Rechtsprechung
BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 3 Nr 26 S 1, EStG § 3 Nr 26 S 2, EStG § 3c Abs 1, EStG § 18
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit - Bundesfinanzhof
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 26 S 1 EStG 2009, § 3 Nr 26 S 2 EStG 2009, § 3c Abs 1 EStG 2009, § 18 EStG 2009
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit - IWW
§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes, § ... 3 Nr. 26 Satz 1 EStG, § 3c EStG, R 3.26 Abs. 9 LStR, § 3 Nr. 26 EStG, § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 3c Abs. 1 1. Halbsatz EStG, § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 3c Abs. 1 EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Betriebs-Berater
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 26, § 3c Abs. 1
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit - rechtsportal.de
EStG § 3 Nr. 26, § 3c Abs. 1
Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit - datenbank.nwb.de
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Übungsleiterfreibetrag und Verluste aus der Tätigkeit als Übungsleiter
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer | Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
BFH stärkt Rechte Ehrenamtlicher durch steuerlichen Abzug von Verlusten
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
BFH stärkt Ehrenamt - Verluste auch bei Übungsleitern steuerlich abziehbar
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Abziehbare Verluste eines nebenberuflich tätigen Übungsleiters
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Abzug von steuerfreie Einnahmen übersteigenden Aufwendungen grundsätzlich möglich
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - 3 K 368/14
- BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16
Papierfundstellen
- BFHE 263, 185
- NJW 2019, 1551
- DB 2019, 1064
- BStBl II 2019, 422
- SpuRt 2019, 183
- NZG 2019, 797
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 29/20 R
Kann ein Leistungsberechtigter den erhöhten Freibetrag aus § 11b Absatz 2 Satz 3 …
Auf die im Einkommensteuerrecht maßgebliche Frage, ob die Einkünfte mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden (grundlegend zu dem Erfordernis einer Gewinnerzielungsabsicht BFH vom 25.6.1984 - GrS 4/82 - BFHE 141, 405, 433 mwN; BFH vom 20.12.2017 - III R 23/15 - BFHE 260, 271, 273 f; BFH vom 20.11.2018 - VIII R 17/16 - BFHE 263, 185, 189 f; vgl ferner BFH vom 4.8.1994 - VI R 94/93 - BFHE 175, 276, 277 f) , kommt es im Rahmen des § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II hingegen nicht an. - LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 292/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Noch weitergehend weist der Bundesfinanzhof - auch nach Auffassung des Senats zutreffend - darauf hin, dass die Anwendung von § 3 Nr. 26 EStG regelmäßig gerade voraussetzt, dass die Tätigkeit mit Gewinnererzielungsabsicht, also der Absicht, einen Totalgewinn oder Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen, und nicht aus bloßer "Liebhaberei" (mit der Folge, dass die Einnahmen hieraus von vornherein nicht steuerbar und die mit ihr verbundenen Ausgaben nicht absetzbar wären) ausgeübt wird (vgl. BFH…, Urteil vom 20. Dezember 2017 - III R 23/15 -, BFHE 260, 271 = juris, Rn. 10; BFH, Urteil vom 20. November 2018 - VIII R 17/16 -, BFHE 263, 185 = juris, Rn. 16 ff.). - BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19
Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück
Ebenfalls zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass das FG mit dem von ihm aufgestellten Rechtssatz sowohl von der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 - 7 K 3121/05 B, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1535) als auch von der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 20.12.2017 - III R 23/15, BFHE 260, 271, BStBl II 2019, 469; vom 20.11.2018 - VIII R 17/16, BFHE 263, 185, BStBl II 2019, 422) abgewichen ist. - BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
Elterngeld - Entwicklungshelferin - Bemessungsgrundlage - Unterhaltsgeld - keine …
Diese ist unabhängig von den (inneren) Motiven für die Beschäftigung dann anzunehmen, wenn daraus in der Regel Überschüsse erzielt und nicht lediglich (in pauschalierter Weise) die tatsächlichen Selbstkosten abgedeckt werden ( BFH Urteil vom 20.11.2018 - VIII R 17/16 - juris RdNr 28; BFH Urteil vom 4.8.1994 - VI R 94/93 - juris RdNr 10, jeweils mwN ) . - BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19
Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten
Ebenfalls zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass das FG mit dem von ihm aufgestellten Rechtssatz sowohl von der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 - 7 K 3121/05 B, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1535) als auch von der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 20.12.2017 - III R 23/15, BFHE 260, 271, BStBl II 2019, 469; vom 20.11.2018 - VIII R 17/16, BFHE 263, 185, BStBl II 2019, 422) abgewichen ist.