Rechtsprechung
BFH, 20.12.2005 - V B 222/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 126 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 126 Abs. 5 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zurückverweisung; Bindungswirkung - datenbank.nwb.de
Zur Bindung bei Zurückverweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99
- BFH, 20.12.2005 - V B 222/04
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
Der Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass das FG sein Urteil auf Tatsachen gestützt hat, die sich in den nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten befinden (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 V B 222/04, BFH/NV 2006, 774). - BFH, 30.11.2020 - VIII B 138/19
Behandlung der Rüge, das FG habe die Bindungswirkung einer im ersten Rechtsgang …
Das FG kann, ohne gegen die Bindungswirkung des Senatsurteils im ersten Rechtsgang zu verstoßen, im zweiten Rechtsgang erstmals --wie hier mit dem Schriftverkehr des Erblassers über den Verfall seiner Argentinienanleihen-- entscheidungserhebliche Tatsachen feststellen und seiner Beurteilung zugrunde legen; unbeachtlich ist, ob der geändert festgestellte Sachverhalt schon im ersten Rechtsgang so vorlag (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.12.2005 - V B 222/04, BFH/NV 2006, 774, unter II.2.a;… vom 21.03.2013 - VI B 155/12, BFH/NV 2013, 1103, Rz 13;… in BFH/NV 2014, 1073, Rz 31).Diese neuen Feststellungen unterliegen keiner Bindung an eine Beurteilung des Senats im ersten Rechtsgang (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 774, unter II.2.a).
- BFH, 21.06.2007 - V B 211/05
Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer
a) Zwar kann auch die schlüssige Rüge der Anwendung einer falschen Beweisregel ein Verfahrensfehler sein (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2005 V B 222/04, BFH/NV 2006, 774). - FG Thüringen, 14.11.2012 - 3 V 714/11
Anspruch eines potentiellen Haftungsschuldners auf kostenlose Akteneinsicht im …
Das Recht auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren auf der Grundlage des § 78 FGO ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG ), als es sicherstellen soll, dass die Beteiligten zu den in den vorgelegten Akten dokumentierten Tatsachen Stellung nehmen können, bevor das Gericht sie zur Grundlage seiner Entscheidung macht (vgl. hierzu auch § 96 Abs. 2 FGO und BFH-Beschluss vom 20.12.2005 V B 222/04, BFH/NV 2006, 774 ).