016, 534, Rz 23; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Die Grundsätze, nach denen sich bestimmt, ob jemand einen Wohnsitz (§ 8 AO) im Inland hat, sind durch langjährige Rechtsprechung im Wesentlichen geklärt (z.B. Senatsurteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; Senatsbeschluss vom 19. September 2013 III B 53/13, BFH/NV 2014, 38).

    Danach reicht bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht aus, um "zwischenzeitliches Wohnen" und damit einen inländischen Wohnsitz anzunehmen (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 564, unter II.1.b; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 38, unter II.2.b).

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