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   BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89   

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https://dejure.org/1991,1736
BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89 (https://dejure.org/1991,1736)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1991 - VI R 42/89 (https://dejure.org/1991,1736)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - VI R 42/89 (https://dejure.org/1991,1736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteressen - Werbungskosten - Unterbrechung der Fahrt - Nähergelegene Wohnung - Lebensmittelpunktwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 288
  • BB 1992, 627
  • DB 1992, 1122
  • BStBl II 1992, 306
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Besitze ein Arbeitnehmer zwei Wohnungen, von denen er sich abwechselnd zu seiner Arbeitsstätte begebe, dann seien auch Kosten für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung Werbungskosten, wenn diese den örtlichen Mittelpunkt des Lebensinteresses des Arbeitgebers darstelle (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221).

    Diese Auslegung trägt einerseits Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung und entspricht zum anderen der Tendenz des Gesetzgebers, Schranken zu beseitigen, die der Mobilität der Arbeitnehmer entgegenstehen könnten (BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221).

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Im übrigen könne ein Arbeitnehmer, der neben der Familienwohnung am Arbeitsort eine weitere Wohnung gemietet habe, wählen, ob er die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) als Werbungskosten ansetze (BFH-Urteil vom 9. Juni 1988 VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Gleiches gilt für die Rückfahrt, da § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Hin- und Rückfahrt dem beruflichen Bereich zuweist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 147/86

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 7085/99

    Fahrten zwischen fremder Wohnung und Arbeitsstätte

    Denn Aufwendungen für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung, die den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, sind auch dann Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG , wenn die Fahrt an der näher zur Arbeitsstätte liegenden Wohnung unterbrochen wird (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306; H 42 ["Wohnung"] LStR 1999).
  • BFH, 14.09.2020 - VI B 64/19

    Aufwendungen für Fahrten des Arbeitnehmers vom Lebensmittelpunkt zum Sammelpunkt

    Dies gilt auch dann, wenn die Fahrten an einer näher zum Arbeitsplatz gelegenen Wohnung des Arbeitnehmers unterbrochen werden (vgl. auch Senatsurteil vom 20.12.1991 - VI R 42/89, BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306, und Senatsbeschluss vom 16.09.2009 - VI B 12/09).
  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

    d) Wenn schließlich der Kläger rügt, dass das FG das BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89 (BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306) insoweit zu Unrecht nicht angewandt habe, als auch ohne doppelte Haushaltsführung jedenfalls die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes hätten geprüft werden müssen, wird damit auch keine Abweichung im Rechtsgrundsätzlichen dargetan, sondern allenfalls ein Subsumtionsfehler gerügt, der aber die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt.
  • FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Daß es darauf letztlich nicht entscheidend ankommt, zeigt zudem erneut der Entscheidungsfall des BFH-Urteils vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89, BStBl. II 1992, 306), wo der dortige Kläger nach rd.

    j) Schließlich hat die Klägerin, sachlich im Einklang mit dem vorgenannten BFH-Urteil BStBl. II 1992, 306, auch beachtet, daß die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Lebensmittelpunktwohnung in D. zur auswärtigen Arbeitsstätte im M. Raum zwar an der Wohnung des Beschäftigungsortes unterbrochen werden dürfen, dies aber nicht zu größeren Entfernungskilometern führen darf, als sie die unmittelbare Strecke von der Heimatwohnung zur auswärtigen Arbeitsstelle aufweist.

  • FG Nürnberg, 06.12.2023 - 8 K 672/22

    Erste Tätigkeitsstätte, Werbungskostenabzug, Steuerberatungskosten,

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Unterbrechung der Fahrt an der näher gelegenen Wohnung unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 92, 306).
  • BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09

    Mehrere Wohnungen; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG

    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89 (BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306) entschieden, dass Aufwendungen für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung, die den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, auch dann Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes sind, wenn die Fahrt an einer näher zum Arbeitsplatz gelegenen Wohnung des Arbeitnehmers unterbrochen wird (s. dazu auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 462).
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89

    Werbungskosten durch Zwischenheimfahrten bei mehrwöchigen Dienstreichen

    Eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt nur dann vor, wenn entweder die regelmäßige Arbeitsstätte Ausgangspunkt und die Wohnung Endpunkt der Fahrt oder umgekehrt die Wohnung der Ausgangspunkt und die regelmäßige Arbeitsstätte Endpunkt der Fahrt ist, wobei es nach der Entscheidung des Senats vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89 (BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306) unerheblich ist, wenn die Fahrt zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und dem entfernteren Ort des Lebensmittelpunktes an einer näher an der Arbeitsstätte gelegenen Wohnung unterbrochen wird.
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Im Gegenteil, die Verwaltungsmeinung sei sogar für die Steuerpflichtigen großzügiger als die in der Literatur zum Teil vertretene Auffassung, dass ein nachhaltiges Aufsuchen der weiter entfernteren Wohnung nötig sei (Schmidt-Drenseck, EStG, 25. Aufl. 2006, § 9 Rz. 115), während sich die Finanzverwaltung mit durchschnittlich zweimaligem Aufsuchen je Monat begnüge und unter Übernahme von BFH-Entscheidungen unter besonderen Umständen des Einzelfalls fünf Fahrten im Kalenderjahr für ausreichend halte (nach BFH vom 26. November 2003, VI R 152/99) und sogar die Unterbrechung der Fahrt an der näher zur Arbeitsstätte gelegenen Wohnung anerkenne (BFH vom 20. Dezember 1991, VI R 42/89).
  • FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1

    Zum einen steht die Unterbrechung der Fahrt der beruflichen Veranlassung und dem Werbekostenabzug nicht entgegen (BFH Beschluss vom 16.09.2009 VI B 12/09, n.v. Juris; BFH Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306).
  • FG Hamburg, 23.11.2001 - I 100/98

    Lebensmittelpunkt bei Vorhandensein von zwei Wohnungen

    Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitnehmer zwei Wohnungen unterhalten und es sich um Fahrten zu der weiter entfernt liegenden Wohnung handelt, sofern diese den örtlichen Lebensmittelpunkt der Arbeitnehmer darstellt (BFH-Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BFHE 166, 288, BStBl 1992 II 306 f).
  • FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00

    Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

  • FG Düsseldorf, 26.09.1997 - 13 K 2578/93

    Ermittlung der Höhe der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger

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