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   BFH, 20.12.1990 - XI R 1/83   

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https://dejure.org/1990,6806
BFH, 20.12.1990 - XI R 1/83 (https://dejure.org/1990,6806)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1990 - XI R 1/83 (https://dejure.org/1990,6806)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - XI R 1/83 (https://dejure.org/1990,6806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung gegen die Zusage von Ausgleichszahlungen an Geschwister und einer Abstandszahlung an den Übergeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 1/83
    Wie der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) entschieden hat, ist für das Einkommensteuerrecht nicht an die bürgerlich-rechtliche Beurteilung anzuknüpfen.
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 1/83
    Bei der Durchführung des Vorverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO) handelt es sich um eine Sachentscheidungsvoraussetzung, deren Vorliegen der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht von Amts wegen ohne Beachtung der in § 118 Abs. 2 und 3 FGO enthaltenen Einschränkungen zu überprüfen hat (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 1/83
    Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen können der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrundegelegt werden, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137, m. w. N.).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 1/83
    Diese Aufwendungen des Klägers sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar; denn die Schuldaufnahme diente der Finanzierung von Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510).
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