Rechtsprechung
BFH, 20.12.2005 - X B 128/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 39
Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch - datenbank.nwb.de
Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 15.06.2005 - 2 K 233/00
- BFH, 20.12.2005 - X B 128/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 128/05
Zudem ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber übergeht, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653;… vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469). - BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 128/05
Das ist dann der Fall, wenn ein betrieblicher Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3.). - BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 128/05
Zudem ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber übergeht, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469). - BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98
Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 128/05
Zudem ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber übergeht, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653;… vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).
- FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb, mehrere Wirtschaftsgüter …
Aufgrund des Nutzungsrechts wird die Zeugin als dinglich Nutzungsberechtigte nicht in die Lage versetzt, ähnlich einem Eigentümer über die Substanz des Grundstücks zu verfügen (vgl. etwa für Nießbrauchs- und Wohnungsrecht BFH-Beschlüsse vom 20.12.2005 X B 128/05, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 704;… vom 29.03.2012 II B 65/11, 2012, 1094, BFH/NV 2012, 1094;… Ratschow in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 39 Rz. 42 m. w.N.). - BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum - …
Abgesehen davon, dass es bereits an der erforderlichen Auseinandersetzung mit dazu in Rechtsprechung (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443;… vom 23. Februar 2005 IX B 198/03, BFH/NV 2005, 1005; vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704) und Literatur (vgl. z.B. P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 39 ff.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 24 ff.; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 39 Rz 14 ff.) vertretenen Auffassungen fehlt, kommt es für die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO entscheidend auf das --regelmäßig nicht klärungsbedürftige-- Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls an (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625;… vom 23. März 2007 IX B 114/06, BFH/NV 2007, 1272; P. Fischer in HHSp, § 39 AO Rz 53). - BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen Divergenz und wegen eines …
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend machen, das FG sei von dem Beschluss des BFH vom 20. Dezember 2005 X B 128/05 (BFH/NV 2006, 704) abgewichen.Weder aus der Beschwerdebegründung noch aus den Gründen des Beschlusses in BFH/NV 2006, 704 ist jedoch ersichtlich, dass der BFH dort über die Frage der steuerrechtlichen Zurechnung eines unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Grundstücks im Veranlagungszeitraum vor der Eigentumsumschreibung zu entscheiden hatte.
- BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts
Demgemäß geht im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704, m.w.N.). - FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers
In diesem Zusammenhang führen schuldrechtlich - etwa im Rahmen eines Übertragungsvertrags - vereinbarte Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, nicht dazu, dass das betroffene Wirtschaftsgut nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704).