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BFH, 20.12.1973 - V R 71/71 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Angemessener Ausgleich - Unternehmer - Vertragspartner - Umsatzsteuermehrbelastung - Billigkeitserlaß - Sachliche Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 131
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 111, 195
- DB 1974, 1000
- BStBl II 1974, 149
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.01.1973 - III R 134/71
Forstwirtschaftlicher Betrieb - Erlaß von Vermögensteuer - Sachliche Unbilligkeit …
Auszug aus BFH, 20.12.1973 - V R 71/71
Das FG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß ein Erlaß gemäß § 131 AO aus Gründen sachlicher Härte dann gewährt werden kann, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber die im Billigkeitsweg zu entscheidende Frage -- hätte er sie geregelt -- im Sinne des beantragten Erlasses entschieden haben würde (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 19. Januar 1973 III R 134/71, BFHE 108, 247, BStBl II 1973, 276).
- FG München, 25.04.2001 - 3 K 2700/97
Keine abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen …
Macht ein Unternehmer von dieser gesetzlichen Möglichkeit keinen Gebrauch, so kann er wegen der Umsatzsteuer-Mehrbelastung keinen Billigkeitserlass wegen sachlicher Härte verlangen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1973 V R 71/71, BStBl II 1974, 149 ).Dabei muss davon ausgegangen werden, dass dem Gesetzgeber die Schwierigkeiten bekannt waren, die mit einer solchen Nachforderung - insbesondere bei nur geringen Nachforderungsbeträgen - verknüpft sind (vgl. BFH in BStBl II 1974, 149 ).